Wie lange "muss" man alte Tarife weiterführen ?

  • Moin,
    im Zuge der Diskussion um "Genion" bzw. die "EPLUS Urlaubs Pakete" mit 50 GB für nen Zehner - kommt für mich immer wieder die Frage auf ...
    Wie lange "muss" der Netzbetreiber eigentlich alte Tarife weiterführen ?


    "Durfte" Eplus das Paket eigentlich rechtlich kündigen - wenn in den AGBs nix davon drinsteht, wann der NB die Karte abschalten darf ?


    "Darf" Telefonica die Genion Verträge per SMS oder auch ohne jede Ankündigung kündigen wo sie doch sogar dafür geworben haben, alte Tarife weiterzuführen ?


    Ich versteh ja, dass man aus Marketinggründen gezwungen ist, immer mal wieder "neue" Tarife aufzulegen. Und dann die Weiterführung von alten Tarifen die IT Systeme zumüllt und unübersichtlich macht. Was ich aber nicht verstehe war man den Kunden nicht bereit ist ordenlicht per Brief zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Ich werde wegen solcher Aktionen niee!!! wieder eine
    Vertragsverhältnis bei Telefonica eingehen und sei es noch so einladend. Ich will das man mit seinen Kunden berechenbar umgeht - das hat was mit Respekt zu tun.


    Aber anscheinend gibt es viel zu wenige, die so denken. Wenn die Telefonica die direkte Rückkopplung für solch ein Verhalten in Form von Einbruch bei den Neuvertragskunden bekäme müssten die das ändern. Solang der Bumerang aber nicht zurückkommt treiben die genau das Spielchen so weiter ..


    By the Way .. weiß jemand, wann der alte EPlus Kids Phone Tarif abgeschafft wurde bzw. wie die Prepaidkunden losgeworden ist ?

  • Also den Namen "Goyale" kenn ich ... und irgendwie scheint er wohl ähnliche Ansichten oder sogar die gleichen zu vertreten wie ich ... sehr symphatisch ! Für den Rest kann ich nur sagen, dass wir 2 verschiedene Personen sind, die, die das nicht glauben wollen, lass ich bei Ihrem Glauben. Ich kann damit leben :)

  • Ich fände es auch Wünschenswert das Tarife entweder gleich schriftlich gekündigt werden, oder evtl. auch erstmal versucht die Kündigung telefonisch zu übermitteln und wenn man niemanden erreicht dann aber auch schriftlich. So wie man es auch auch als Kunde macht.


    Kündigung per SMS finde ich auch nicht ausreichend. Vorallem da solche Tarife ja oft nur selten genutzt werden oder in Sticks oder Routern stecken wo man die SMS garnicht lesen kann.


    *****


    Das E-Plus Reisepaket war aber Prepaid und die betroffenen Genion-Vertraege werden wahrscheinlich meist Genion S ohne Handy und ohne Mindestvertragslaufzeit sein.


    Aber auch 24 Monate Mindestlaufzeit schuetzt nicht vor vorzeitiger Kuendigung, nur waere der Anbieter gegenueber den betroffenen Kunden schadensersatzpflichtig. Mehr als 30€ Portierungskosten und 20€ Aufwand wird aber kaum jemand geltend machen koennen.

  • Aber was heißt Prepaid denn ? Ich kenn nur die AGBs, dass bei Nichtnutzung abgeschaltet wird. Kennt ihr einen Passus in dem steht, innerhalb welcher Zeit der Netzbetreiber kündigen kann - also z.B. innerhalb 4 Wochen oder so ähnlich ?
    Wo steht denn geschrieben, dass Prepaid Kunden 2ter Klasse sind und es da von Seitens der Netzbetreiber jederzeit ohne Angabe von Gründen abgeschaltet werden kann ?

  • Wo steht denn geschrieben, dass Prepaid Kunden 2ter Klasse sind und es da von Seitens der Netzbetreiber jederzeit ohne Angabe von Gründen abgeschaltet werden kann ?


    Bevor man sowas schreibt, lohnt es sich, die 30 Sekunden zu investieren und sich die Informationen zu besorgen. Ich zitiere mal aus den o2 Prepaid AGB: [INDENT]
    10. Vertragslaufzeit / Kündigung
    10.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Telefónica Germany mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
    10.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind in Textform zu erklären.
    10.3 Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.[/INDENT]

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Moin,


    "Darf" Telefonica die Genion Verträge per SMS oder auch ohne jede Ankündigung kündigen wo sie doch sogar dafür geworben haben, alte Tarife weiterzuführen ?


    Nein, das dürfen sie nicht, machen es trotzdem. Telefonica hat über die Jahren bewiesen, dass sie sich nicht an Regel und Gesetz halten wollen, daher muss man sie regelmässig in die Schranken weisen, so wie neulich mit dem Easy Money Urteil passiert ist.

  • Nein, das dürfen sie nicht, machen es trotzdem. Telefonica hat über die Jahren bewiesen, dass sie sich nicht an Regel und Gesetz halten wollen, daher muss man sie regelmässig in die Schranken weisen, so wie neulich mit dem Easy Money Urteil passiert ist.

    2x Unsinn. Erkläre doch mal warum ein Anbieter Tarife ewig laufen lassen muss? Und wegen EasyMoney da haben sie sich selbst ins Bein geschossen. In dem Zusammenhang wundert es mich warum die EasyMoneyOption nicht abgeschsltet wurde. Aber das ist deren Bier.


    Goyale kann seine Stänkereien nicht lassen, mal schauen wann wieder das Netz angesprochen wird.

  • 2x Unsinn. Erkläre doch mal warum ein Anbieter Tarife ewig laufen lassen muss? Und wegen EasyMoney da haben sie sich selbst ins Bein geschossen. In dem Zusammenhang wundert es mich warum die EasyMoneyOption nicht abgeschsltet wurde. Aber das ist deren Bier.


    Goyale kann seine Stänkereien nicht lassen, mal schauen wann wieder das Netz angesprochen wird.


    Ich habe nirgendwo geschrieben, dass Tarife ewig weiterlaufen sollen. Aber solange sie laufen sollten Vertragsbedingungen eingehalten werden.


    Was Anbieter machen dürfen:
    -vertragskonform kündigen.


    Was Anbieter nicht machen dürfen:
    -Teile der Leistung willkürlich zur "Nebenleistung" erklären um es aus dem Vertrag herauszunehmen.
    -Kündigungen ausprechen, die nicht der ursprünglichen Textform zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussses entsprechen
    -Einbezahltes Guthaben einbehalten mit fingierten Einschränkungen und Bestimmungen wofür und in welchem Umfang das Guthaben benutzt werden darf, und zwar deutlich nach Vertragsbeginn
    -Optionen einstellen oder kündigen, die zum Vertragsbeginn zur Auswahl standen, egal ob sie vom Kunden jemals in Anspruch genommen wurden oder nicht, und dann auf das Bestehen des Hauptvertrags bestehen.


    o2 hat versucht in seiner Geschichte alles mögliche an Trixereien, die unrühmliche Geschichte darüber ist hier in telefon-treff ja gespeichert, das Forum vergisst nichts.


  • [...]
    Was Anbieter nicht machen dürfen:
    [...]
    -Kündigungen ausprechen, die nicht der ursprünglichen Textform zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussses entsprechen
    [...]


    Sorry, aber genau das geht nicht. Die Gesetzesnovelle aus 2016 zu AGBs (https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html) regelt eindeutig, daß:


    Code
    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
    [...]
    13. (Form von Anzeigen und Erklärungen)
    eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, gebunden werden
    [...]
    b) an eine strengere Form als die Textform in anderen als den in Buchstabe a genannten Verträgen oder


    Mit anderen Worten wäre das Beharren auf damalige Regelungen oder Schriftform rechtswidrig. Die Legaldefinition der Textform (https://dejure.org/gesetze/BGB/126b.html) umfasst auch SMS als Medium, und würde auch den o2 Chat umfassen weil dieser ebenfalls als Kommunikationskanal von o2 bereitgestellt wird.

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