Nummernschild geklaut/Wie verhalte ich mich?

  • So machen es die Bonner Behörden


    Und für Martyns Aussage hätte ich gerne eine Quelle.


    Gruß


    Manfred

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Zitat

    Kennzeichenkombination darf man schon behalten, da hat man sogar ein verbrieftes Recht drauf, und dafür gibt es ja extra die Duplikatenkennzeichen mit dem A dahinter.


    Also wenn zu bischer die Kombination TÜ-AB 12 hattest dann bekommst du als Duplikatenkennzeichen TÜ-AB 12A. Damit musst du dann eine gewisse Zeit (imho 6 Monate) rumfahren, und danach gibts wieder die normalen Kennzeichen.


    Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Gibt's das irgendwo nachzulesen? Nicht dass ich Dir nicht glauben wollen würde, aber so ein Nummernschild habe ich noch nie gesehen. Ich kenne Buchstaben am Ende nur von Oldtimern o.ä.


    Das gibts nirgendwo nachzulesen, es ist nämlich schlicht und ergreifend falsch.


    Folgendes ist zu tun:


    -> Anzeige bei der Polizei (auch bei Verlust, nicht nur bei Diebstahl)
    -> Halter oder Bevollmächtigter muss zur zuständigen Zulassungsstelle mit
    -Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Falls es noch ein alter Brief und Schein ist, werden die Papiere bei dieser Gelegenheit gebührenpflichtig in Zulassungsbescheinigung Teil I und II getauscht). Falls der Brief bei der Leasingfirma ist, muss er von dort zur Zulassungsstelle geschickt werden.
    -der polizeilichen Anzeige
    -Vollmacht, falls der Halter nicht persönlich kommt
    -AU-Bescheinigung, außer das Fahrzeug ist noch keine 2 Jahre (PKW 3 Jahre) alt
    (sicherheitshalber auch HU-Bescheinigung, je nach Zul.Stelle)
    -dem verbliebenen Kennzeichenschild (wird entwertet)
    -Geld für Gebühren und Schilderkauf (Gebühren ca. 26 €, ggf. zuzüglich Gebühren für neuen Brief, ggf. Rücksendung des sicherheitsübereigneten Briefs und evtl. Wunschkennzeichen)


    Es wird ein neues Kennzeichen zugeteilt und das alte 5 Jahre lang oder bis zum Auffinden gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben. Eine Versicherungsbestätigung ist normalerweise nicht erforderlich, die Versicherung wird von der Zulassungsstelle über die Änderung des Kennzeichens informiert. (mag sein, dass manche Zulassungsstellen hier anders verfahren, vielleicht vorher nochmal nachfragen).

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Das gibts nirgendwo nachzulesen, es ist nämlich schlicht und ergreifend falsch.


    Jein, es stimmt schon für Diplomatenkennzeichen, da wird so verfahren.


    Aber schließlich leben wir in einem Rechtsstaat :mad: und vor dem Gesetz sind alle gleich, nur einige ein wenig gleicher!


    Für normale Untertane des hoheitlichen Rechtsstaates ist nach einem Diebstahl/Verlust des Nummernsschildes auch die Nummer weg und es wird umgekennzeichnet! :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Kennzeichenkombination darf man schon behalten, da hat man sogar ein verbrieftes Recht drauf, und dafür gibt es ja extra die Duplikatenkennzeichen mit dem A dahinter.


    Also wenn zu bischer die Kombination TÜ-AB 12 hattest dann bekommst du als Duplikatenkennzeichen TÜ-AB 12A. Damit musst du dann eine gewisse Zeit (imho 6 Monate) rumfahren, und danach gibts wieder die normalen Kennzeichen.


    Wo lebst du, in Fantasia? :confused: Da mag es das geben, aber nicht im Deutschland des Jahres 2006 :D

  • Also einem Freund von mir ist das auch schon mal passiert und es war so, daß er sich eine neue Nr. zuteilen und alles ändern lassen musste. Die verlorene Nr. wird 6 Monate lang gesperrt und kann dann neu vergeben werden.


    Standort: Bayern

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Die verlorene Nr. wird 6 Monate lang gesperrt und kann dann neu vergeben werden.


    Ein normales abgemeldetes Kennzeichen (z.B. nach Umzug in einen anderen Landkreis) kann i.d.R. nach 6 Monaten wieder vergeben werden. Ein verlorenes/gestohlenes Kennzeichen wird bundesweit für 10 Jahre zur Fahndung ausgeschrieben (es sei denn, es taucht vorher wieder auf). Nach 10 Jahren wird vom zuständigen Landeskriminalamt geprüft, ob es weiter in Fahndung bleibt oder ob die Fahndung gelöscht wird. Und so lange es in Fahndung steht, wird es nicht neu vergeben. Das ist Bundesrecht und hängt nicht vom Bundesland ab.


    Viele Grüße


    Blacky

  • Hmm schon krass irgendwie.


    Mit ein wenig krimineller Energie könnte man damit ja solchen VIP-Nummern-Fetischisten übel mitspielen. :D Schwups, die Nacht ist dunkel und dann müssen die auf einmal auch mit einer Normalo-Nummer und nicht mehr mit AB-C 1 rumfahren...

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Dem Kevin Kouranyi hams doch öfter mal die Schilder geklaut. Kam zumindest immer bei HitRadio Antenne 1 (Scheisssender, läuft immer auf der Arbeit).


    S - KK hatte der glaube ich...

    Samsung Galaxy S2

  • S-KK 22 hatte der Kuranyi zu seiner Zeit in Stuttgart. Und das wurde mehrmals geklaut.
    Bei ihm war's komischerweise kein Problem, nach dem Diebstahl die selbe Kombination zu bekommen :mad:


    Die Geschichte mit dem "A" find ich ja interessant... wäre super, wenn so was auch für Normalsterbliche gehen würde. Bei meinem Kennzeichen wäre für mich persönlich ein ganz herber Verlust, weil ich dann auch die URL meiner Homepage ändern müsste ;)


    In den Niederlanden, wo die Kennzeichen ja fahrzeuggebunden sind und ein ganzes Fahrzeugleben lang gleich bleiben, bekommt man im Falle des Verlustes übrigens wieder die selbe Kombination, jedoch mit einer kleinen fortlaufenden Nummer über dem ersten Trennstrich.

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