Ganz einfach: Dies ist mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit verboten!
Jedes mir bekannte Firmenwagenprogramm gestattet die Mitbenutzung des Autos lediglich durch den Ehepartner des Firmenwagenfahrers bzw. durch eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person. Diese darf auch die Tankkarte nutzen.
Das Verleihen des Fahrzeugs an eine andere Person ist sowohl ein Verstoß gegen die Firmenwagenregelung, als auch entfällt dabei natürlich der Versicherungsschutz.
Es würde mich sehr wundern, wenn es bei Deinem Freund anders wäre.