Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Naja, die erste Abmahnung wird bei einer derartigen Widerufsbelehrung "Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Prepaidkarten und PostPaid-Vertragskarten, wenn diese bereits auf den Nutzer registriert wurden und sich im Netz eingebucht haben oder (...)." nicht lange auf sich warten lassen ;)


    Wenn er um die 1000€ Lehrgeld berappen will...


    Diese Formulierung habe ich aber schon öfter bei Händlern gelesen. Gut zu wissen, dass die scheinbar in der Form nicht haltbar ist :).

  • Bis zum 03.08.2009 war die Rechtslage diesbezüglich auch eine andere ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hi,


    der Widerruf wurde direkt nach Lieferung getätigt per Einschreiben und auch angenommen aber dann kam per Nachricht über Ebay das er zwar den Widerruf erhalten habe aber nicht akzeptiert, da ja laut seiner AGB´s ausgeschlossen !!


    Der Freund hat jetzt auch Vodafone eingeschaltet aber die halten sich raus da es ja nicht über vodafone.de abgeschlossen hat.


    Eben bekommt er eine Mail das er ja nicht den Wiederspruch akzeptieren muss da er ja die Vertragsunterlagen nicht von ihm zugeschickt bekommen hätte, sondern mein Bekannter die Unterlagen auf seiner Homepage "runtergeladen" hat. Damit hätte er alle Rechte auf seiner Seite.


    Was denkt Ihr, soll er direkt einen Anwalt einschalten ? Er ist Rechtsschutzversichert !


    Danke für Eure Hilfe.


    gruß


    Maretzky

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Damit hätte er alle Rechte auf seiner Seite.


    Was denkt Ihr, soll er direkt einen Anwalt einschalten ? Er ist Rechtsschutzversichert !


    Vollkommener Unfug, aber immer wieder lustig zu lesen was sich auch scheinbar gestandene Händler da so aus den Fingern saugen.


    Bevor man das an den Anwalt übergibt würde ich folgendes tun:


    1.) Schreiben direkt an Vodafone mit Darstellung des Sachverhalts und Kopie des Widerrufs, Widerruf einer etwaig mit dem Antrag gegebenen Einzugsermächtigung
    2.) Finales (Ein-)Schreiben an den Ebay-Händler das man Vodafone entsprechend informiert habe, wenn Vertragsstorno nicht bis zum Datum XY vom Händler an Vodafone übermittelt worden ist, dann ggf. weitere rechtliche Schritte (bis zur Anzeige wg. Betrug) zu Lasten des VK vorbehalten


    Sollte bis dahin nichts passieren, dann ab zum Anwalt und den das machen lassen.

  • Hat, und wenn ja wann hat der Besteller eine Widerrufsbelehrung erhalten?


    Der Widerruf an den ebay-Verkäufer in Sachen Mobilfunkvertrag war nämlich falsch adressiert, der hätte an Vodafone als Vertragspartner gehen müssen.


    Wenn die Widerrufsfrist bereits durch ist (deshalb die Frage nach der Belehrung), dann sieht es schlecht aus.


    Kam die Hardware vom Händler oder von Vodafone?


    Man könnte es dann noch über die Schiene der verbundenen Verträge i.S.v. § 358 BGB versuchen, wobei ich den Mobilfunkvertrag nicht als Finanzierungshilfe für den Hardwarekauf ansehen würde.


    Und als Empfangsvertreter von Vodafone wird man den ebay-Händler, auch wenn es ein Vodafone-Shop ist, nicht einstufen können (so dass der Zugang des Widerrufs beim Händler dem Zugang bei Vodafone gleichstünde).

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  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Hat, und wenn ja wann hat der Besteller eine Widerrufsbelehrung erhalten?


    Ich würde mal sagen nein, denn der Händler schrieb ja bereits im Angebot bei Ebay:


    "Achten Sie darauf, das Sie bei dieser Auktion kein Widerrufsrecht haben. Dies gilt nicht bei bei Vertragsabschlüssen. "


    EDIT:
    Die Widerrufsbelehrung ist auf den Vertragsunterlagen enthalten.

  • Eben, VF sollte eine Belehrung in den Vertragsformularen haben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    "Achten Sie darauf, das Sie bei dieser Auktion kein Widerrufsrecht haben. Dies gilt nicht bei bei Vertragsabschlüssen. "


    bei dieser Formulierung kann man sich aber auch drüber streiten, wenn man es denn will, ob sich grammatikalisch das "Dies" nicht auf das Widerrufsrecht bezieht, wenn mich meine alten Deutschkenntnisse da nicht gänzlich täuschen, oder? Dann hätte er seinen ersten Satz ja quasi ausgehebelt.


  • Hi,


    die Hardware kam von Vodafone. Zum Glück hat mein Bekannter richtig gehandelt und gleich alles wieder zurück gesendet.


    Dann den Widerruf per Einschreiben an den Händler und an Vodafone gesendet.


    Zum Glück hat er Richtig reagiert.


    Das der Händler jetzt so uneinsichtig ist, ist kaum zu verstehen. Was er aber gemacht hat er hat seine Auktionen alle geändert und schreibt jetzt UMTS statt DSL :)


    So eine Auktion bietet er nicht mehr an.


    Mein Bekannter hat die ganze Auktion ausgedruckt und den ganzen Schriftverkehr mit dem Händler und hat es Vodafone geschickt.


    Gruß


    maretzky

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