Und immer wieder EBAY *sing*
- Randel Burton
- Geschlossen
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Der Verkäufer kommt ja auch aus Sachsen-Anhalt...wen wunderts...:D
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Re: Re: hast Du was gefunden?
ZitatOriginal geschrieben von ganymed
Find nur lustig, dass damit der Kauf vonh vornherein nichtig ist.
(siehe § 935 BGB, Kein gutgläubiger Eigentumserwerb von abhandengekommenen Sachen)Das Eigentum kann der Käufer jedenfalls nicht erlangen.
Außerdem begeht der Verkäufer eine Fundunterschlagung, die nach § 246 StGB strafbar ist. Eigentlich sollte diese Auktion sofort fliegen. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Auktion, die gegen das StGB verstösst, den AGB von Ebay entspricht.
Manchmal frage ich mich, warum ein Verkäufer die Straftat in der Auktionsbeschreibung gesteht

Gruß
DaFunk -
nun ja
vielleicht ist das auch einer der nur auf hehlersuche ist (cop etc)vorherige auktionen von ihm sahen recht seriös aus
und abgesehen davon
wenn einer meint ein gefundenes/geklautes handy kaufen/verkaufen zu müssen ....lasst ihn doch :confused: -
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auf seite zwei hats einige
und von der wortwahl passen sie absolut garnicht mit der auktion des gefunden handys zusammen -
Ich denke die meißten Laute wissen einfach nicht, daß sowas verboten ist, oder wollen es nicht wissen.
So nach dem Motto: Steht kein Name und kine Adresse drauf, also gehört es mir.
Hat man ja schon oft genug gelesen. Vielleicht sollten sich gelegentlich mal unsere Geseteshüter bei EBay unsehen, und solche Typen gleich abklopfen.
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Wer will das 6100 schon jetzt?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=2081596610&category=9361Auch die Bewertungen bzgl. 9210 sprechen Bände

Gruß
CH -
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