Falsche Wortwahl bei der Kündigung - Achtung!!

  • Hallo TT-ler,


    habe vorsichtshalber vor einem Jahr meinen O2-Vertrag, der aber erst vor 2-3 Wochen zu Ende ging, gekündigt mit folgendem Text:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit kündige ich fristgerecht mit sofortiger Wirkung meinen Handyvertrag, Kundennummer xxx, Rufnummer xxx.


    Ich bitte um eine formgerechte, schriftliche Kündigungsbestätigung (§175, Abs. 4 SGB; von innerhalb 2 Wochen) für die restliche Laufzeit meines Vertrages.


    Die Einzugsermächtigung ist ab Vertragsende erloschen.


    Mit freundlichen Grüßen"


    Habe nie eine Antwort erhalten und vor Vertragsende mal angerufen, wann denn der letzte Tag wäre, an dem ich noch telefonieren kann. Antwort: August 2007, mein Vertrag wurde also um ein Jahr verlängert, weil ich geschrieben hätte, dass ich mit sofortiger Wirkung kündige, das würde nicht gehen nach einem Jahr, ich hätte schreiben sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt!


    Jetzt stellt sich O2 quer, nimmt die Kündigung nicht an (Vertrag Active 250 mit monatlich ab 45,- Euro)! Habe seit meiner Kündigung keine Antwort erhalten von denen, die meinen, sie hätten mich 2 mal angeschrieben - gelogen!!


    Was jetzt?

  • Habe für meine Kündigung (2 Verträge, einer im Februar, einer im Juli 2008) ebenfalls noch keine Bestätigung erhalten. Die Hotline sagt, dass 2x die Schreiben rausgegangen sind.


    MfG

  • Re: Falsche Wortwahl bei der Kündigung - Achtung!!


    Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes
    Ich bitte um eine formgerechte, schriftliche Kündigungsbestätigung (§175, Abs. 4 SGB; von innerhalb 2 Wochen) für die restliche Laufzeit meines Vertrages.


    Welches der SGB I-XII denn?
    o2 als Sozialleistungsträger?


    § 175 BGB (sich auf Zivilrecht zu berufen ist vielleicht angebrachter als auf Sozialrecht) paßt auch nicht.


    Kein Wunder daß die Kündigung nicht klappt :D:rolleyes:

    ...

  • Sorry, aber deine Kündigungsformulierung ist ja mehr als widersprüchlich. Einerseits "mit sofortiger Wirkung" andererseits "fristgerecht". Was denn nun?



    Wie hast du deine Kündigung abgeschickt? Einschreiben? Normaler Brief? Fax?


    Ich würde fast sagen, O2 liegt im Recht.

  • Re: Falsche Wortwahl bei der Kündigung - Achtung!!


    Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes


    Was jetzt?


    Wo sie recht haben, haben sie recht.


    Ein wenig an die eigene Nase fassen solltest Du dich schon. Du schreibst, dass sie dir innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung schicken sollen und das ist ein Jahr her.


    Was hast Du denn unternommen, als diese Bestätigung ausblieb? Nichts?


    Im übrigen, was hat das Sozialgesetzbuch (SGB) damit zu tun. Wenn man schon Bezug auf ein Gesetz nimmt, dann sollte man dabei auch korekte Angaben machen.



    Also alles in allen würde ich sagen deine Kündingung ist sowohl in der Form und als auch inhaltlich nicht wirksam.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Was meint ihr denn zum Passus "hiermit kündige ich meine Verträge mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kündigungsfristen"? :rolleyes:


    Mein Gott, warum müsst ihr euch immer verkünsteln.....????


    Es reicht


    "hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag (Rufnr: 01xyxx; KdNr. xxx) fristgerecht zum xx.xx.20xx . Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung."


    Verstehe nicht, warum sich einige hier so verkünsteln müssen.... warum einfach, wenns auch kompliziert geht


  • Danke, aber das war keine Antwort auf meine Frage und hilft hier inhaltlich irgendwie auch nicht weiter... ;)
    PS: Weiss auch nicht, wo Du hier raus liest, dass ich das so verfasst haben soll!? Es war nur eine Frage.

  • O2 mag vielleicht im Recht sein, da die Kündigung in dieser Form vermutlich unwirksam gewesen sein dürfte. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kündigungsbestätigung, die Beweispflicht bezüglich des Zugangs der Kündigung liegt bei demjenigen, der kündigt.


    Von einem halbwegs kundenfreundlichen Unternehmen könnte man allerdings erwarten, dass eine Kündigung zum falschen Zeitpunkt als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anerkannt wird und dieses auch -Rechtsanspruch hin oder her- schriftlich bestätigt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Danke, aber das war keine Antwort auf meine Frage und hilft hier inhaltlich irgendwie auch nicht weiter... ;)
    PS: Weiss auch nicht, wo Du hier raus liest, dass ich das so verfasst haben soll!? Es war nur eine Frage.


    Wenn man in einer "normalen" Kündigung schon gleich mit §§ und BGB kommt, da ist schon ziemlich verklausuliert.


    [small]EDIT: Danke für den Hinweis Hätte auch hier nachschlagen können:D[/small]



    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Was meint ihr denn zum Passus "hiermit kündige ich meine Verträge mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kündigungsfristen"? :rolleyes:


    Und auch hier stecken die Wörter sofortiger Wirkung drin, was wieder auf Sokü schließen läßt.


    Also einfach schreiben: Hiermit kündige ich alle meine Vertrage bei Ihnen fristgerecht zu den nächstmöglichen Zeitpunkten. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Angebe des jeweiligen Wirksamwerdens der Kündigung zu den einzelnen Verträgen.


    Und am Besten selbst die ganzen Verträge heraus suchen, sonst "vergessen" sie ggf. etwas und sagen, daß Vertrag 3 ja eine andere Hausnummer hat und bei Vertrag 5 eine andere Telefonnummer steht und sie sich nicht sicher waren, daß diese Verträge zu Dir gehören und daher nicht gekündigt wurden.

    _T_
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