Irgendwann werden die sich das Geld schon holen. Da sich das immer weiter summiert würde ich da jetzt lieber handeln.
GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
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Original geschrieben von Joghurt2
Mal ne frage:
Habe mehrere Briefe bekommen und nicht darauf nicht reagiert.
Seit längerem kam jetzt schon kein Brief mehr.Muss ich jetzt mit dem SEK oder noch gefährlicher mit einem GEZ-Vertreter rechnen?
so gehts mir auch, habe jetzt letzte Woche den 3. oder 4. Brief entsorgt und überlege auch, was dann wohl kommen wird.
Briefe kamen alle nicht an, war ja alles per normaler Post
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Ich bitte um einen Beleg, dass bisher ein Bußgeldbescheid dafür versandt wurde.
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Hallo!
Was so alles im Gebührenbescheid steht ist mehr Drohung, doch langsam mal zu zahlen. Bußgelder gibt es nie oder nur sehr selten. Als nächstes folgt erst einmal der gerichtliche Mahnbescheid. Wird der nicht beachtet oder ihm widersprochen, dann geht es vor Gericht.
Gruß, René
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Ganz so harmlos ist ein Gerichtlicher Mahnbescheid nicht.
Erstens ist dieser mit saftigen gebühren für das Gericht verbunden, es wird also deutlich teurer. Das ist aber noch wenig im Vergleich zu den Problemen, die der damit verbundene Schufa Eintrag verursacht. Da ist dann ganz schnell die Kreditkarte etc weg.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. -
Mangels Gerätebindung dürfte Totstellen nichts mehr bringen, außer höherem Eigenaufwand und auch höheren Eigenkosten am Ende. Entweder, man geht selbst gerichtlich dagegen vor und baut auf Erlaß/Erstattung oder man zahlt, bevor auch noch andere Kosten hinzukommen.
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mahnbescheid?
davor muss erstmal ein gebührenbescheid rechtswirksam zugestellt werden. die üblichen bitt-brieflein sind aber keine bescheide.
vom mahnbescheid ist man damit noch meilenweit entfernt. -
Zitat
Original geschrieben von fragger123
so gehts mir auch, habe jetzt letzte Woche den 3. oder 4. Brief entsorgt und überlege auch, was dann wohl kommen wird.
Briefe kamen alle nicht an, war ja alles per normaler Post
Das ist nicht richtig. Die werden mit "Premium" zugestellt. Erkenntlich durch das "P" am Anschriftenfeld. Infos dazu siehe hier.
Ansonsten wird wohl nach den Bettelbriefen der Gebührenbescheid ins Haus flattern. Gegen diesen ist dann anzugehen oder man zahlt bzw. lässt es auf Mahnbescheide ankommen.
fragger123: Bitte unbedingt mal im Forum bei GEZ-Boykott nachlesen.
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Original geschrieben von Arminius
Ansonsten wird wohl nach den Bettelbriefen der Gebührenbescheid ins Haus flattern. Gegen diesen ist dann anzugehen oder man zahlt bzw. lässt es auf Mahnbescheide ankommen.Ähm, mein Laienrechtswissen bzw. meine Erinnerung flüstert mir irgendwie ein, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten respektive ihr 'Dienstleister' GEZ bzw. "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" eben als Körperschaft des öffentlichen Rechts handeln. Gibt es da wirklich Mahnbescheide? Früher war doch das Problem, daß die GEZ ungerne einen Gebührenbescheid ausstellte und stattdessen lieber 'Beitragsrechnungen' ö.ä. samt Säumniszuschlägen austellte.
Und ist es nicht so, daß wenn man gegen einen Gebührenbescheid der GEZ/AZDB nicht vorgeht (Wider-/Einspruch oder wie es hier richtig heißen muss, ggf. folgend Klage gegen den Bescheid). dieser Gebührenbescheid rechtskräftig wird? Und die AZDB bzw Rundfunkanstalt dann mit dem nicht mehr anfechtbaren Gebührenbescheid gleich in die Vollstreckung gehen könnte? Der ganz Spaß müsste doch weitgehend nach bzw. analog zum Verwaltungsrecht (und nicht Privatrecht) laufen, oder? -
Weil wir schon bei rechtlichen fragen sind : kann man sich irgendwie auf die anhängigen verfassungsbeschwerden beziehen und -- analog zur steuer -- ein ruhen des verfahrens bis zur entscheidung des BVerfG beantragen ?
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