600 KM entfernte Wohnung auflösen

  • Eine Arbeitskollegin von mir hat ihre 80jährige Mutter von Mülheim/Ruhr zu sich nach Augsburg geholt, da diese sich nicht mehr selbst versorgen kann.


    Nun ist es aber ja leider so, daß es auch um einen Menschen herum so einiges zu Organisieren gibt (Wohnung auflösen, Mietvertrag kündigen und den ganzen Brimborium), was nicht eben wenig Zeit und Mühe kostet.


    Da die Wohnung noch voll möbliert ist, meine Kollegin die ganzen Sachen zwar einerseits nicht einfach so auf den Müll schmeißen will (was ja auch verständlich ist), andererseits aber auch nicht die Möglichkeit hat, mehrmals die ganze Strecke zu fahren, um die Wohnung auszuräumen, vor allem auch nicht den Platz, um das ganze Zeug bei sich zu Hause einzulagern, ist sie im Moment ein bißchen ratlos.


    Hat jemand von euch evtl. Tips, wie man die ganze Geschichte mit möglichst geringem Zeitaufwand lösen kann? Gibt es Firmen, die so etwas (zuverlässig und vertrauenswürdig) machen, evtl. das gesamte Mobiliar aufkaufen? Da das Pflegeheim, in dem die Mutter jetzt ist, sündhaft teuer ist, sollte halt auch noch etwas dabei herausspringen, vor allem da das Mobiliar zwar alt, aber einwandfrei ist. So ist zum Beispiel ein teurer altdeutscher Schrank dabei, der sicher noch einige hundert Euro erlösen würde, wenn man ihn "ordentlich" verkaufen könnte.


    Auch die (ehemalige) Vermieterin macht natürlich Streß und besteht auf einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrages und somit auch den nächsten drei Monatsmieten. Die Rente der Mutter geht aber ab dem kommenden Monat schon an das Pflegeheim, so daß meine Kollegin wohl auf mindestens zwei Monatsmieten sitzen bleibt.


    Weiß jemand von euch, ob es eine Regelung gibt, die eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages gestattet, wenn der Mieter zum Pflegefall wird und in ein Heim kommt?


    Ich weiß, das ist nicht gerade ein typisches TT-Thema, aber hier wurde schon mit kranken Katzen mitgefiebert, es wurde über räuspernde Menschen diskutiert, und ich bin sicher, der Eine oder Andere hat auch für meine Kollegin einen Tip in Petto, die natürlich unter Zeitdruck steht, da sie möglichst schnell die Wohnung leermachen muß, damit dieser Streß wenigstens schon mal rum ist.


    Danke schon mal im Voraus!


    cu,


    NoTeen

  • In jeder größeren Stadt gibt es Anbieter bzw. Firmen, die eine komplette Wohnung (meist) kostenlos räumen (Übergabezustand: besenrein), wenn sie dafür das gesamte Inventar als Lohn übereignet bekommen.


    Das hat den Nachteil, dass man als Wohnungsbesitzer oder Erbe zwar ggf. wertvolle Stücke "verschenkt", dafür braucht man sich aber um nichts zu kümmern und hat kaum Scherereien.


    Der Anbieter trägt dabei das Risiko, dass nur wertloser Plunder in der Wohnung ist (und er damit keinen Gewinn macht), der Auftraggeber das Risiko, dass sich eben doch der eine oder andere Wertgegenstand im Hausrat versteckt.


    Herausspringen wird dabei höchstens dann etwas, wenn man bei einer vorherigen, gemeinsamen Begehung eindeutige Wertgegenstände identifiziert und in die Berechnug mit einbezieht. Aber dazu muss man die ganze Strecke auch zurücklegen, was wieder Kosten verursacht.


    Gerade in Fällen großer Distanz oder wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind, ist das "Flat-Angebot" oft die einzige Möglichkeit, die Wohnung zumindest kostenneutral leerzubekommen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hallo,


    ich kann Sebastian's Meinung aus eigener Erfahrung bestätigen.


    Wenn man eine Wohnung auflöst, muss man sich von der Vorstellung trennen, man könne für die aufzulösenden Möbel / Teppiche (viel) Geld erlösen. Der Deal ist eben, dass einem jemand die Bude leer räumt, d.h. man spart Zeit / Aufwand, dafür werde auch u.U. wertvolle Gegenstände weit unter Preis bezahlt.


    Mit wirklich wertvollen Stücken kann man dann viell. eher Verwandten eine Freude bereiten, wenn man den Aufwand nicht scheut, die Sachen (in Deinem Fall) durch ganz Deutschland zu kutschieren.


    Viele Grüße
    Bob

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Re: 600 KM entfernte Wohnung auflösen


    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Auch die (ehemalige) Vermieterin macht natürlich Streß und besteht auf einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrages und somit auch den nächsten drei Monatsmieten. Die Rente der Mutter geht aber ab dem kommenden Monat schon an das Pflegeheim, so daß meine Kollegin wohl auf mindestens zwei Monatsmieten sitzen bleibt.


    Weiß jemand von euch, ob es eine Regelung gibt, die eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages gestattet, wenn der Mieter zum Pflegefall wird und in ein Heim kommt?


    Um die Miete wird sie leider, ohne Nachmieter, nicht drumrumkommen. Selbst wenn die alte Dame gestorben wäre, wäre das nicht anders. Es könnte aber, falls deine Arbeitskollegin unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, eine Hilfe vom Sozialamt geben. Vielleicht mal dort nachfragen.

  • Hallo,


    auch ich kann mich Sebastian nur anschließen. So ein Entrümpelungsunternehmen wird wohl die beste Wahl sein. Es kann nicht schaden, mehrere Firmen um ein Angebot (schriftlich und verbindlich) zu bitten. Dabei wertvolle Stücke - das können auch Bilder, Leuchten und Porzellan sein - zu euren Gunsten in den Preis einbringen. Mehrere Gespräche mit Muttern, wo der Notgroschen, Familienschmuck etc. versteckt war, können auch nicht schaden.


    Die Wohnung ist hoffentlich schon schriftlich gekündigt. Falls das ganze bisher nur mündlich abgesprochen war, sofort um schriftliche Bestätigung bitten. Heute ist der letzte Tag für den Zugang einer Kündigung beim Vermieter, wenn man den Monalt Juli in die Frist einrechnen möchte. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten läßt sich nur einvernehmlich verkürzen z.B. wenn vorher ein der Vermieterin genehmer Nachmieter mieten möchte. Die Vermieterin muß sich aber auf nichts einlassen. Es ist auch wichtig mit der Vermieterin den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe zu besprechen. Oft lauern da böse Überraschungen bezüglich der Renovierung.


    Nicht vergessen an die Kündigung der sonstigen Verträge (Telekom, Gas, Strom, Bankkonten, Tageszeitung) zu denken. Eine Vollmacht ist dabei sehr hilfreich. Die Behörden (Meldeamt, Krankenkasse, LVA, evtl. Finanzamt) wollen wir hier auch nicht unerwähnt lassen.


    HTH

  • Je nachdem, wie die alte Dame noch drauf ist, sollte man sie vielleicht auch in diese Entscheidung mit einbeziehen, was mit ihren Möbeln passiert. Wenn sie einige der Stücke bereits lange besessen hat, hängen da doch wahrscheinlich auch Erinnerungen dran.


    Und wenn Deine Kollegin nun absolut keinen Platz für einen riesigen alten Wohnzimmerschrank hat, dann hat Ihre Mutter an Ihrem bisherigen Wohnort vielleicht eine(n) Bekannte(n), dem sie das gute Stück lieber überlassen würde als irgendeinem Ramschverkäufer.

    4 8 15 16 23 42

  • Re: 600 KM entfernte Wohnung auflösen


    EDIT:
    ... Anmerkung hat sich nach Google-Recherche erledigt ...

  • Bei Heimbedürftigkeit kommst Du aus den Mietverträgen raus. Das Sozialamt Mülheim rechnet mit den Vermietern nur den laufenden und den Folgemonat ab. Das müsste im SGB V geregelt sein. Erkundige dich doch einfach mal beim Sozialamt, wie das in Augsburg geregelt wird.

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  • Vielen Dank schon mal für eure reichlichen und informativen Antworten.


    Sicherlich war meiner Kollegin klar, daß für die Einrichtung kein Reichtümer mehr herausspringen, aber sie dachte halt, zum "Verschenken" wären die Sachen zu schade. Aber es scheint wohl wirklich kein Weg am "Wohnungs-Entrümpler" vorbei zu führen...


    igel-online: Auch das Sozialamt in Augsburg übernimmt lediglich die Miete für den laufenden Monat sowie den Folgemonat. Ist es denn sicher, daß die Vermieterin sich danach nicht an den Verwandten der pflegebedürftigen Person (in diesem Fall: meiner Kollegin) gütlich halten kann? Ist die Mutter damit aus dem Mietvertrag raus? Ein Link, in dem das genauer beschrieben ist, wäre super.


    Ansonsten würde ich mich über jeden weiteren Tip - und sei er noch so abwegig - natürlich freuen.


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    igel-online: Auch das Sozialamt in Augsburg übernimmt lediglich die Miete für den laufenden Monat sowie den Folgemonat. Ist es denn sicher, daß die Vermieterin sich danach nicht an den Verwandten der pflegebedürftigen Person (in diesem Fall: meiner Kollegin) gütlich halten kann? Ist die Mutter damit aus dem Mietvertrag raus? Ein Link, in dem das genauer beschrieben ist, wäre super.


    So ein Link würde mich auch interessieren. Ich glaube nämlich nicht, daß sich die Frist unter 3 Monate drücken läßt. Zur Klarstellung: Ein Mietvertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter. Ob das Sozialamt die Miete übernimmt, spielt da erstmal keine Rolle. Daher sind Ansprüche aller Art der Vermieterin, nur gegenüber der Mieterin geltend zu machen. Die Tochter und das Sozialamt sind da außen vor. Wenn also das Sozialamt (Wieso spielt das denn auf einmal mit? Ich las nur etwas von der Rente) nur 2 von 3 Mieten übernimmt, aus welchen Gründen auch immer, bleibt eine Miete übrig, die von der Mieterin zu tragen ist. Die Vermieterin kann hierfür z.B. auf die Kaution zugreifen, Vermieterpfandrecht anwenden, klagen.


    Mein Tip ist, nochmals mit der Vermieterin zu reden.


    Bye


    Rübennase

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