Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Hi,
    kennt sich Jemand im Schweizer Verbraucherrecht aus?


    Mein Bekannter in der Schweiz hatte eine defekte Kamera und schickte diese als Garantiefall ein. Für den versicherten Hinversand musste er aufkommen, den Rückversand bezahlte der Distributor.
    Es wurde kein Fehler an der Kamera festgestellt. Nun möchte er gerne die Versandkosten zurückbekommen, aber Ihm wurde nur gesagt, daß er da Pech gehabt hätte. :(


    Nun die Frage:
    Ist dies in der Schweiz generell so üblich? Auch wenn die Kamera einen Fehler gehabt hätte?
    In Deutschland hätte ich beide Richtungen bezahlt bekommen.

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Mein Bekannter in der Schweiz hatte eine defekte Kamera und schickte diese als Garantiefall ein.
    [...]
    Es wurde kein Fehler an der Kamera festgestellt. Nun möchte er gerne die Versandkosten zurückbekommen, aber Ihm wurde nur gesagt, daß er da Pech gehabt hätte.


    Er schickt eine nicht defekte Kamera ein und will dafür sein Geld zurück? :confused:
    Ich weiß zwar nicht, ob das auch so gehandhabt wird, aber in den AGB von freenet z.B. steht, dass in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr fällig wird.

  • Wenn man einen temporären Fehler hat, kommt dies schon durchaus vor....

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Ich wollte damit auch nur andeuten, dass man ja froh sein kann, "nur" das Porto und keine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Aber ärgerlich sind solche Fehler natürlich schon.

  • ebay: Artikelpreis + Versandpreis


    Hallo,
    kann man bei ebay einstellen, dass der Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandpreis) eines Artikels angezeigt wird? Ich meine nicht unter "Mein ebay" sondern bei den Angeboten.

  • Moin!


    Hab mal eine Frage an die "Rechtsgelehrten" unter euch ;) :


    Mein Schwager hat aus erster Ehe ein Kind, für das er Unterhalt zahlt.
    Zum 01.03. nimmt er eine neue Arbeit an, war bis dato arbeitslos.
    Von seinem bisherigen ALG I ging logischerweise ein Teil an das Kind (Alimente).
    Gestern kam vom Arbeitsamt ein Infoschreiben (zur Kenntnisnahme), daß die Zahlung der Alimente bis zum 01.03. eingestellt werden.


    Nun die Frage: Bekommt er für den März noch Geld vom Arbeitsamt? Denn sein erstes Gehalt bekommt er ja erst Ende März/Anfang April...
    Oder wie ist die Formulierung zu verstehen?


    Bzgl. der Einstellung der Zahlung des ALG I selbst/als ganzes hat er noch nichts bekommen...


    Hoffe es ist nicht zu mißverständlich ausgedrückt.


    Danke für eure Hilfe

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • ALGI steht ihm bis einschl. 29.2. zu, d.h. Arbeitsamt zahlt für Februar
    noch die Alimente.
    Ab 1.3. hat er ein neues Arbeitsverhältnis und muss ab 1.3. selbst
    für die Zahlung Sorge tragen, entsprechend dem vereinbarten Zahlungsterm,
    egal wann er sein 1. Gehalt bekommt.


    GP

  • Hmmm...aber sein erstes Gehalt bekommt er doch erst zum ersten April.
    Also hängt er Geldmäßig einen Monat in der Luft? Dann kann er ja auch die Alimente nicht zahlen...


    Denn für Monat Februar hat er sein ALG ja schon Ende Januar bekommen...


    Sehr verwirrend...und enttäuschend

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Seit wann wird ALG im voraus gezahlt. Dein Schwager sollte mal
    einen Blick in seine Unterlagen werfen.
    Unabhängig davon, wie wärs mit etwas Rücklage bilden.


    GP

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