Re: PB Kündigung
Zitat
Original geschrieben von lola13
Seit mir einmal die Gebühren berechnet wurden, mache ich die Kündigung auch erst nach dem Geldeingang des jew. Monats oder stelle vorher den Bestand auf Null.
Die Postbank berechnet zwar die Gebühren, schreibt sie aber anhand der fehlenden Deckung wieder gut.
Genau dasselbe ist mir auch passiert. Aber so einfach ist es auch nicht: Man bekommt ja normalerweise nur einmal im Monat Gehalt, und das ist nun mal im Regelfall um den 29.-30. rum.
Wenn man also die Kündigung am Tag des Gehaltseingang am 29. kündigen würde - und das geht ja bei der Postbank nicht per Online-Auftrag dauert es zum Teil Wochen (die Postbank hat eine furchtbare Bearbeitungszeit) bis die Kündigung dann durch ist. An einem Tag ist das ja gar nicht zu schaden. Also ist es doch klar dass man im Monat drauf gar keinen Gehaltseingang erhalten kann! Das ginge nur wenn die Postbank es schaffen würde noch am 30., also einen Tag nach Geldeingang, das Konto aufzulösen. Das ist fast unmöglich. Bei der langen Reaktionszeit der Postbank schonmal gar nicht.
Insofern mag es zwar rechtens richtig sein, aber irgendwie dann doch eine Sauerei die 5,90 EUR zu berechnen, denn egal wie es der Kunde macht, es klappt einfach nicht im Monat der Kontoauflösung ein Gehalt auf das Konto zu bekommen.
Und auf dem Kontoabschluss steht sowieso nur "Zinsen, Porto, Versandentgelt und Entgelte in Entgelt für Ihr Girokonto 5,90 EUR". Wer versteht das schon??
Da mein Konto keine Deckung aufwies (ich hatte es wenige Tage zuvor leergeräumt) wurden die 5,90 EUR auf dem Kontoauszug durch "AUSGLEICH DURCH POSTBANK PB FFM FORDERUNGSKONTO ZENTRALE AKTIVE BESTANDS-" ausgeglichen.
Aber gerade die Bezeichnung "Forderungskonto" sagt mir klar dass das nur ein buchhalterische Sache ist, das Geld nun aber durchaus noch von der Postbank eingetrieben werden könnte.
Ich werde daher versuchen gegen den Kontoabschluss Revision einzulegen, der Vorsicht halber... Auch wenn's "nur" 5,90 EUR sind, die evtl sowieso nicht durch die Bank eingetrieben werden.
Wenn man es nicht zeitnah schafft die Kündigung durchzuführen finde ich es schon ein starkes Stück im letzten Monat noch die Kontoführungsgebühren zu berechnen, weil kein Gehalt reinkam... Rechtlich vielleicht okay, aber es muss doch nicht sein...