booner:
Zwar völlig OT und eigentlich auch ohne Belang:
Das Mitschneiden von Telefonaten ist nach der zitierten Vorschrift nunmal grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Einwilligung oder ein Einverständnis zur Aufzeichnung haben hier auch nicht vorgelegen.
Dadurch, dass der Herr Schill seine Meinung über Telefon bekanntgibt, will er sich zwar schon an eine möglichst grosse Bevölkerungsgruppe wenden. Aber jedes einzelne Gespräch wird eben (wenn auch wohl nur durch einen Computer ausgewählte) nur an die einzelnen (glücklichen?) Angerufenen gerichtet sein und nicht etwa an eine Gruppe oder gar die Allgemeinheit.
Deshalb bin ich der Meinung (auch ohne Blick in den Kommentar), dass das Mitschneiden des og. Gespräches nicht ganz koscher ist ebenso wie das Onlinestellen.
gruß,
altobelli