Umtausch-Recht bei Ebay-Kauf

  • Zitat

    Original geschrieben von air.jordan23
    Es geht mir primär nicht um das Porto sondern das Umtauschrecht. That's all!


    Willst Du einfach eine andere Kamera oder wie ? Schick doch die Fuji zurück und kauf bei einem anderen Händler das meinte ich damit.

  • eBay umtasch recht?


    Hat man denn überhaupt Umtausch recht bei eBay .


    Ich weiß wenn es Neuware , oder noch mit rest Gara.

  • Lies einfach den Thread, steht doch alles da. Wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, dann spielt es keine Rolle, ob man es via ebay oder via einer klassischen Internetseite direkt beim Händler kauft. Das Rückgaberecht gilt grundsätzlich immer dann, wenn ein Privatmann bei einem Onlinehändler was kauft.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Bitte nicht immer die Begriffe wild durcheinanderwürfeln.


    Es gibt (auch) bei Fernabsatzgeschäften kein gesetzliches "Umtausch-" oder "Rückgaberecht", sondern i.d.R. nur ein gesetzliches Widerrufsrecht, welches ggf. durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann.


    Sonst blickt hier keiner mehr durch...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Ich versteh langsam auch garnicht mehr wieso AirJordan da so ein Wind macht. Sind es die Porto-Gebühren oder was ? Du hast die Kamera doch noch garnicht bezahlt.......


    Wegen den paar Euro Porto wäre mir der Wirbel zu blöd.


    So langsam versteh ich das ganze Theater auch ned mehr.


    Sorry, aber warum schickst du die Cam nicht einfach zurück und kaufst Dir im Laden um die Ecke nach vorheriger ausführlicher Beratung nicht die für deine hohen Ansprüche genügende Camera?


    Du hast doch nichts zu befürchten, da du das Geld ja eh noch nicht überwiesen hast und in der Bringschuld bist. D.h. entweder Kohle oder Camera.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn


    Du hast doch nichts zu befürchten, da du das Geld ja eh noch nicht überwiesen hast und in der Bringschuld bist. D.h. entweder Kohle oder Camera.


    Gruß Gunn


    Seh ich genauso, viel Wirbel um nichts. Das Thema ist durch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Du hast doch nichts zu befürchten, da du das Geld ja eh noch nicht überwiesen hast und in der Bringschuld bist. D.h. entweder Kohle oder Camera.


    Ähm: Sollte ein wirksamer Kaufvertrag über die Kamera vorliegen, und kein Widerrufsrecht für den OP (mehr) bestehen (etwa weil der Kauf im Rahmen des normalen Auktionsformates zustand kam oder ein Widerruf bereits verfristet wäre), dann kann er nicht ohne weiteres die Kamera zurückschicken / -bringen und gut ist, sondern dann hat er sich (unwiderruflich) verpflichtet, dem Vk den Kaufpreis zu bezahlen.


    Auch wenn die Kamera sachmangelbehaftet ist, kann er diese nicht einfach zurückschicken und sagen ich zahl nicht.


    Ich weiss zwar nicht, warum sich hier der Vk auf erst Ware - dann Geld eingelassen hat, aber an der Zahlungspflicht des Käufer ändert dies erstmal nichts...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Booner das normale Auktionsverfahren bietet auch ein Widerrufsrecht, zwar umstritten, aber ich denke im Zweifelsfall entscheidet das Gericht wohl eher für den Verbraucher.

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