Beiträge von qwqw

    Extra freischalten brauchst du Gprs (oder UMTS) bei Buchung der Online-Tarife nicht.
    Aber bei Einwahl der Telekomnummer fallen wohl die ("Kosten, die der externe Anbieter dem E-Plus-Kunden für die in Anspruch genommene Leistung direkt berechnet") an.
    Gültig sind die Pakete doch nur über den APN von eplus oder nicht.?
    Ob wirklich Weiterverbindungsgebühren anfallen, weiss ich nicht.
    Wenn man im Netz ist, fallen normalerweise keine weiteren Kosten an
    aber wenn man mit T-Online für Services (Firewall, Zugang, email-Account) einen Vertrag hat könnten Extragebühren anfallen.
    Aber wenn man doch eh im Netz ist kann man seine mails doch auch so checken, man muss ja nicht übers Portal(mit Anmeldung) von t-online gehen.

    Rufnummernportierung ist 3 Monate vor Vertragsende bis einem Monat nach Vertragsende möglich.
    Sie ist beim neuen Anbieter zu beantragen.
    Der alte Anbieter berechnet Portierungsgebühren von 25 (ggf. bis 29) Euro.
    Die Portierung von eplus zu o2 ist möglich, auch in die online-Tarife.
    Wird die Portierung nicht bereits zum Vertragsschluss durchgeführt berechnet o2 12,50 (für die Rufnummernänderung).
    Also entweder im Dezember portieren, dann muss man sber trotzdem bei eplus GG bezahlen, kann aber nicht mehr telefonieren, oder man protiert die Nummer im Februar (bis 4 Wochen nach Vertragsende) muss, dann aber 12,50 zahlen.
    Denke ich zumindest.
    Weiss einer etwas anderes?

    Kann man keine Meinung haben?
    Habe ich gesagt, es würde da oder da Komplikationen geben?
    Ich habe nur zur Vorsicht geraten und die sollte man doch immer walten lassen oder nicht?
    Wenn du ihm mptelecom raten würdest, soll er doch dort kaufen, wenn du dort gute Erfahrungen gemacht hast.
    Und wenn einer teltex raten würde könnte er dort auch kaufen.
    Man wird doch seine persönlichen Meinungen und Vorlieben haben dürfen.
    Irren kann man sich ja immer.
    Vielleicht ist eine Sofortauszahlung über ebay immer günstiger als Zahlung erst im nächsten Monat (wie beo obocom), da man den Vertrag dann sofort widerrufen könnte, wenn nach 13 Tagen nach der Karte immernoch kein Geld kommt. In den anderen Fällen trägt man immer das Konkursrisiko des Händlers (bis zur Zahlung) und bei hohen Auszahlungen ist es in der Vergangenheit desöfteren passiert, dass auch bekannte Firmen pleite gingen.
    Ich habe nichts gegen andere Vorschläge, immerhin habe ich nicht den Alleinanspruch auf Meinungen.
    Deine Art hört sich schon recht danach an als wäre deiner Meinung nach bald eine Verleumdungsklage fällig.
    Aber ist diese Haltung im Meinungsforum nicht etwas übertrieben, wenn noch nicht einmal Anhaltspunkte gegeben wurden (und auch kein Recht dazu bestand, diese einzufordern)?
    Es gibt ja viele Leute, die hinter jedem Baum ein Attentäter vermuten oder in jedem Wort eine Verschwörung gegen sich sehen.
    Warum also diese Angriffe nur weil einer deine Firma genannt hat und nicht in Freudenschreie ausgebrochen ist?

    Ok mein Beitrag bezog sich nur auf das Tchibohandy, wo ja per Gprs abgerechnet werden soll.
    Natürlich kenne ich die Gefahren von Brandings (und Abrechnung im Minutentakt), die aber v.a. bei Vertragshandys auftauchen.
    Im Tchiboshop richten meinte ich, das dort dann auf Wunsch der Zugang deaktiviert werden solle nach Schadenseintritt (natürlich nicht dort sondern bei der Technik wo das Handy sicher hingeschickt wird).
    Vielleicht bekommt man ja auch 5 Euro Schadensausgleich, damit man nicht gleich zur nächsten Zeitung rennt, wenn bei Tchibo Branding unerwünschte Kosten auslösen sollte.

    Es gibt genug Anbieter, die die 240 Euro Grundgebühr (für die 2 Jahre)erstatten
    (aber bei ebay vorsichtig sein, lieber Internetshopangebote nutzen, die auch mehr Handys und Telefone usw. anbieten).
    Den Vertrag bei Phonehouse kann man per email widerrufen oder man nimmt die Karte gar nicht erst an.

    Mein Vorgänger hat recht.
    In der Tat wäre das Tchibohandy im Shop zu empfehlen.
    Um ins Internet zu gelangen muss man erst mal die Konfigurationen kennen.
    Und es sollte recht schwierig sein irgendwie unbewusst ins Netz zu gelangen, obgleich dabei nur per kB abgerechnet wird, d.h. es entstehen nur richtig Kosten wenn man surft nicht wenn man nur drin ist.
    Und bei 10 Euro Guthaben sollte man sich nicht solch große Sorgen machen
    (das sind etwa 28 Minuten Gesprächsdauer pro 10 Euro-Karte)
    Wenn das Geld weg ist ohne Telefonie, beschwert man sich eben im Tchiboshop und die sollen es dann richten. Aber dass dürfte doch sehr unwahrscheinlich sein, denn wer will mit Tasteninternet im Prepaidbereich denn die Kunden verprellen.

    Komische Interpretation.
    Bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber nur auf (möglichen)Sinn der Gesetze bei Verabschiedung und nicht auf deren Inhalt zu schauen halte ich einwenig verwegen.
    Eplus hat die Widerrufsbelehrung umgestellt -aus reiner Kundenliebe?
    Die gegenseitig gezogenen Nutzen und der Wertersatz sind natürlich herauszugeben.
    Vielleicht merkt man ja erst beim Telefonieren, das der Sinn des Karten- (Telefon-)Kaufes nicht dem entspricht, was man wollte und was einem vom Händler vorgegaukelt wurde (was schwer zu beweisen ist, das der Händler etwas anders vorgab).
    Wieso soll eine Karte, die ich neu und OVP bei ebay für unter 10 Euro bekomme nun einen Wert des Vertrages von über 250 Euro haben, nur weil sie einmal aktiviert wurde. Und die ich dann bezahlen muss, weil ja das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht durch einseitige Vertragsregelung des Netzbetreibers erlischt.
    Im BGB steht bestimmt nichts davon, das bei aktivierten Handykarten nun aber 250 Euro zu zahlen sind und man nicht mehr widerrufen kann, was doch sonst "ohne Angabe von Gründen erfolgen" soll. Und ohne Angabe von Gründen schließt auch aus, dass der Widerruf einzig aus Schutzwürdigkeiten und Rücknahme unüberlegter Handlungen als Grund möglich ist.

    Im Fall ging es, glaube ich, um neu gekaufte Schuhe und um einen Schuhverkäufer, der sich weigerte die Schuhe nach einigen Tagen wieder zurückzunehmen mit der Begründung, sie seien ja getragen und nicht mehr neu.
    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH hat eplus auch schon mal seine Widerrufsformulierungen umgestellt - o2 z.B. noch nicht.
    Dort (o2-belehrung) steht extra drin, dass man mit der Aktivierung auf den Widerruf verzichtet und nach Aktivierung nicht mehr widerrufen kann.
    Dass schränkt aber offensichtlich das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht (bei Fernabsatzvertrag im Internet ) ("Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen") von vollen 14 Tagen ein.
    Dabei kauft man auch ein Telefon, um damit zu telefonieren.
    (Aktivierung ist dafür notwendig).