Ich häng meinen Fall mal hier an...
Habe bei einem Autohaus (Markenhändler) einen Gebrauchtwagen gekauft. Im Verkaufsgespräch habe ich nach Unfallschäden gefragt, der Verkäufer verneinte dies. Im Kaufvertrag wurde das Feld "bekannte Unfallschäden lt. Vorbesitzer" nicht ausgefüllt.
Bei der Abholung wies mich der Verkäufer dann plötzlich auf eine Nachbesserung im Heckbereich hin. Ich habe den Wagen erstmal vom Hof gefahren und nun festgestellt, dass der komplette Heckbereich ausgebessert wurde.
Nach starkem Regen ist Wasser im Kofferaum und hinter der Verkleidung sieht man an der Rückleuchte, dass ausgebeult wurde.
Des Weiteren haben wir einen leichten Frontschaden festgestellt, Kotflügel war auf jeden Fall demontiert und ist schlecht nachlackiert, am Scheinwerfer ist was gebrochen und eventuell wurde auch die Windschutzscheibe ausgetauscht.
Schlagt mich, aber ich habe dem Händler vertraut und beim Auto einfach nicht genau hingeschaut. Handelt es sich um einen arglistig verschwiegenen Unfallschaden? Er hätte mich ja VOR dem Kauf informieren müssen. Kann er sich rausreden, weil das Feld leergelassen wurde? :flop: