ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Gegen solche Entscheidungen des Kartellamts dürfte der Rechtsweg gegeben sein mit der Folge, dass sich für Sky bei Aufschiebender Wirkung der Klage bis zur nächsten Rechtevergabe (und Zahlrunde) wenig ändert.
Den jetzt vom Kartellamt geschaffenen Statuts hätte die Liga lange aus eigenem Antrieb herstellen können. Hätte sie das nicht längst gemacht, wenn dadurch höhere Einnahmen zu erwarten gewesen wären?
Leidtragender dürfte insbesondere die DFL sein, weil in der nächste Bietrunde wegen der Rechtsunsicherheit nicht viel rumkommen dürfte. Denn das Merkmal der Exklusivität war es ja, das die Preise in schwindelnde Höhen brachte - fällt es weg, gehe ich eher davon aus, dass die Einnahmen der DFL sinken.
Mich stört das nicht, manchem Verein, der schon jetzt klamm ist, könnte das aber das Genick brechen. Jede Medaille hat halt zwei Seiten. Bei künftig niedrigeren Kosten sollte Sky auch mit den fortbestehenden Teilen der Rechte zurechtkommen.
Edit:
Wenn ich den Artikel beim erneuten Lesen richtig interpretiere, darf Sky doch weiterhin alle TV-Rechte exklusiv erwerben. Das mehrfach zu verteilende Drittel betrifft andere (durch Technikinnovation zusätzliche) Übertragungswege. Will also jemand vor der Glotze weiterhin komplett "dabei" sein, könnte er das (bei erneutem Zuschlag an Sky) nach wie vor nur über ein Sky-Abo realisieren.
Vor diesem Hintergrund dürfte sich für einen Exklusiverwerber von TV-Rechten allenfalls wenig ändern.
Sky bzw. ein anderer darf alle Live TV-Rechte erwerben, und nur dann tritt die Regel über einen anderen Verbreitungsweg in Kraft. Es kann aber auch gut möglich sein, dass sich zwei oder mehr Sender die Rechte teilen. Dann ist diese Klausel hinfällig.
Freitag Amazon, Samstag Sky, Topspiel RTL, Sonntag Discovery... durchaus möglich.
Ps. Morgen gibt es weitere Infos von der DFL.