O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von chrisch
    Hast du jetzt schon bei o2 reklamiert?


    Ja und auch schon eine Antwort erhalten:


    "[...]Die Anwahl von 0180-er Nummern aus dem Netz von o2 kostet seit 01.01.07
    generell 0,69 EUR / Min.


    Die Gebühren für Sonderrufnummern sind nicht Vertragsbestandteil,
    sondern gelten bei Änderung für alle Kunden gleichermaßen.[...]"


    Schön, aber ich habe Nummer am 29.11.06 gewählt!:confused:


    Gruß


    Tobias


    PS: kues und luckystriker
    Danke für den Link und den Screenshot


    EDIT: Es war der 29.11.06 und nicht der 28.11.06

    ***22 Jahre o2***


  • Na ja, offensichtlich sollen die neue Tarifierung ja auch schon seit dem 28.11, also mit Einführung der neuen Geniontarife, gelten.
    Aber die Begründung ist wirklich -ich sag es mal böse- wie üblich bei o2: "Wir legen alles nach Gutdünken aus."


    o2 wird sich wahrscheinlich auf Regelungen in den AGB berufen:
    "Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung
    von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst
    erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des
    Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen
    des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind."
    Aber da bei 0180x Nummer anscheinend (vergl BNetzA) nicht mehr der Tarif reguliert wird, setzt o2 den Preis in eigener Entscheidung fest. Und dürfte ihn daher -im laufenden Vertrag- wohl genausowenig einfach ändern dürften wie den Tarif ins Festnetz. Ich würde da im Zweifel mal bei einer Verbraucherzentrale anfragen.
    Recht ähnlich gelagert ist es mit den 0180-Tarifen doch auch bei T-Com und Arcor. Letztere nehmen sogar außerordentliche Kündigungen in Kauf, um eine Steigerung von 12 auf 14ct/min bei 01805 durchzusetzen.

  • Hallo,


    natürlich kann o2 seine Preise erhöhen, aber wie der Kunde informiert wird ist für mich schon einbisschen fragwürdig.


    Beispiele gefällig:


    Auf dem alten pdf zu den Sonderufnummern stand zum Thema Gültigkeit der Preisliste folgendes:



    Auf dem neuen pdf steht:



    Auf der Webseite stand am 29.12.06 noch:




    luckystriker
    Sorry, ich hatte ganz vergessen, dass ich von der alten Seite doch am 29.12.06 ein pdf gemacht habe.


    Und jetzt steht plötzlich auf der aktuellen Seite:



    Ich sage dazu nur :rolleyes: :confused:


    Gruß


    Tobias

    ***22 Jahre o2***

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Und welche Preise sind jetzt gültig?


    Naja, die von diesem pdf , zumindest bis 15.01. :D:rolleyes: :confused:


    Gruß


    Tobias

    ***22 Jahre o2***

  • Zitat

    Original geschrieben von Tob
    natürlich kann o2 seine Preise erhöhen, aber wie der Kunde informiert wird ist für mich schon einbisschen fragwürdig.


    Bei Altverträgen dürfte die Erhöhung kaum vertragsgerecht sein. Mir ist jetzt erst aufgefallen, daß früher (also vor S/M/L) die Sonderrufnummerntarife mit in der Tarifbroschüre waren! Z.B. Broschüre Stand 06/2006 Seite 69 (kurz vor dem Fußnotenwust).
    Entsprechende Rechnungen würde ich schriftlich reklamieren (zumindest wenn es um 0180 geht) bzw. damit per email drohen -6 Wochenfrist für Einwendungen der Rechnung ist ja zu beachten.

  • Teltarif meldet gerade O2: Sonderrufnummern zur Nebenzeit deutlich teurer


    Besonders interessant die beiden letzten Absätze:

    Zitat

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht den Kunden nach Angaben des o2-Sprechers durch die zum Teil deutlichen Erhöhungen nicht zu. Er begründete diese Aussage damit, dass es sich bei den Verbindungen zu Sonderrufnummern nicht um ein Kernprodukt handele, sondern um eine Nebenleistung. Hier seien jedoch angeblich keine außerordentlichen Kündigungen bei einer Erhöhung möglich.
    "Die Ausflucht, es handele sich nur um eine Nebenleistung, halte ich nicht für korrekt", sagt der auf das Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder auf Nachfrage von teltarif.de. Schließlich geben es viele Banken, Versandhäuser und Gewinnspiele, die die Nutzung einer 0180-Nummer notwendig machen. "Rechtlich geht es hier um die Frage der Zulässigkeit einer Preisanpassungsklausel. Diese ist vorliegend an § 307 BGB zu messen. Sie dürfte nach meiner Ansicht den Kunden unangemessen benachteiligen und im konkreten Fall ist auch weder der Vorleistungspreis noch die Inflation in annähernd der Höhe gestiegen, dass eine Erhöhung von 0,25 auf 0,69 Euro gerechtfertigt wäre."


    Nun, ich rufe sowieso eher selten 0180er Rufnummern an, aber ich denke ich werde trotzdem Widerspruch gegen diese Preiserhöhung einlegen.

    Der Prokrastination-Workshop findet morgen statt.

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