Neg. ebay Bewertung - Wie entfernen lassen?

  • Hallo,


    micht würde interessieren wie alt der Sohn war. Wenn alles von ihm abgewickelt wurde und er noch unter 18 ist, müsste doch da was zu machen sein? Er hat ja immerhin mehr als unzuverlässig und unreif gehandelt!


    Bezüglich der Verlinkung: Versuch es doch einfach. Ich denke ebay wird den Link unter Umständen selbst anklicken und sehen was dort drin steht Dann dürfte doch alles klar sein oder?


    MfG, TT-Leser

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • n3o:


    Ich würde mich wegen der einen schlechten Bewertung auch nicht allzu lange ärgern. Erfahrene eBayer wissen, daß sowas vorkommen kann und schauen im Übrigen auch meistens, wie der negativ bewertete User dann selbst gewertet hat. Im Endeffekt dürfte Dir das ganze also nicht zum Nachteil gereichen.


    Wegen der Entfernung der Bewertung wirst Du schlechte Karten haben. Es sind zwischenzeitlich mehrere Urteile wegen eBay-Bewertungen ergangen und im Allgemeinen ist es immer so gewesen, daß eine nachweisliche Falschbehauptung oder Beleidigung vorliegen musste.


    Zu den Voraussetzungen, unter denen eBay selbst entfernt wurde oben ja schon alles gesagt.

  • Zitat

    Original geschrieben von n3o .... mit einem (wieviel darf man nochmal) 80 Zeichen langem Kommentar kann ich den Hergang überhaupt nicht schildern.


    Verweise doch in deinem Bewertungskommentar auf deine mich-Seite und schildere dort den Hergang.

  • Zitat

    Original geschrieben von Baxx
    Verweise doch in deinem Bewertungskommentar auf deine mich-Seite und schildere dort den Hergang.


    Wenn schon, dann auf externen Webspace verlinken, nicht auf die MICH-Seite (dort hat Ebay ja noch Zugriff) ;)

  • Drohe ihm doch einfach mit Anwalt, so dass ihr zu einer Einigung mit
    der Rückname der Bewertung kommt.
    Ich glaub ehrlich gesagt kaum, dass er nur aus Prinzip die Bewertung
    aufrechterhält und der Vater kann seinem Sohn einmal ins Gewissen reden.


    Ps. Falls es nicht klappt würde ich natürlich nicht tatsächlich den Anwalt einschalten, da die Kosten den Zweck bei weitem überschreiten.


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Der Verkäufer hat ja inzwischen auch auf deine neg.Berwertung geantwortet.

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Antwort
    Der Verkäufer hat ja inzwischen auch auf deine neg.Berwertung geantwortet.


    Was sagt das überhaupt aus?


    Zitat Bewertung des Gegners:

    Zitat

    Nur wer 24 std. Zeit für ebay hat und im 10 sek takt auf zahlungen prüft


    :confused:


    Vor allem sein Kommentar ist witzig:

    Zitat

    Antwort von toni160247: Geld da 14.06.2004 abgeschickt 18.06 wo ist das Problem????


    Klar, zwischen 14.06. und 18.06. liegt genau genommen 4-5 Tage wo er nichts tut, das ist schon dreist!

  • ich hätte ja an Deiner Stelle mit der abgegebenen Bewertung noch gewartet bis Du das Teil in den Händen hälst, denn wenn Du Pech hast ist es noch nichtmal so wie er es beschrieben hat.


    Es ist wirklich Ärgerlich an solche Typen zu geraten. Ich hatte auch mal so einen Fall, ist aber schon 3 Jahre her und da hat Ebay noch problemlos die neg. Bewertung gelöscht.



    Greetz Mee

    Mitglied #40 und Senatorin des S///-Lampenbesitzer-Clubs

  • Vergiss es !


    Ich hatte auch solch einen Fall. :o


    Der User wurde sogar mittlerweile gesperrt und da würde ich es schon fair finden,wenn ebay diese Bewertung von dem User löschen würde.
    Aber leider tun sie das nicht,sondern nur wie es hier schon beschrieben wurde. :(

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Zu Testzwecken ist Windows 2000 Professionell und Office 2003 installiert muss natürlich nach erhalt vom Käufer gelöscht werden, läuft einwandfrei.



    Das ist doch nicht sein ernst, oder?

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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