Führerscheinumschreibung

  • Hallo,


    was muss ich bei der Führerscheinumschreibung beim Landratsamt beachten?


    Ich habe noch den alten grauen von früher als 1980 mit Erlaubnis für 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht.


    Das will ich mir auf die Plastikkarte herüberretten.
    Was für Unterschiede gibt es bei Anhängerbetrieb (Wohnwagen, Abmessungen, Achsen, Gewichte usw)?



    Wie ist der Ablauf (Antrag), Kosten usw....


    Alter Führerschein wird gestohlen bzw. als verloren gemeldet.

    Gruss tector
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  • Re: Führerscheinumschreibung


    Zitat

    Original geschrieben von tector
    Hallo,


    was muss ich bei der Führerscheinumschreibung beim Landratsamt beachten?


    Sowas kann man inzwischen auch bei den örtlichen Stadtverwaltungen machen lassen, am besten rufste mal dort an. Die können dir auch die restlichen Fragen beantworten.

  • Re: Führerscheinumschreibung


    Zitat

    Original geschrieben von tector



    Alter Führerschein wird gestohlen bzw. als verloren gemeldet.


    Mein Vater hat seinen alten grauen Lappen auch vor 1 oder 2 Jahren umgetauscht; er musste den Lappen nicht als gestohlen oder verloren melden, sondern hat ihn ganz einfach bei Erhalt des neuen Führerscheins abgegeben oder ungültig stempeln lassen, das weiß ich nicht mehr genau...
    Aber ich bin mir sicher, dass er seinen Führerschein nicht als fehlend melden musste.

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  • Und denk dran,wenn du den Antrag ausfüllst,auch alle Klassen anzugeben die du schon hast.Ich meine,die haben heute andere Bezeichnungen.Die Jungs auf dem Amt interessiert nämlich nur was auf dem Antrag steht und nicht was in deinem alten Lappen ;) .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Moment dann könnte sich ja jeder nen Motorrad oder LKW Führerschein ermogeln...

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Moment dann könnte sich ja jeder nen Motorrad oder LKW Führerschein ermogeln...


    OOPs falsch ausgedrückt.


    Also das checken die schon wenn da was nicht in Ordnung ist.Nur kenne ich zwei Fälle bei denen dann plötzlich kein alter 7,5t Schein mehr da war.Sie hatten vergessen das richtig auszufüllen (oder unwissend) und die Führerscheinstelle hat das wahrscheinlich so hingenommen.Lieber zweimal nachfragen.Habe ich auch auch gemacht.Die neuen Bezeichnungen sind mehr als verwirrend.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Und denk dran,wenn du den Antrag ausfüllst,auch alle Klassen anzugeben die du schon hast.Ich meine,die haben heute andere Bezeichnungen.Die Jungs auf dem Amt interessiert nämlich nur was auf dem Antrag steht und nicht was in deinem alten Lappen ;) .



    also ich war damals bei der zulassungsstelle und mußte nichts ausfüllen


    das hat alles die dame am schalter gemacht
    bei den führerscheinklassen wird dann jeweils das datum der ausstellung des ersten scheines eingetragen (bei mir z.b. 13.02.1995)


    also das was früher ein stempel war ist heute ein datum (nur beim umschreiben...ansonsten kommt da ein punkt rein(?))

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ich weiß nicht, welche Führerscheinklassen du hattest, du bekommst


    für die Klasse 1 die neuen Klassen A1, A, M, L
    für die Klasse 3 die neuen Klassen B, BE, C1, C1E, M, L sowie bei Nachweis des Bedarfs (=Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb) die Klasse T.
    Zu C1 bekommst du die Schlüsselzahl 171 (=Busse bis 7,5 t, ohne Fahrgäste)
    zu L bekommst du 174 (=Wegfall der Beschränkung auf landwirtschaftliche Zwecke) und 175 (=alle Fahrzeuge bis 25 km/h).
    (alles unbefristet, also auch über das 50. Lebensjahr hinaus ohne ärztliche Untersuchung).


    Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t, auch mit Anhänger, jedoch darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und das zulässige Gesamtgewicht des Zugs nicht mehr als 12 t sein.
    Diese Beschränkung gab es nach der alten Klasse 3 nicht, dafür bekommst du die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79, diese aber nur auf Antrag und befristet bis zum 50. Lebensjahr, danach ärztliches Attest erforderlich. Theoretisch möglich sind Züge bis 18,75 t (!) Gesamtgewicht.


    Die Klasse CE79 berechtigt also zum Fahren von dreiachsigen Zügen (=Zugfahrzeug + Anhänger mit Einzel- oder Tandemachse) auch mit mehr als 12 t Gesamtgewicht und wenn das zGG des Anhängers größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist.


    Ansonsten für die Umstellung erforderlich: alter Führerschein (kannst du entwertet später wieder mitnehmen), Foto, Ausweis, Gebühr 24 €. Die Ausstellung dauert ca. 4 Wochen.

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    also ich war damals bei der zulassungsstelle und mußte nichts ausfüllen


    das hat alles die dame am schalter gemacht
    bei den führerscheinklassen wird dann jeweils das datum der ausstellung des ersten scheines eingetragen (bei mir z.b. 13.02.1995)


    also das was früher ein stempel war ist heute ein datum (nur beim umschreiben...ansonsten kommt da ein punkt rein(?))


    Sowas was wie Bedienung können die sich hier wohl nicht leisten :D ...

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187 also das was früher ein stempel war ist heute ein datum (nur beim umschreiben...ansonsten kommt da ein punkt rein(?))


    das feld ist leer...

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