Abend
Eine Frage:
Muss mir ein Lehrer die mündlichen Noten mir gibt, z.B. mit seinen Aufzeichnungen beweisen ?
Hat jmd. ein Stelle im Text des Schulordnungsgesetzes NRW ?
Ich habe im Thüringer sowas gefunden: "Die Transparenz der Notengebung ist für Schüler und Eltern zu gewährleisten. " (§48.3)
Das Gleiche brauche ich für NRW - im Internet gibt´s keinen kostenlosen Text... ![]()
Ich frage, da unter anderem ich große Probs mit meinem Deutschlehrer habe (kann nicht benoten
)...
Der Bär