Unrechtmäßiger Blitz bei"Roter Ampel" , wie am besten dagegen vorgehen?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: äh hallo?


    Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    Gelb heißt aber nicht "Noch schnell rüber" sondern lt. StVO:


    "Gelb ordnet an: "VOR der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"."


    Und was machst du wenn die Ampel 2 Meter bevor du in die Kreuzung hineinfaehrst auf Gelb springt? :confused:

    Taoism: shit happens / Buddhism: if shit happens, it isn't really shit / Islam: if shit happens, it is the will of Allah / Catholicism: if shit happens, you deserve it / Judaism: why does this shit always happen to us? / Atheism: I don't believe this shit

  • Kann man jetzt auch wieder total zerpflücken, aber Ampeln in D sind so geschaltet, dass wenn man Gelb noch "rechtzeitig" sieht man bei angepasster Geschwindigkeit noch halten kann. Wenn man wirklich schon halb auf der Kreuzung ist und die Ampel umspringt geht auch kein fest installierter Blitzer los, diese knipsen erst, wenn man bei Rot die Kontaktschleife überfährt nicht bei Gelb!


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von whistler_dq


    Faktisch könnte man ja so auf gut glück spekulieren. Vor allem, weil der Halter des Fahrzeuges (der Freud der Mutter) nicht mit -ihr- verwandt ist und darüber hinaus selbst Kinder hat. Naja mal schaun...


    Das sind ideale Voraussetzungen nicht zu zahlen, ich schick dir eine PM.


    Ich halte es nicht für sinnvoll, einem Fahranfänger, nur weil er mal 21 zu schnell war oder aus Unerfahrenheit nachts um drei über rot fuhr eine 300 € teure Nachschulung aufzubrummen.

  • Lass uns doch alle teilhaben an deinem Wissen und stell es hier ein. Oder ist es etwa nicht legal?


    Der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben, bei groben Verstößen gegen die StVO eine Nachschulung anzuordnen. Ob es dir nun passt oder nicht.


    Und mir gefallen auch so einige Sachen nicht. Ich verstehe auch nicht, wieso man einen anderen Menschen nicht einfach so töten darf. Ist aber so. [ironieoff]


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Tja, Pech für deine Freundin:
    Da der Halter mit ihr nicht verwandt ist, hat er deiner Freundin gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht und muss sie als Fahrerin angeben. Es sei denn, er will sich selbst möglicherweise strafbar machen, was aber wegen einer VerkehrsOwi mehr als dämlich wäre (und ev. eine Straftat).


    ................


    Grüße Rabb :)



    Lieber Rabb,


    von juristischen Dingen hast du offensichtlich soviel Ahnung wie eine Kuh vom Klavierspielen - trotzdem bläst du hier die Backen auf, als wärst du Bossi persönlich.


    Man muss nicht von allem etwas verstehen; aber man muss auch nicht zu allem seinen Senf dazuschmieren.


    Merke:


    NIEMAND ist verpflichtet, als Zeuge - gegen wen auch immer - auszusagen; es sei denn, er wird von einem RICHTER vernommen.


    Vorladungen durch die Polizei können ignoriert werden.


    Vorladungen durch den Staatsanwalt muss nachgekommen werden. Aussagen muss man dort auch nicht.


    Richterliche Vorladungen sind, wie gesagt, nicht nur zu befolgen: Man muss auch aussagen, wenn man als ZEUGE (nicht als Beschuldigter!) vernommen werden soll.
    Ausnahmen: Man hat ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Aussageverweigerungsrecht.


    Es ist also absoluter Bullshit zu behaupten, er müsse die Freundin als Fahrerin benennen, weil er sich sonst selbst strafbar macht.



    _____________



    Ich vermute mal, dass Tesrtetette in der angekündigten PN die richtigen Hinweise geben wird. In dier Tat stehen die Chancen der Geldeintreiber in diesem Fall ausgesprochen schlecht.


    Trotzdem noch ein Tipp an Whistler_dq:


    Rechtsschutzversicherungen sind leider nicht so ganz billig, aber trotzdem empfehlenswert. Wie arm man ohne sie dran ist, kann man aus diesem Thread lernen. Die Anfrage hier kostet zwar nichts, bringt aber auch nichts ein außer Hohn, moralinsauren Belehrungen und Selbstdarstellungsauftritten a´la Rabb.


    Deshalb:


    Nicht den Anwalt fragen, wenn du ein Handyproblem hast, sondern das Forum.


    Nicht das Forum fragen, wenn du ein Rechtsproblem hast, sondern den Anwalt.


    ;)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: äh hallo?


    Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    Gelb heißt aber nicht "Noch schnell rüber" sondern lt. StVO:
    (...)


    Das ist Situationsabhängig. Wenn ich mich 10m vor der Ampel befinde, werde ich den Teufel tun und bremsen. Die Gefahr eines Auffahrunfalls ist viel zu groß. Befinde ich mich 50m vor der Ampel, werde ich genauso den Teufel tun Gas zu geben.


    Ich muss als Führer eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrads (wobei letztere gegen die StVO immun sind) abwägen, ob ich die Kreuzung noch überquere oder nicht. So lernt man es in der Fahrschule und sollte es auch anwenden. Die StVO immer und überall wörtlich auszuleben, stellt eher eine unkalkulierbare Gefahr dar.



    Stefan

  • ich häng mal meine frage hier ran
    darf man bei einer roten ampel nach zu langen wartens über rot fahren?


    ich stand heute knapp 11 minuten an einer roten ampel und bin dann einfach über rot gefahren (natürlich habe ich darauf geachtet das ich niemanden gefährde da die strasse sehr weit einzusehen war)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von Tesrtetette
    ...............Ich halte es nicht für sinnvoll, einem Fahranfänger, nur weil er mal 21 zu schnell war oder aus Unerfahrenheit nachts um drei über rot fuhr eine 300 € teure Nachschulung aufzubrummen.

    Das halte ich auch nicht für sinnvoll. Die Nachschulung für solche Leute müßte wenigstens 1000 Euro kosten! :p
    Man fährt nicht mal 21 zu schnell, sondern immer häufiger, solange es gut geht. Und nachts um drei darf man rote Ampeln überfahren, und wer dann um die Uhrzeit als Fußgänger unterwegs ist hat halt Pech gehabt? :rolleyes:
    Leute gibts. :eek:

  • @ Telefonterrorist:


    Och jö, wie süß: Wegen dem kleinen Hilfsverbchen "muss" machst du hier zu so später Stunde noch so einen Aufstand.
    Wobei ich zugeben muss, dass du da sogar recht hast, ich habe es halt laienhaft (also für so Leute wie dich) geschrieben.
    Er hat kein ZVR, von den Zeugenpflichten in concreto war bislang nicht die Rede.


    Und wie du vielleicht an meinem Postingzähler siehst, schmiere ich keineswegs meinen Senf dazu, sondern äußere mich lieber zu Themen, bei denen ich mich auskenne. Wie sieht's da bei dir aus???
    Fachwissen durch Bußgeldbescheide, Salesch und radarforum.de? OK, dann bist du auch seehhhrr kompetent. :top:


    Ferner lasse ich mir niemandem - schon gar nicht irgendeinem Terroristen ;) - vorschreiben, wann, wo, wie ich mich zu einem Thema äußern will oder nicht will.
    Ich habe schon bemerkt: Für's Korrekturlesen habe ich meine Lakaien (äh. ich meinte Terroristen).
    Wenn du willst, dann schicke ich dir zukünftig die URLs meiner Postings, so dass eine zeitnahe Richtigstellung deinerseits möglich ist.


    Grüße Rabb :)


    P.S.: Und nun back on topic, please.

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    ich häng mal meine frage hier ran
    darf man bei einer roten ampel nach zu langen wartens über rot fahren?


    ich stand heute knapp 11 minuten an einer roten ampel und bin dann einfach über rot gefahren (natürlich habe ich darauf geachtet das ich niemanden gefährde da die strasse sehr weit einzusehen war)


    Nein!
    Darfst du nicht - gibt es auch etliche Informationen und Urteile bei Google drüber!

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