Und immer wieder EBAY *sing*

  • Re: hast Du was gefunden?


    Zitat

    Original geschrieben von SFish
    .... dann setz es bei Ebay rein


    Nicht zu glauben....



    Find nur lustig, dass damit der Kauf vonh vornherein nichtig ist.
    (siehe § 935 BGB, Kein gutgläubiger Eigentumserwerb von abhandengekommenen Sachen)

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    beim Stöbern habe ich eben diesen exklusiven Preis für eine MCA-20 entdeckt.


    Vor allem der Name des Höchstbietenden ist ja wohl Realsatire vom feinsten... :D

  • Der Verkäufer kommt ja auch aus Sachsen-Anhalt...wen wunderts...:D

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Re: Re: hast Du was gefunden?


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    Find nur lustig, dass damit der Kauf vonh vornherein nichtig ist.
    (siehe § 935 BGB, Kein gutgläubiger Eigentumserwerb von abhandengekommenen Sachen)


    Das Eigentum kann der Käufer jedenfalls nicht erlangen.


    Außerdem begeht der Verkäufer eine Fundunterschlagung, die nach § 246 StGB strafbar ist. Eigentlich sollte diese Auktion sofort fliegen. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Auktion, die gegen das StGB verstösst, den AGB von Ebay entspricht.


    Manchmal frage ich mich, warum ein Verkäufer die Straftat in der Auktionsbeschreibung gesteht:rolleyes:


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • nun ja
    vielleicht ist das auch einer der nur auf hehlersuche ist (cop etc)


    vorherige auktionen von ihm sahen recht seriös aus



    und abgesehen davon
    wenn einer meint ein gefundenes/geklautes handy kaufen/verkaufen zu müssen ....lasst ihn doch :confused:

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    vorherige auktionen von ihm sahen recht seriös aus


    Fast alle seine letzten Auktionen liefen unter Privatauktion, genau wie diese. So kann man nicht mehr nachvollziehen was er so verkauft hat.
    Wer weiß wieviele Handys er so gefunfen hat ;)

  • auf seite zwei hats einige
    und von der wortwahl passen sie absolut garnicht mit der auktion des gefunden handys zusammen

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ich denke die meißten Laute wissen einfach nicht, daß sowas verboten ist, oder wollen es nicht wissen.
    So nach dem Motto: Steht kein Name und kine Adresse drauf, also gehört es mir.
    Hat man ja schon oft genug gelesen. Vielleicht sollten sich gelegentlich mal unsere Geseteshüter bei EBay unsehen, und solche Typen gleich abklopfen. :)

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