Lohn als Aushilfe - wie hoch?

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Mir wurscht, bekomme eh alles vom Finanzamt wieder :D


    Ähm, aber wenns hier grad schon um so etwas geht:
    Stichwort Kindergeld: Kann ich die 920 Euro Werbungskostenauschale immer VOLL anrechnen? Auch wenn nur ein Teil der Einkünfte (gerade mal knapp die Hälfte) aus nicht-selbsständiger Arbeit kommt?


    Wie jetzt? Kindergeld bekommen doch Deine Eltern und nicht Du und die brauchen das imho nicht zu versteuern. Wenn die Dir das "weiterleiten" freu Dich, aber das ist kein Posten den Du dann als Einkünfte angeben musst.


    Und mit pauschal aussagen als "Ich bekomme eh alles wieder" wäre ich sehr vorsichtig. Ich bin nicht mehr ganz so auf dem laufenden wenn es um "Studentenjobs" geht, aber bei 3 Monaten Vollzeit sollte man lieber zweimal hinschauen, ob man das noch unter "Stundent" laufen lassen kann oder ob nicht doch erstmal kräftig vom FA hingelangt wird bevor man dann ggf. gnädigerweise irgendwann ein paar Krumen wiederbekommt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wie jetzt? Kindergeld bekommen doch Deine Eltern und nicht Du und die brauchen das imho nicht zu versteuern. Wenn die Dir das "weiterleiten" freu Dich, aber das ist kein Posten den Du dann als Einkünfte angeben musst.


    Ich glaube, ihm ging es eher um die Grenze zum Erhalt des Kindergelds.. ;)

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    – Edward V Berard

  • Ich habe im letzten Jahr bei einem großen Unternehmen 4,5 Wochen Ferienarbeit gemacht und ca 17,50€ (ungelogen!!) Stundenlohn gehabt. Allerdings im Akkord (was nicht so der Stress war :D) ...


    ca. 3800€ verdient, 3100€ direkt rausbekommen, dazu noch 640€ Steuern/Abgaben + 50€ Kirchensteuern, die jetzt kamen! (okok ich hab mir au Zeit gelassen mit meiner Erklärung *g*)


    --> Wie kommt ihr darauf dass ein Student Sozialabgaben zahlen muss? Also ich musste nicht! Es war allerdings von Beginn des ersten Tages wichtig dass die Firma eine Imma-Bescheinigung hatte..


    Das letztes Jahr war ganz schon glücklich, ich bin auch ein Mensch der sagt 8€ Std (netto wie brutto wie Aushilfen auf 400€) sollten schon sein (in Bayern und BaWü).
    Sobald ich als Student anfange in meinem Job mein Wissen ausm Studium einzubringen, sollte der Lohn auch steigen!
    0btw: Der HiWi-Lohn an der FAU Erlangen-Nürnberg beträgt ~6,50€ (obwohl er erst angehoben wurde!!!) .... soviel dazu.... die Jobs sind meist nur wegen den Kontakten recht begehrt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Przemek
    --> Wie kommt ihr darauf dass ein Student Sozialabgaben zahlen muss? Also ich musste nicht! Es war allerdings von Beginn des ersten Tages wichtig dass die Firma eine Imma-Bescheinigung hatte..


    Hängt von Anstellungsart und Arbeitsdauer ab: Klick!


    Sprich: Wenn Sozialabgaben anfallen, bekommt er sie nicht wieder. Abhängig von seiner persönlichen Lage und dem Job muss er aber sie u. U. gar nicht erst zahlen.

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  • Äh, korrekt, mir ging es darum, dass meinen Eltern nicht das Kindergeld wegfällt.
    Ich lese überall immer nur 920 Euro kann pro Jahr pauschal als Werbungskosten angerechnet werden.


    Meine Frage war, ob das auch gilt, wenn nur ein Teil des Einkommens aus meinem Semesterferienjob kommt und dieser auch nur 2-3 Monate dauert.


    Anderes Thema:
    Da ich zwar nur in den Semesterferien aber wohl mehr als 2 Monate am Stück arbeite, fallen Rentenversicherungsbeiträge an, richtig? (Telefonisch wurde zwar von einer Arbeitszeit zw. Ende Juli und Mitte Oktober geredet, aber wenn das Unternehmen dann auch seinen Anteil an die Rentenversicherung zahlen muss, bin ich mal gespannt ob das nächste Woche noch gilt)

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  • Zitat

    Original geschrieben von tknolle
    Derzeit darf man 7680 Euro verdienen im Jahr (also Gewinn). Wenn man 7681 Euro und mehr Gewinn macht, muss man das Kindergeld zurückzahlen. Falls das die Frage war. :D



    http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=388


    Nicht wirklich ;)
    Mir ging es darum, ob die Anrechnung der 920 Euro Werbungskosten in meinem Fall (wie oben geschildert) möglich wäre.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Nicht wirklich ;)
    Mir ging es darum, ob die Anrechnung der 920 Euro Werbungskosten in meinem Fall (wie oben geschildert) möglich wäre.

    Die 920 EUR sind eine Werbungskostenpauschale, die jedem zusteht, der arbeiten geht. Dabei ist es egal, ob man 1 Monat oder 12 arbeitet und welche sonstigen Einkünfte man hat.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Ok, perfekt! So soll es sein :top:


    In dem Zusammenhang noch eine Frage (sorry für OT):
    Ich habe dieses Jahr ab und zu "auf Rechnung" von daheim an einer Datenbank gearbeitet. Insgesamt gerade mal 35 Stunden, bis Ende des Jahres wird da auch nicht mehr arg viel dazu kommen.


    Muss ich mich daür streng genommen als "Selbstständiger" anmelden? Oder kann ich das auch unter "sonstige Einkünfte" oder so angeben?

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  • Sonstige Einkünfte ist keine "CatchAll" Klausel sondern nur das was in § 22 EStG drin steht, damit sind i.d.R. wiederkehrende Bezüge wie Leibrenten etc. gemeint.


    Das was Du beschreibst wäre immer besser bei § 18 EStG aufgehoben sofern es denn "selbständig" war.

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