Porto für Rücksendungen nach Fernabgabegesetz bald vom Kunden zu zahlen!?

  • Kunden sollen künftig Porto für Retouren selbst tragen


    Ein neue gesetzliche Vorschrift soll Versandhändler – und damit auch den Versandbuchhandel – entlasten: Portokosten für Retouren müssen künftig von den Kunden übernommen werden, meldet die "Welt".


    Das neue Gesetz soll nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden. Nach dem geltenden Fernabsatzgesetz müssen die Versender die Kosten für zurückgeschickte Artikel übernehmen. Vor allem die Versandbuchhändler sind von der derzeitigen Rechtslage betroffen: Sie würden "doppelt bestraft, weil der Buchhändler auf Grund der Buchpreisbindung die gestiegenen Retourenkosten nicht in den Preis einkalkulieren kann", so Christian Russ, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versandbuchhändler.


    Dass legislatives Handeln dringend notwendig ist, zeigt die aktuelle Entwicklung: Die Retourenquote im Versandgeschäft steigt jährlich um rund 5,5 Prozent, heißt es in der "Welt". Nach Angaben des Versandhändlerverbands BHV machen die Portokosten bereits 8,4 Prozent des Nettoumsatzes aus.



    Externe/r Link/s:
    http://www.versandbuchhaendler.de


    http://www.boersenblatt.net/sixcms/detail.php?id=75821

  • Bei einigen Händlern existiert ja schon eine interne Blacklist, wer öfter mal was zurückgehen lässt (wegen nicht gefallen) wird bei erneuter Bestellung nicht mehr beliefert. Ich denke mal, dass die Händler da gut selber sortieren können.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Na ja so dramatisch ist das ja nun nicht.
    Zumindest nicht für den normalen Kunden.


    Wer allerdings diese Regelungen aus dem BGB (es gibt schon länger kein eigenes Fernabsatzsgesetz mehr !!) dafür ausgenutzt hat sich testweise Sachen schicken zu lassen um diese sowieso wieder zurückgehen zu lassen wird sich das dann in Zukunft evtl. noch mal überlegen...



    Gruß
    CH

  • Das ganze ist schon länger diskutiert, und ganz ehrlich gesagt überfällig. Aus der Sicht eines Versenders ist es schon ärgerlich genug eine Retoure zu erhalten, da rel. viel Aufwand für nichts getrieben wurde. Im Gegenteil, der Händler wird bei Bestellungen über 40 EUR nochmals "abgewatscht" in dem er den Rückversand zusäztlich zahlen muss. Ich finde die Neuregelung, wenn diese kommt mehr als sinnvoll. Im Endeffekt kann/muss sich jeder Kunde im Voraus überlegen, was er vor hat:
    a) günstig einkaufen im Web und das Problem die Ware nicht zu sehen, und dann halt die Versandkosten zu tragen
    b) beim "Händler um die Ecke" gesehenes zu einem deutlich höheren Preis zu kaufen.


    Außerdem sollte das ganze nicht das Extremproblem sein, da es meist um nur 4 EUR geht (-> Paket GLS/DPD).


    Aber die momentane Mode "mal schnell bestellen, probieren und dann wieder zurückschicken" ist meiner Meinung nach asozial. Wenn ein Gerät wirklich Macken hat, bzw. das Gerät nicht der Beschreibung entspracht, etc. dann ist der Widerruf gerechtfertigt und auch OK. Aber die "ich hab alle 2 Wochen ein neues Handy-Menschen", die quasi schon beim "Kauf" wissen, dass das ganze wieder retour geht, naja, wie oben geschrieben.


    Zu den Blacklists: Sicherlich gibt es diese. Läuft bei mir auch nicht anders. I.d.R. wird jeder Widerruf kurz gecheckt. Wenn es deutlich nachvollziehbar war generell kein Problem. Nur wenn man erkennen kann, dass bewusst schnell mal eine ganze Ladung gekauft wird, und dann die Hälfte zurück gehts ganz schnell in die Blacklist. Wobei eine solche Blacklist nicht als Allheilmittel für den Händler angesehen werden darf, da ein neuer Kunde genausogut bei anderen Händler schon zig mal den Widerruf ausgeübt haben kann.


    Wie gesagt: Die Neuregeleung, sollte diese kommen, würde ich begrüßen. Aus sicht der Gewerbetreibenden und auch als Privatmann nachvollziehbar.

  • Ob das wirklich zu Ende gedacht wurde?


    Momentan ist der Käufer nach seinem Verbraucherwiderruf in gewisser Weise an die Vorgaben des Unternehmers bezüglich der Rücksendung gebunden.


    So kann der Unternehmer bspw. in seinen AGB bestimmen, dass der Verbraucher in bestimmter (vom Unternehmer zur Verfügung gestellter) Umverpackung retournieren muss und dabei bspw. einen mitgelieferten Retourenschein zu nutzen hat.


    Wenn nach der Novelle nun der Verbraucher die Kosten und die Gefahr der Retoure trägt, dann wird Verbraucher A im alten Schuhkarton zurückschicken, Verbraucher B wickelt seine Sendung in 2m Paketband ein usw.


    Dann dürften die erhöhten Logistikkosten für die Entgegennahme der Retouren die eingesparten Portokosten wieder deutlich schmälern. V.a. wird Amazon schon entsprechende Verträge mit DHL bzgl. der Retouren haben, so dass Amazon eine Rücksendung deutlich weniger als einen Privatkunden bei DHL kosten dürfte.


    Der durchschnittliche Wert einer Einzelbestellung etwa bei Amazon dürfte m.E. auch unter 40 Euro liegen, so dass auch heute schon der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat.


    Bei Elektroversendern mag das anders sein, aber beim Buchversandhandel bestellt die Mehrheit wohl eher für unter 40 Euro Ware auf einen Schlag.


    Und: Wer wird als erster nach der Novelle mit der Übernahme der Rücksendkosten auf Kundenfang gehen? Amazon :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Deine obigen Ausführungen verstehe ich nicht. An der Rücksendung inkl. der OVP ändert sich doch nichts. Im Endeffekt wird doch alles beim alten bleiben, nur eben ohne Übernahme der Rücksendekosten seitens des Händler.


    Zitat

    Original geschrieben von booner Und: Wer wird als erster nach der Novelle mit der Übernahme der Rücksendkosten auf Kundenfang gehen? Amazon :D


    Nicht wirklich. Das wäre ja wirklich unsinning und animiert zum zurücksenden. Eher etwas in der Richtung "versandkostenfreie Lieferung"... D.h. der Kunde kauft schneller, das wäre sinnvoller ;)

  • Re: Porto für Rücksendungen nach Fernabgabegesetz bald vom Kunden zu zahlen!?


    Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Nach dem geltenden Fernabsatzgesetz müssen die Versender die Kosten für zurückgeschickte Artikel übernehmen.


    Das wird von denen aber vorher bei der "Versandkostenpauschale" raufgeschlagen.


    Zitat


    Vor allem die Versandbuchhändler sind von der derzeitigen Rechtslage betroffen: Sie würden "doppelt bestraft, weil der Buchhändler auf Grund der Buchpreisbindung die gestiegenen Retourenkosten nicht in den Preis einkalkulieren kann", so Christian Russ, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versandbuchhändler.


    Das sehe ich auch so.



    Zitat

    Original geschrieben von maestro


    Nicht wirklich. Das wäre ja wirklich unsinning und animiert zum zurücksenden. Eher etwas in der Richtung "versandkostenfreie Lieferung"... D.h. der Kunde kauft schneller, das wäre sinnvoller ;)


    Amazon wirbt doch damit, das man 30 Tage (nicht 14 Tage nach BGB) Rückgaberecht hat, das ganze natürlich kostenlos (also ohne Versandkosten)

  • Aus für mich aktuellem Anlass hole ich diesen Thread mal hoch.


    Wie ist die aktuelle Rechtslage in dieser Frage? Ist es inzwischen so, dass ich bei einer Bestellung über 40,- im Falle einer Rücksendung innerhalb der 2-wöchigen Frist die Rücksendekosten selbst trage? Und muss ich im Falle einer Rücksendung auch die ursprünglichen Versandkosten (also die vom Händler zu mir) tragen, letztlich also beide Transportwege zahlen?


    Ich wäre normalerweise nicht so kleinlich, aber in diesem Falle gehts um einen Händler, der sogar eine Kreditkarten-Handlingpauschale (3.5% des Warenwertes) erhoben hat (ja, wusste ich vor der Bestellung), und auch die hat er natürlich nicht erstattet. Und da frage ich mich dann zumindest, ob es jetzt aktuell rechtens ist, dass ich im Falle des Widerrufs beide Transportwege zahlen muss.


    Und ob so eine Kreditkartengebühr so richtig rechtens ist, ist IMHO ebenfalls fraglich...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Aus für mich aktuellem Anlass hole ich diesen Thread mal hoch.


    Und ob so eine Kreditkartengebühr so richtig rechtens ist, ist IMHO ebenfalls fraglich...


    Rechtens nach BGB IMHO schon, aber die Kreditkartengesellschaften verbieten es in der Regel in ihren Verträgen mit dem Händler. Ob sie iner Rücksendung zu erstatten ist, ist antürlich eine andere Frage. :confused:

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