ZitatOriginal geschrieben von Milchnaa
ist eine auftragsbestätigung, die man ca. 1 Stunde nach Bestellbestätigung erhalten hat, rechtsverbindlich? wenn der preis ganz offensichtlich ein fehler ist?
Der Anbieter wird wohl in seinen AGB geregelt haben, in welcher Weise er deinen Antrag annehmen will. Die wären also die erste Anlaufstelle.
Das zeitliche Moment ist kein entscheidendes Kriterium. Eine wirksame Annahmeerklärung kann ggf. auch schon Sekunden nach Zugang deines Angebots völlig automatisiert wirksam abgegeben werden und mit Zugang bei dir Wirksamkeit erlangen, damit also den Vertragsschluss herbeiführen.
Entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung einer bloßen Eingangsbestätigung kann z.B. ein abgegrenzter Erklärungsinhalt sein, aus dem für den Antragenden unmißverständlich hervorgeht, dass der Antragsempfänger zu den vereinbarten Konditonen die bestellte Ware liefern möchte.
Hier ein Überlick:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234
Selbst wenn man durch wirksame Annahmeerklärung seitens des Verkäufers einen Vertragsschluss bejahen könnte, steht dem Erklärenden u.U. ein Anfechtungsrecht wegen Irrtum zu. Dabei wärest du auch nicht schutzwürdig, weil der Irrtum für dich offensichtlich war.