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Ich erhalte einen Fehler 9010-Verarbeitungssystem nicht verfügbar. Laut dem banking4 Hersteller in den Infos zur DKB ein Fehler bei der Bank.
In der Banking App habe ich gerade aber auf der Startseite oben auch eine Meldung über technischer Fehler gesehen, obwohl man ins Konto kommt.
Derselbe Fehler tritt auch bei StarMoney auf. Offenbar bankseitiges Problem.
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Nur zur Info:
Ich habe heute erstmals eine Spam-Nachricht (vermutlich Phishing) mit Klartext-Absender "Telefon-Treff" bemerkt. Recht offensichtlich, weil die tatsächliche Absenderadresse aus Russland stammt.
Das ging an eine alte GMX-Adresse von mir, unter der ich früher mal hier registriert war. Das könnte aber auch Zufall sein, weil diese Uralt-Adresse aus den Neunzigern heftig mit Spam versorgt wird.
Darin ein Link auf eine neu (15.05.2025) registrierte Domain "Telefon-treff.club".
Ich vermute mal, wer hier im Forum unterwegs ist, fällt eh nicht darauf herein.
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Kann man das unabhängig vom Girokonto schließen? Glaube nicht
Man kann. Postfach-Nachricht.
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'die' koennen sich ihre 'bitterufensieunsan'-Arie sonstwohinstecken - eine Kuendigung ist eine Willenserklaerung, die ist bei denen eingegangen. Punkt. Mehr ist da nicht erforderlich...
Das stimmt in der Theorie. In der Praxis scheitert die Portierung der Nummer und du darfst dich mit dem Widerspruch gegen regelmäßige Lastschriften rumärgern, am Ende noch mit einem Inkassobüro. Wenn du problemlos beweisen kannst, dass du die Kündigung rechtsgültig erklärt hast, zieh das durch.
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Tut sie doch! "Guten Tag, ich möchte die Kündigung bestätigen." Noch während man telefoniert, kommt die Bestätigung per Mail.
Schön wär's!
Bei uns lief das so:
- Online Kündigung vormerken. Reaktion: Anruf erforderlich.
1. Anruf: Kündigung bestätigt. Nach Abwehr des Bleibeangebots mündliche Zusage mit Frist 1 Monat. Kurz danach die schriftliche Bestätigung der Kündigung zum Februar 2026 mit dem Hinweis, dass man auch mit Monatsfrist kündigen könne. Hallo?
2. Anruf: Kündigung mit Monatsfrist verlangt. "Das gehe nicht. Der Vertrag sei im Februar 25 für 1 Jahr verlängert worden. Bla bla..." Obwohl meine Frau auf die gesetzliche Regelung verwiesen hat, passierte genau nichts. Online sichtbar: Kündigung zu 02.2026 bleibt eingetragen.
3. Anruf: Erneutes Insistieren, mit Nachdruck. Und jetzt kam dann auch die Bestätigung.
Also ich denke mal, das hat System.
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Ich nutze das Gespräch immer, um mich zum Bleiben überzeugen zu lassen. 
Naja, das ist gängige Praxis. Aber wenn man partout nicht bleiben will (z.B. wegen 1&1-Netz), dann sollte eine Kündigung auch reibungslos ablaufen.
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Drillisch. Zwei Verträge (bereits seit November 2024 außerhalb der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit und damit nur 1 Monat Kündigungsfrist) wurden am Montag gekündigt. Der Kundenservice bestätigt die Kündigung zu November 2025.
Auf eine sofortige Reaktion mit der Bitte um Anwendung des aktuellen Rechts und Korrektur des Vertragsendes habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Scheint mittlerweile leider üblich zu sein.
Das scheint bei Drillisch die Strategie zu sein. Meine Frau musste nach der Online-Kündigung drei Mal anrufen (und laut werden), bis endlich die Kündigung zur Monatsfrist widerwillig bestätigt wurde. Die Hotliner sind anscheinend angehalten, die Kunden an der Nase herumzuführen.
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Ich meine Roaming traffic geht nicht über die Firewall. Hab allerdings keine first hand Erfahrung.
Zumindest war das vor ein paar Jahren noch so. Da konnte man im Roaming sogar Google Maps nutzen, was die Locals nicht konnten. VPN zur heimischen Fritzbox geht übrigens auch mit chinesischer SIM. Zu GMX Freephone und RCS in China kann ich aber nichts beitragen.
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Ich glaube, das Tagesgeld-Angebot der Berliner Volksbank wurde hier noch gar nicht erwähnt:
3,1% (max 100k) bis 31.08.2025.
Wer Tagesgeld-Hoppping betreibt, findet das sicher gut, zumal die Kontoeröffnung mit eID per AUTHADA-App problemlos und schnell geht.
Alle anderen können es getrost ignorieren.
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Das ist ja Blödsinn. Wenn so ein Schleicher den Verkehr derart behindert nenne ich das Nötigung.
Dann wäre ein Rollstuhlfahrer auf dem Gehweg auch "Nötigung". Ziemlich egozentrisches Rechtsverständnis, finde ich.