Beiträge von catweazle67

    Timeslot: Ich halte mich in diesem Forum auf und opfere meine Zeit, um einem anderen (unentgeltlich) zu helfen, und bestimmt nicht, um mich von Dir beschimpfen und beleidigen zu lassen. Wenn Du ein guter Jurist werden willst, und davon gehe ich aus, musst Du unbedingt noch lernen, dass man sich - vor allem unter Juristen - in der Sache erbittert streiten, und trotzdem abends noch ein Bier miteinander trinken kann. Das setzt allerdings voraus, dass man nur über die Sache streitet und den Kollegen nicht persönlich angreift oder gar beleidigt. Mit Dir, lieber Timeslot, würde ich daher kein Bier trinken. Auch werde ich mich nach Deiner Einleitung mit Sicherheit nicht mit Deinen Sachargumenten auseinandersetzen, mögen sie auch zum Teil gar nicht so abwegig sein. Denk mal darüber nach.

    Weiß zufällig jemand ab welchem Baujahr die Basisstationen per Software-Update auf EDGE aufgerüstet werden können? Bei meinen Sichtungen habe ich jeweils immer nur sehr neue Stationen in der Nähe ausmachen können. Das Baujahr lässt sich ja der Netzabdeckungskarten von E-Plus entnehmen. Die älteste Basisstation mit EDGE, ich ich gesichtet habe, war von 2006.

    Tatsächlich habe ich übersehen, dass der Sachverhalt sich inzwischen etwas geändert hat. Ich habe leider keine Zeit, den Thread die ganze Zeit zu verfolgen. Daher habe ich meinen Beitrag, den Du (nur insoweit) zu recht beanstandest, korrigiert. Das Ergebnis bleibt jedoch dasselbe. Der TE muss das Handy zurückgeben; alles andere würde ihn der Gefahr eines viel höheren Schadens aussetzen. Man muss solche Fälle im Interesse der Fragensteller auch lebensnah und nicht nur rein akademisch betrachten. Schließlich steht die Gefahr eines nicht unerheblichen Schadens im Raum, vor dem es den TE zu bewahren gilt. Da der Verkäufer zur Rücknahme offenbar bereit ist, lässt sich die Angelegenheit jetzt noch ohne erheblichen Schaden bereinigen.


    Dauerposter: Hinsichtlich Deiner Frage zu meinem Beruf, sieh' Dir einfach mein Profil an.

    Ich löse ausschließlich den vorliegenden Fall. "Was wäre wenn" ist nicht mein Thema. Aus den vorstehenden Beiträgen des Threadstellers ist ersichtlich, dass der Verkäufer (A) nicht über das Handy verfügen durfte. Die Mietbedingungen sind hier sogar verlinkt. Insofern scheidet ein Erwerb vom Berechtigten offensichtlich aus, es sei denn man ginge davon aus, dass B von A gutgläubig erworben hat. Dafür gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte und das müsste der Threadsteller auch beweisen können.


    Ob das Paket wochenlang im Garten rumliegt, spielt auch keine Rolle, da Handy und Mietvertrag trotzdem gleichzeitig eingegangen sind und es ja nicht nur auf die positive Kenntnis sondern auch auf grobfahrlässige Unkenntnis ankommt.

    Soweit hier die Meinung vertreten wird, dass das Handy nicht zurückgegeben werden muss, falls der Käufer den Mietvertrag erst nach Inbesitznahme des Handys zur Kenntnis genommen hat und somit zu diesem Zeitpunkt noch gutgläubig gewesen sei, ist das zwar spitzfindig, aber trotzdem nicht richtig. Wenn gleichzeitig mit der verkauften Ware ein Dokument übergeben wird, aus dem sich ergibt, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer ist, kommt es nicht darauf an, in welcher Reihenfolge der Käufer sich die Sachen ansieht. Es bleibt trotzdem bei der Gleichzeitigkeit. Die "juristische Sekunde", die bei manchen Beiträgen mitschwingt, hat mit diesen Fällen nichts zu tun.


    Selbst wer anderer Meinung sein sollte, kann dem Käufer trotzdem nicht raten das Handy zu behalten und somit Gefahr zu laufen, es irgendwann doch ohne Gegenleistung wieder an den Eigentümer hergeben zu müssen. So oder muss der Kauf also rückabgewickelt werden.


    Hinsichtlich § 935 BGB, der hier auch mal ins Feld geführt wurde, ist zu sagen, dass das Handy nicht im Sinne dieser Vorschrift nicht abhanden gekommen war.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Der Kauf sollte unbedingt rückabgewickelt werden.

    Die Antwort auf Deine Frage findest Du in § 932 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).


    Bei Deinem Fall handelt es sich um den klassischen Lehrbuchfall zum gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten. Es kommt darauf an, ob Dir im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bekannt war, dass das Handy vom Verkäufer nur gemietet war. Wenn Dir dieser Umstand bekannt war, warst Du nicht gutgläubig (sondern bösgläubig) und konntest daher kein Eigentum erwerben und musst das Handy zurückgeben. Wenn Dir die Eigentumsverhältnisse erst danach bekannt geworden sind, also nachdem Du bereits Eigentum an dem Handy erworben hattest, schadet die spätere Kenntniserlangung nicht und Du kannst das Handy behalten. Der Verkäufer muss natürlich trotzdem seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber E+ erfüllen und vermutlich auch Schadensersatz leisten. Aber das ist ja - juristisch gesehen - nicht Dein Problem.


    Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist unter normalen Umständen die Inbesitznahme des Handys.

    Ich habe mich auch von Simyo ins Boxhorn jagen lassen und die Karten meiner Familienmitglieder in mein "SIM-Team" aufgenommen (was nicht nur Vorteile hat). Genützt hat es nichts, für die Gespräche untereinander werden trotzdem 9,9 Cent/Min. berechnet.


    Nach meinem Verständnis macht der Hinweis auf der Simyo-Homepage nur im Einheitstarif Sinn. Im Basistarif kosten ohnehin alle Gespräche von Simyo zu Simyo 5 Cent/Minute. Insoweit stellt also die Zusammenstellung eines SIM-Teams keine Vergünstigung dar. Eine Vergünstigung würde sich nur im Einheitstarif ergeben. Wenn die Regelung aber im Einheitstarif nicht gilt, fühle ich mich - vorsichtig ausgedrückt - auf den Arm genommen.


    Ich habe daher zunächst eine freundliche E-Mail an die Hotline geschickt und höflich gefragt, ob ich da etwas falsch verstanden habe. Sollte es tatsächlich so sein, wie ich jetzt befürchte, kann Simyo alles wieder rückgängig machen.

    Auch bei mir (und auch bei meinen Familienmitgliedern) hat die Portierung (von T-Mobile Xtra zu Simyo) problemlos am 19.12. geklappt. Am 18.12. hatte ich spätabends die bis dahin noch funktionierende T-Mobile Karte bereits rausgenommen und die Simyo-Karte eingelgt. Als ich das Handy dann am 19. gegen 8 Uhr morgens eingeschaltet habe, hat schon alles funktioniert. Ich kann also nur Positives berichten und gehe davon aus, dass Simyo die (verständlicherweise) anfänglich bestehenden Schwierigkeiten inzwischen in den Griff bekommen hat.