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Das Gegenargument war auch nur, dass dem Mobilfunkanbieter der Portierungstermin zum Zeitpunkt des Vertragsschluss normalerweise nicht bekannt ist.
Richtig, erstmal nicht bekannt dem Mobilfunkanbieter, aber dir.
Scheitern kann die Portierung zu dem Termin aber trotzdem,
Richtig, aber da besteht dann auch ein Sonderkündigungsrecht deswegen.
Unbestimmt ist der Leistungsbeginn im Übrigen auch schon beim Postversand einer SIM-Karte.
Vor der Portierung ist die SIM aber nicht aktiv. Und man weiß wann es startet durch die Auftragsbestätigung. Vorher geht auch keine SIM raus.
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Aber was Drillisch zum Vertragsbeginn bei Portierung in den AGB hat,
Also im Urteil geht es ja auch darum, das eine Portierung zu einem "unbekannten" Termin stattfindet, da man ja nicht weiß wann der Ausbau fertig ist.
Im Mobilfunk weiß man ja, wann bei einem der Vertrag endet und daher wählt man ja diesen festen Termin als Wunsch zum Wechsel.
Das sollte man bei der Interpretation nicht vergessen.
Und da liegt nämlich der feine Unterschied.
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PS: Auch die Pressemitteilung des BGH nennt außer dem Glasfaserausbau ausdrücklich die »Praxis des Anbieterwechsels«.
Telekommunikationsdienstleistungssektor (Vorvermarktung beim Glasfaserausbau; Praxis des Anbieterwechsels)
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.…/2026004.html?nn=19998334
Es geht im dem Urteil "nur" um das Glasfaser.
Bin zwar auch immer froh wenn es was gutes für die Verbraucher gibt, aber hier sollte man nicht was vermischen, was nicht vermischt werden kann, nur weil man es will.
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Wie lasse ich beim Magenta Mobil Prepaid Basic eine Internetsperre buchen?
Per Hotline oder du änderst die APN auf z.B. "keininternet.telekom" ein.
Was würde passieren wenn man mit einem Endgerät nun ins Internet geht? Wird automatisch die Dayflat für 1,49€ gebucht?
Bei vorhandenem Guthaben ja.
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Bei mir dauerte es 12h damals.
Auch richtig alles abgegeben?
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Leider nichts zu finden und die Karte ist seit knapp 14 Tagen aktiv.
Wenn ich mich nicht täusche, waren es da 3 Wochen. Aber bin mir da nicht zu 100% sicher.
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Wo genau findet man den Code??
Dann in der MeinMagenta-App.
Das muss der Shop aber freigeben. Zur not mal in der Telekom-Hilft-Community melden, da kann ein Teamie auch helfen.
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Verlängert sich die Gültigkeit wenn ich per Paypal auflade?
Nein.
Aber warum willst du aufladen und setzt es nicht ein?
Es geht da ja für einige Bereiche.
Ebenso kannst du dir es auszahlen lassen.
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Da wird der Fall der Portierung ausdrücklich genannt und wär davon umfasst, wenn die Laufzeit von 24 Monaten ab Portierung (nur) aus den AGB folgt.
Und auch für dich, es betrifft Galsfaser und nicht Mobilfunk.
Und hier mal von der Verbraucherzentrale was dazu: https://www.verbraucherzentral…gh-hat-entschieden-116098
Daher ist es nicht auf Mobilfunk umwandelbar das Urteil.
Wenn selbst die Verbraucherzentrale nur vom Glasfaservertrag redet.
Zitat
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss beginnt ab Vertragsschluss – nicht erst ab Bereitstellung des Anschlusses. Das hat der BGH entschieden.
- Ihr Anbieter muss Sie also eventuell früher aus einem Vertrag entlassen, wenn Sie bereits gekündigt haben.
- Mit unserem Musterbrief können Sie Ihren Anbieter auffordern, den Kündigungstermin zu korrigieren.
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Das BGH Urteil dürfte doch nun für alle Telekommunikationsverträge gelten.
Lies mal richtig worum es geht.
Und wenn man eine Rufnummer portiert, sieht es ja anders aus und darum geht es in dem Urteil nicht.
Sondern "nur" um Glasfaseranschlüsse.