Widerspruchsrecht Phonehouse

  • Re: ...einmal möchte ich noch dürfen :)


    Zitat

    Original geschrieben von A1234 glaube mir, ich habe schon andere Klagen abgeschmettert als du noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen bist :D


    Ok Jungs das ist der Punkt, wo ihr *beide* vielleicht mal in aller Ruhe bis 10 zählt und Euch dann vielleicht lieber *in Ruhe* einem anderen Thread zuwendet.
    Ich glaube dem Thread-Ersteller, um den es ja in erster Stelle gehen sollte, ist durch Euren Kleinkrieg sowieso nicht geholfen...
    Ist jetzt echt nicht böse gemeint.


    Viele Grüße
    Bob

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.


  • Das hätte dich in meinen Augen zu einem guten Gesprächspartner gemacht, da sachlich und sinnvoll Argumentiert.


    Zitat

    @fusionDein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
    Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.


    Aber das jetzt? :gpaul: oder wie soll man das nennen?


    kopfschüttelnde Grüße....

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • qwqw


    Mal zur Sache.
    Bin zwar kein Jurist, aber ich finde, wenn der Kunde im Geschäft sagt, er wolle einen Vertrag mit Sms im Mindestumsatz, oder wenn seine Erklärung so auszulegen ist, dann wird doch durch diese Erklärung erst der entsprechende Tarif individualisiert oder nicht?
    Also ist es doch nicht nur so, dass er bereits einen Tarif konkret zum Vertragsgegenstand erklärt hat und sich nur über dessen Eigenschaften irrt, sondern seine Erklärung ist doch nur auf einen Tarif mit Sms im Mindestumsatz gerichtet. So wie das preisgekrönte Rennpferd.


    Ich würde aber auch erst höflich bei phonehouse fragen und ggf. den Tarif wechseln. Den Stress mit einer Klage würde ich den Forumsmitgliedern nicht zumuten.
    Andererseits würde ich nie den Standpunkt vertreten, alles was ich unterschreibe, muss ich nun auch ohne Fragen zwangsmäßig befolgen.dann würde ich es Betrügern und Wucherern nur zu einfach machen.
    Dazu ist ja das Recht da.
    Auf alle Fälle würde ich im Meinungsforum aber nie mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung drohen. Manche Menschen machen halt Fehler, aber man muss es nicht allen das Leben noch schwerer machen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    fusion
    Dein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
    Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.


    So stelle ich mir gewisse "Kollegen" nach Feierabend vor. Endlich raus aus der Bib, runter mit dem Anzug, weg das Lederköfferchen. Und dann virtuell mal richtig die Sau rauslassen :top:


    SCNR

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian


    BTT bitte


    :rolleyes:


    Gerne doch.



    Besteht die Möglichkeit, dass die "Azubiene" noch nicht volljährig ist?


    Eigentlich dürfte kein Provider so blöd sein, und mit Minderjährigen kontrahieren. Aber auszuschließen ist es nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rechtsupweg
    Juristische Laienbewertung? Nun heb' die Nase mal nicht so hoch hier! :D
    Ich würde sagen, daß Vodaföhn als Praktiker wohl die beste Erfahrung hat... :top:


    Vodaföhn ist ein Verkäufer - dies impliziert in keiner Weise irgendwelche Ahnung oder Erfahrung bzgl. juristischer Grundsätze. ;) Was man hier ja auch sehen konnte... :D


    Zitat

    Original geschrieben von Rechtsupweg
    [...]aber für mich gilt immer noch, daß ich, privat, als auch geschäftlich, zu meinem Wort, meinen Taten und meiner Unterschrift gegenüber anderen stehe und mir vorher überlege, was die Konsequenzen sind!


    Das ist aber eine recht einseitige Betrachtung, vor allem, wenn man bedenkt, dass sich in letzter Zeit die Beschwerden über Mobilfunkvertragsverkäufer häufen, die Kunden irgendwelche Verträge, Zweitkarten usw. aufschwatzen, die diese eigentlich gar nicht brauchen und wo der Verkäufer das auch genau weiß. Damit wiederum kennt sich Vodaföhn übrigens sehr gut aus - nicht in dem Sinne, dass er das selbst macht, sondern dass er genügend seiner Kollegen kennt, die so verfahren.


    In einem Geschäft, in dem es der anderen Seite (also der, die was verkaufen will) offenkundig auch nicht mehr darum geht, die Kunden ehrlich zu beraten und ihnen genau das zu verkaufen, was sie brauchen, darf man sich dann doch bitteschön nicht wundern, wenn ein Kunde umgekehrt eben notfalls wirklich mal mit dem Verweis auf einen Irrtum aus dem Vertrag aussteigen will. Klar - einerseits ist zunächst mal der Kunde selbst schuld, der sich im Laden den Vertrag und die AGBs nicht genauestens durchliest, bevor er unterschreibt. Aber macht das die Schuld des Verkäufers, der dem Kunden wissend, dass dieser z.B. keine Partnerkarte braucht oder eben auf keinen Fall für 20,- / Monat telefoniert, einen solchen Vertrag unterschreiben lässt, geringer? Ich glaube nicht...


    Und so halte ich es, gerade in diesem Geschäftsbereich hier, für absolut legitim, wenn man sich notfalls aus einem Vertrag wieder herausklagt. Und dass man da vor Gericht sehr gute Chancen hat, damit hat der_inquisitor absolut recht. Ob Leute wie er mit sowas Geld verdienen oder nicht, ist für diese Betrachtungen absolut nicht relevant.


    Seit dem meine Frau vor einiger Zeit von einem sogar recht bekannten Arzt in einer geradezu unglaublichen Art und Weise aufs Kreuz gelegt wurde (er hatte sie kurz nach einer OP nachträglich eine Honorarvereinbarung über eine vorher explizit ausgeschlossene Leistung unterschreiben lassen) und sie da - übrigens völlig problemlos (weils der Arzt selbst sehr schnell eingesehen hat, dass er keine Chance hat) mit dem Verweis auf einen Irrtum wieder rausgekommen ist, kenne ich bei diesem Thema überhaupt keine Freunde mehr. Man wird heutzutage im Grunde genommen nur noch besch*****, wenn man sich nicht zur Wehr zu setzen weiß... :(

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Moinsen!


    Ich hatte schon drauf gewartet ;)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Vodaföhn ist ein Verkäufer - dies impliziert in keiner Weise irgendwelche Ahnung oder Erfahrung bzgl. juristischer Grundsätze. ;)


    Das wollte ich mit meiner Aussage auch keinesfalls kundtun! Ich will darauf hinaus, daß ein Mobilfunkverkäufer sich mit dem täglichen Geschäft wohl besser auskennt, als ein Jurastudent! Davon das er Ahnung von juristischen Grunsätzen haben soll, spreche ich hier nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 Das ist aber eine recht einseitige Betrachtung...


    Die aber eben für mich gilt!


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 ...vor allem, wenn man bedenkt, dass sich in letzter Zeit die Beschwerden über Mobilfunkvertragsverkäufer häufen, die Kunden irgendwelche Verträge, Zweitkarten usw. aufschwatzen, die diese eigentlich gar nicht brauchen und wo der Verkäufer das auch genau weiß...


    Das mag ja wohl sein, aber, wie Du so schön sagst...

    Zitat

    "...man wird heutzutage im Grunde genommen nur noch besch*****, wenn man sich nicht zur Wehr zu setzen weiß..."


    ...oder keine Ahnung von dem hat, was man sich da ans Bein bindet, weil man es sich nicht durchliest, versteht und sich nicht zusätzlich (vielleicht z.B.hier im TT) informiert.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 Ob Leute wie er mit sowas Geld verdienen oder nicht, ist für diese Betrachtungen absolut nicht relevant.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Es war von mir in einem anderen Zusammenhang angeführt worden!


    Die Art und Weise mit der sich "der_inquisitor" hier präsentiert hat, erachte ich in diesem Fall als, sagen wir mal, nicht angemessen!


    In dem Fall Deiner Frau würde ich (ganz klar) auch für solche Maßnahmen plädieren, aber wo kommen wir hin, wenn hier jeder für zweihundert Euro vor Gericht zieht (darauf läuft es u.a. wegen FPP und Schufa zwangsläufig hinaus), um einen Vertrag rückgängig zu machen, bei dessen Unterschrift er/sie sich nicht wirklich sicher ist, ob er/sie ihn auch so annimmt, wie es auf dem Papier steht (siehe oben). Auch wenn es sein Recht ist.


    Gruß,
    Tom.

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

  • Wie schade, dass ich erst jetzt von diesem heiteren Thread erfahre. Ich gratuliere dem "Inquisitor" als Studienanfänger für sein "gut" (13 Punkte) in einer Zivilrechtsklausur. Ahnung hat er allerdings keine:


    1. Es besteht kein Anfechtungsrecht wegen Eigenschaftsirrtums gem. § 119 II BGB. Der unterschriebene Vertrag enthält alle verkehrswesentlichen Eigenschaften, über die die Azubiene sich Vorstellungen gemacht hat. Dass der Vertrag für sie wirtschaftlich ungünstig ist, stellt einen unbeachtlichen Motivirrtum bei Abschluss des Vertrages dar. Der Preis einer Leistung stellt seit jeher keine zur Anfechtung berechtigenden Eigenschaft dar.


    [HILFSGUTACHTEN]
    2. Würde ein Anfechtungsrecht bestehen, müsste die Azubiene gem. § 122 BGB den Vertrauensschaden, d.i. der Schaden den der andere Teil im Vertrauen auf die Beständigkeit des Vertrages erlitten hat, ersetzen.


    3. Die Anfechtungswirkung gem. § 142 I BGB führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrages. Azubiene muss sich an dem festhalten, was sie tatsächlich gewollt hat, d.i. ein Vertrag zu ihr günstigeren Konditionen (Mindestumsatz 5 €). Ansonsten handelte sie venire contra factum proprium, d.h. rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 242 BGB.


    4. Der Inquisitor, der scheinbar erst Kenntnisse im BGB AT erlangt hat, vergaß Ansprüche gem. §§ 280 I, 241 II, 611 BGB. Danach kann Azubiene Vermögensschäden wegen Beratungsfehlers geltend machen. Die Beweislast trägt gem. § 280 I 2 BGB der Schuldner, also Phonehouse.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!