Hi,
kennt sich Jemand im Schweizer Verbraucherrecht aus?
Mein Bekannter in der Schweiz hatte eine defekte Kamera und schickte diese als Garantiefall ein. Für den versicherten Hinversand musste er aufkommen, den Rückversand bezahlte der Distributor.
Es wurde kein Fehler an der Kamera festgestellt. Nun möchte er gerne die Versandkosten zurückbekommen, aber Ihm wurde nur gesagt, daß er da Pech gehabt hätte. ![]()
Nun die Frage:
Ist dies in der Schweiz generell so üblich? Auch wenn die Kamera einen Fehler gehabt hätte?
In Deutschland hätte ich beide Richtungen bezahlt bekommen.