Hallo,
folgender Fall:
In einer VW Werkstatt wurde an einem 5 Jahre altem Fahrzeug eine Reparatur durchgeführt. Dabei wurde von VW aus Kulanz ein Teil der Reparaturkosten erstattet.
Jetzt, knapp 7 Monate nach dieser Reparatur ist das zuvor ausgetauschte Teil wieder defekt und wurde erneut ausgetauscht.
Ein erneuter Kulanzantrag wurde abgelehnt -> Rechnung über 150 EUR.
Jetzt zu meinder Frage:
Gibt VW auf Reparaturen eine Garantie? Wenn ja, wie lange?
Steht das irgendwo schriftlich fixiert?
Grüße,
Sebastian