Gibt VW Garantie auf Reparaturen?

  • Hallo,


    folgender Fall:


    In einer VW Werkstatt wurde an einem 5 Jahre altem Fahrzeug eine Reparatur durchgeführt. Dabei wurde von VW aus Kulanz ein Teil der Reparaturkosten erstattet.
    Jetzt, knapp 7 Monate nach dieser Reparatur ist das zuvor ausgetauschte Teil wieder defekt und wurde erneut ausgetauscht.
    Ein erneuter Kulanzantrag wurde abgelehnt -> Rechnung über 150 EUR.



    Jetzt zu meinder Frage:
    Gibt VW auf Reparaturen eine Garantie? Wenn ja, wie lange?
    Steht das irgendwo schriftlich fixiert?


    Grüße,
    Sebastian

  • Ich arbeite in einer VW Werkstatt.


    Auf normale Rep. gibt es zwei Jahre Garantie. Auf Garantie- oder Kulanzrep. gibt es keine Garantie bzw. Kulanz!


    ...oder wie unser Kundendienstleiter immer sagt "auf Garantie keine Garantie"


    Hoffe, es war verständlich so ;)


    Gruß
    Micha

    „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“ Konrad Adenauer


    "Die Österreicher haben das Kunststück fertiggebracht, aus Beethoven einen Österreicher und aus Hitler einen Deutschen zu machen." Billy Wilder

  • Als Laie würde ich sagen: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde dir ein Teil der Reparaturkosten erlassen, wieso sollte das VW von einer Garantieleistung entbinden?


    Wo sind die TT-Jura-Studenten? ;)

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
    Vodafone 845 mit netzclub Internet-Flat
    Samsung GT-E1182 mit o2 Genion Card S und Aldi Talk
    Motorola RAZR V8 mit VF CallYa OpenEnd Talk&SMS

  • aber es gibt immer noch die möglichkeit einen antrag auf kulanz bei vw selber zu stellen !


  • finde ich dreist. auf gut deutsch bauen sie dir wieder ein defektes teil ein und sind somit fein raus?


    das kann ich nicht glauben. normalerweise müsste sich die garantie bezogen auf das bauteil verlängern...

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Es wurden ja bei der ersten Reparatur trotz Kulanz noch 90 EUR bezahlt.
    Gillt das auch dann?


    Sollte es. Die Tatsache das VW dir beim Preis entgegengekommen ist ermächtigt sie nicht dazu ihre sonstige Garantie auf Reparaturen einzuschränken.


    CH

  • Mit der Garantie das ist schon klar, das ist ja nur ne freiwillige Leistung, und da können die machen was sie wollen (auch wenns nicht gerade Kundenfreundlich ist).


    Was mir gerade noch einfällt:
    Gibt es denn auf das getauschte Teil eine Gewährleistung?
    Da gilt ja in den ersten 6 Monaten, das der VK nachweisen muss das das Teil bei Verkauf i.O. war. Oder gilt das bei Werkverträgen (wie Reparaturen) nicht, da davon ausgegangen werden kann, das es i.O. war wenn der Kunde den Wagen so abgenommen hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Mit der Garantie das ist schon klar, das ist ja nur ne freiwillige Leistung, und da können die machen was sie wollen (auch wenns nicht gerade Kundenfreundlich ist).



    Was eine versprochene oder eben nicht versprochene Garantie betrifft, musst du in deinen Vertrag gucken. Da gibt es keine gesetzliche Regelung...



    Zitat


    Was mir gerade noch einfällt:
    Gibt es denn auf das getauschte Teil eine Gewährleistung?
    Da gilt ja in den ersten 6 Monaten, das der VK nachweisen muss das das Teil bei Verkauf i.O. war. Oder gilt das bei Werkverträgen (wie Reparaturen) nicht, da davon ausgegangen werden kann, das es i.O. war wenn der Kunde den Wagen so abgenommen hat?



    Du hast also deinen PKW engeltlich reparieren lassen? Dann liegt ein Werkvertrag vor, in dessen Rahmen der Unternehmer für Werkmängel haften muss ("Gewährleistung"). Allerdings müsstest du nachweisen können, dass das defekte Teil schon zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft war.


    Die "6-Monats-Vermutung" des § 476 BGB ist nicht anwendbar, da ein Werkvertrag und kein Werklieferungsvertrag vorliegt. Außerdem sind seit Gefahrübergang nach deiner Angabe schon 7 Monate vergangen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wie war das noch mit Neubeginn der Verjährungsfrist von 2 Jahren bei "Schuldeingeständnis" oder so ähnlich?

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