Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Ein Kfz-Kennzeichen ist doch eine offizielle Urkunde. Kann mir nicht vorstellen, dass man eine offizielle Urkunde nicht als Handgepäck mitnehmen darf.


    Bei Flügen ins Ausland wird das vielleicht anders sein, aber bei Inlandsflügen?
    Ich weiss nicht.

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

  • Tresenhalterung


    Moin,


    ich habe mir am Wochenende die Finger nach Tresenhalterungen wund gesucht und nichts gefunden.


    Wie ist die Bezeichnung für diese gewinkelten Halter/Befestigungen aus Metall für Tresen auf Arbeitsplatten?



    Wo wir schon dabei sind, hat jemand Erfahrungen mit dem kleben von Glasplatten auf solchen Haltern oder sollte man das sein lassen und lieber mit Holz arbeiten?


    Danke im Voraus

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Ein Kfz-Kennzeichen ist doch eine offizielle Urkunde. Kann mir nicht vorstellen, dass man eine offizielle Urkunde nicht als Handgepäck mitnehmen darf.


    Bei Flügen ins Ausland wird das vielleicht anders sein, aber bei Inlandsflügen?
    Ich weiss nicht.


    Komische Argumentation, was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Wirft DPD bei Paketlieferung eine Benachrichtigung ein, wenn niemand angetroffen wurde bzw. wird ein Paket auch schonmal beim Nachbarn abgegegen?

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    Wirft DPD bei Paketlieferung eine Benachrichtigung ein, wenn niemand angetroffen wurde bzw. wird ein Paket auch schonmal beim Nachbarn abgegegen?


    Wenn ich nicht da bin, wird das DPD-Paket beim Nachbarn abgegeben, mit Benachrichtigungskarte.

  • fieselschweif


    In der Regel schon (anders kann man das wohl nicht beanworten).


    Was anderes:


    Neulich im Restaurant habe ich mit meiner Kreditkarte bezahlt. Wie üblich, wurde die Karte vom Kellner mitgenommen und mir kurze Zeit später der Beleg ausgehändigt. Danach hat uns der Kellner höflich verabschiedet und ist abgezogen.


    Normalerweise hätte ich auf seinem Beleg unterschreiben müssen ... - dies ist aber nicht geschehen. Könnte ich nun die Transaktion anfechten?


    (rein informativ, habe den Kellner selbstverständlich angesprochen und dennoch unterschrieben - Gegessen haben wir ja schließlich auch)


  • Also ich kenne das auch nur mit Unterschrift. Aber ich denke wenn du es später hättest drauf ankommen lassen, hättest du dein Geld zurück bekommen. Wäre dann als Missbrauch deiner KK durchgegangen, da man nicht nachweisen kann, dass du sie benutzt hast.

  • Habe am 2.6.07 einen USB-Stick im Meida-Markt gekauft und die Verpackung einfach aufgerissen...


    Jetzt habe ich gesehen,dass es den USB-Stick im internet viel günstiger gibt...


    Habe ich ein Recht auf Umtausch?


    Vielen Dank

  • Verjährung?


    Hi,


    mal eine Frage zum Thema Verjährung von einer Überweisung.


    Es geht um jemand, den ich schon 4-5 Jahre kenne, der auch als Hobby sich mit Handys beschäftigt. Da er >500KM von mir entfernt wohnt, ist ein vorbeifahren nicht so einfach möglich. Gelegentlich telefoniert man mal (Früher war es viel öfters).


    Nun haben wir letztes Jahr ein Handel abgeschlossen Sept oder Okt. 06, 2 Handys. Bis heute nichts da, auch telefoniert, und von seiner Seite hatte er das Geld noch nicht überwiesen (Er sagte mal, dass er es gemacht hat, was aber nachweislich nicht stimmte).


    Da ich ein hilfsbereiter Mensch bin, der mit anderen Reden kann und auch sich in die Situation anderer reinversetzen kann, habe ich ihm gesagt, dass er mir das Geld geben kann wenn er wieder zahlungsfähig ist (Job, Wohnung).


    Auch wenn ich über ihn nichts böses denke, und auch ein Gegenseitiges Vertrauen mit ihm habe, würde es mich trotzdem interessieren, ob er nicht irgendwas austricksen kann? Antworten gab es keine per Mail/PN und nur per Telefon.


    Besonders mit dieser Verjährungsfrist von 1 Jahr hätte ich doch gerne eine Sicherheit, auf mein Geld zu hoffen. Natürlich ist er nicht der Typ für böses, aber da mir von anderen Leuten sehr viel böses angetan wurde, will ich nur auf Nummer Sicher gehen. Wie gesagt, ich will ihm helfen, weil ich ihn schon lange kenne, aber will dafür auch eine Sicherheit das Geld wieder zu bekommen.


    Deshalb interessiert es mich, ob es in dem Fall eine Verjährungsfrist gibt?


    Gruß Dirk


  • MM gewährt ein 14-tägiges, vertragliche Rückgaberecht. M.W. nach aber nur für originalverpackte Ware, was in deinem Fall ja ausscheidet.


    Ein gesetzliches Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht gibt es in dieser Konstellation nicht, es sei denn, du hast den USB-Stick entgeltlich finanzieren lassen ;)


    strassl: Kaufvertragliche Primäransprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von diesem Kenntnis erlangt hat bzw. erlangen hätte können.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!