ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Naja, die erste Abmahnung wird bei einer derartigen Widerufsbelehrung "Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Prepaidkarten und PostPaid-Vertragskarten, wenn diese bereits auf den Nutzer registriert wurden und sich im Netz eingebucht haben oder (...)." nicht lange auf sich warten lassen
Wenn er um die 1000€ Lehrgeld berappen will...
Diese Formulierung habe ich aber schon öfter bei Händlern gelesen. Gut zu wissen, dass die scheinbar in der Form nicht haltbar ist :).