Bis zu welchem Betrag muss jetzt eigentlich Münzgeld angenommen werden? Früher waren es ja 20 DM, aber wie ist das jetzt geregelt?
Bis zu welchem Betrag muss Münzgeld angenommen werden?
-
-
-
Wie meinst du das? In Läden, Banken, ... ? :confused:
Ich habe noch nie davon gehört, dass etwa Läden verpflichtet wären irgendet einen gewissen Betrag in 1 Cent/Pfenning-Stücken anzunehmen... Dafür haben wir doch Vertragsfreiheit...
-
Zitat
Original geschrieben von Jeeves
Wie meinst du das? In Läden, Banken, ... ? :confused:
Ich habe noch nie davon gehört, dass etwa Läden verpflichtet wären irgendet einen gewissen Betrag in 1 Cent/Pfenning-Stücken anzunehmen... Dafür haben wir doch Vertragsfreiheit...
Da irrst du. Es gilt zwar die Vertragsfreiheit, aber dennoch musste man zu Zeiten der guten alten DM Kleingeld in bestimmter Höhe annehmen. 1, 2 , 5, 10 und 50 Pfennigstücke mussten bis maximal 5 DM angenommen werden, 1, 2 und 5 DM-Stücke bis maximal 20 DM.
Bei dem Euro gilt nun die Regel, dass für Euro- und Cent-Münzen die Menge auf 50 Stück bei einer Einzelzahlung begrenzt ist.
Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel und mussten und müssen auch heute noch in unbegrenzter Höhe angenommen werden.mfg
Foxy -
Ok, wieder was gelernt. Danke für die Info.

Aber, mal so rein theoretisch, ich muß doch als Ladeninhaber nicht an jeden verkaufen. Sprich: Wenn ich dem mit 20.000 1 CentStückchen nix verkaufen möchte kann man mich doch nicht zwingen, oder?!?Ganz nebenbei: Wo finde ich den diese Regelung?! Die muss es ja auch im Netz und schriftlich geben...
P.S.: Wie kann ich irren, wenn ich nur ahnungslos war?!

-
Das mit der Stückelung habe ich auch schonmal gehört. Aber wie soll das praktisch funktionieren? Ich möchte mal die Kassiererin sehen, die sich meine Rechnung von 50 Cent in 1 Cent-Stücken bezahlen lässt

-
Re: Foxy
ZitatOriginal geschrieben von Jeeves
Ok, wieder was gelernt. Danke für die Info.
Aber, mal so rein theoretisch, ich muß doch als Ladeninhaber nicht an jeden verkaufen. Sprich: Wenn ich dem mit 20.000 1 CentStückchen nix verkaufen möchte kann man mich doch nicht zwingen, oder?!?Ganz nebenbei: Wo finde ich den diese Regelung?! Die muss es ja auch im Netz und schriftlich geben...
P.S.: Wie kann ich irren, wenn ich nur ahnungslos war?!
Und wie willst Du es machen, wenn es z.B. bei der verkauften Ware um eine Tasse Kaffee handelt, oder um Essen?
Zurück geben lassen? 
-
Zitat
Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet. (Quelle)
Wichtig ist hier Satz 2. Beim ersten Durchlesen habe ich allerdings nicht wirklich kapiert, was das mit den 'Gedenkmünzen' genau auf sich hat. :confused: Ich finde es jedenfalls mißverständlich formuliert: 'sowohl ... als auch', heißt das jetzt alternativer, oder kumulativer Einsatz von Münzen und/oder Gedenkmünzen?Rappelsack: :p Ok, in diesem Fall ist das ein Problem. Aber in allen anderen Fällen... Ich hoffe nur, dass wir nicht auch noch für solche Fälle ein Gesetz für den Fall, dass das MünzG nicht greift (GfdFddMünzGng) bekommen

-
Re: Re: Foxy
ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Und wie willst Du es machen, wenn es z.B. bei der verkauften Ware um eine Tasse Kaffee handelt, oder um Essen?
Zurück geben lassen?
Und was passiert, wenn ich mein Mahl genossen und mit ein paar Getränken begossen habe und dann 5.000 1-Centstücke auf den Tisch des Hauses wuchte?
Sicher hat der Restaurantbesitzer dann die Freiheit, zu sagen: "Ich nehme nur 50 Stück davon an. Aber auf die restlichen 49,50 € wird er wohl kaum verzichten wollen. Was kann er da machen?
-
Wahrscheinlich wird man dann zum Abwaschen in die Küche mitgenommen

-
Re: Re: Re: Foxy
ZitatOriginal geschrieben von Saletti
Und was passiert, wenn ich mein Mahl genossen und mit ein paar Getränken begossen habe und dann 5.000 1-Centstücke auf den Tisch des Hauses wuchte?
Sicher hat der Restaurantbesitzer dann die Freiheit, zu sagen: "Ich nehme nur 50 Stück davon an. Aber auf die restlichen 49,50 € wird er wohl kaum verzichten wollen. Was kann er da machen?
Er wird dich nach deinen Personalien fragen und wenn du diese nicht rausrückst die freundlichen Helfer holen. Die nehmen dann deine Personalien auf und der Wirt kann sich das Geld zur Not auf dem Rechtsweg holen.
mfg
Foxy
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!