Allianz Direct hat das Versicherungsgeschäft der FRIDAY Versicherung mit Wirkung zum 01.07.2025 übernommen. Damit bündeln wir unsere Kräfte, um dir auch in Zukunft einen modernen, digitalen und zuverlässigen Versicherungsschutz zu bieten.
Was bedeutet das konkret?
Dein Versicherungsvertrag wurde auf die Allianz Direct Versicherungs-AG übertragen.
Dein Versicherungsschutz, deine Beiträge und alle bestehenden Leistungen bleiben selbstverständlich unverändert bestehen. Auch bereits erteilte Kündigungen bleiben von dem Übergang unberührt.
Das FRIDAY-Serviceteam sowie das FRIDAY-Schadenteam bleibt zunächst für dich zuständig und hilft dir bei Rückfragen – du erreichst uns weiterhin auf den bekannten Wegen.
Ebenso kannst du dich weiterhin im Kundenportal MyFRIDAY einloggen und deinen Vertrag verwalten oder Schäden melden.
Wie geht es weiter?
Zu Beginn deines neuen Versicherungsjahres wirst du endgültig zur Allianz Direct umziehen, d.h. du erhältst rechtzeitig vor Beginn des neuen Versicherungsjahrs einen Zugang zu „Mein Account“, dem Kundenportal der Allianz Direct und eine Allianz Direct Versicherung. Dein Beitrag bleibt unverändert und du erhältst einige zusätzliche Leistungen. Darüber hinaus hast du das Recht, dich auf deine bisherigen FRIDAY-Versicherungsbedingungen zu berufen, sollten die neuen Allianz Direct Versicherungsbedingungen in einem Aspekt zu deinen Lasten abweichen. Dein Versicherungsschutz wird sich somit nicht verschlechtern.
Aus regulatorischen Gründen müssen wir dir noch folgende Informationen mitteilen:
Obwohl Allianz Direct und FRIDAY bereits im Oktober 2024 die Übernahme der Verträge öffentlich kommuniziert haben, erforderte die rechtliche Übertragung deiner Versicherungspolice der Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland und das Commissariat Aux Assurances (CAA) in Luxemburg. Die Aufsichtsbehörden stellen sicher, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben.
Nun wurde die Übertragung deiner Versicherungspolice durch die BaFin und das CAA genehmigt. Die Übertragung des Versicherungsbestands wird zeitnah durch die BaFin im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt anschließend offiziell in Kraft.