ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Dass man die NSW nur zusammen mit dem Standlicht anmachen kann, war mir nämlich auch neu. Ich hab noch nie ausprobiert, die NSW ohne ein anderes Licht zu fahren - allerdings hätte es mich doch irgendwo gewundert, wenn Opel in unserem ehemaligen Vectra soviel Elektronik verbaut hätte, dass da ein Zusammenhang besteht.
Hat Opel aber mit Sicherheit gemacht, da es sich dabei um eine Vorschrift der StVZO handelt:
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Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
1. land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
2. land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
Desweiteren gilt:
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Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.