ZitatOriginal geschrieben von Crossbuster
Mir wurscht, bekomme eh alles vom Finanzamt wieder
Ähm, aber wenns hier grad schon um so etwas geht:
Stichwort Kindergeld: Kann ich die 920 Euro Werbungskostenauschale immer VOLL anrechnen? Auch wenn nur ein Teil der Einkünfte (gerade mal knapp die Hälfte) aus nicht-selbsständiger Arbeit kommt?
Wie jetzt? Kindergeld bekommen doch Deine Eltern und nicht Du und die brauchen das imho nicht zu versteuern. Wenn die Dir das "weiterleiten" freu Dich, aber das ist kein Posten den Du dann als Einkünfte angeben musst.
Und mit pauschal aussagen als "Ich bekomme eh alles wieder" wäre ich sehr vorsichtig. Ich bin nicht mehr ganz so auf dem laufenden wenn es um "Studentenjobs" geht, aber bei 3 Monaten Vollzeit sollte man lieber zweimal hinschauen, ob man das noch unter "Stundent" laufen lassen kann oder ob nicht doch erstmal kräftig vom FA hingelangt wird bevor man dann ggf. gnädigerweise irgendwann ein paar Krumen wiederbekommt.