Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • In dem Fall würde ich noch ein paar Tage warten ob sich was tut.


    Der Ebay Käuferschutz funktioniert im überigen nur, wenn die Transaktion auch darüber ausgeführt wurde und dann auch nur bis 500 €


    Gruß
    CH

  • Player


    Vielleicht hat der Verkäufer "nur" seine Ebaygebühren nicht gezahlt und ist daraufhin rausgefolgen?!


    Was mich hier aber wieder stutzig machen würde ist die Tatsache das es mit dem Versand nicht voran geht. Gibt es keine Adresse oder Telefonnummer?


    Für den Fall das Du keine Telefonnummer hast, kannst Du über die Adresse mit www.klicktel.de ein wenig selber nachforschen.


    Mit klicktel kannst Du auch nach Strassen suchen und den Bereich deines Käufers einschränken. Sollte er nicht im Verzeichnis stehen, so steht vielleicht ein Nachbar oder eine angrenzende Firma drin...bei könntest Du dann nachhören....ob es diese Person / Firma dort gibt.


    Drücke Dir die Daumen das alles gut geht und es bei deiner Sache kein Griff ins Klo war ;)
    Greetz


    Patric

    Moderne Technik erleichtert dem Menschen nur das, was er sich im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte schwer gemacht hat.

  • So, ich hätt auch gern mal wieder ein Problemchen:


    Habe heute ein P910i eingestellt, welches ich nicht benötige. Und das zu einem guten Preis (€288,88 SK) und €1,99 Startpreis.


    Kurz nach dem es wirklich bei eBay zu sehen war, lag schon ein Gebot von €1,99 vor. Ich habe dann natürlich mal geschaut, was dieser Bieter so selber grade anbietet und siehe da: Er bietet selber ein P910i zu €399 SK an.
    Da ich 1 und 1 zusammengezählt habe, habe ich sein Gebot (nicht ganz regelkonform) gestrichen und ihn von meinen Auktionen ausgeschlossen.


    Dann kam eine Nachricht von ihm: "Warum darf ich nicht bieten??????????"
    Antwort: "Weil Sie ein Vollvogel sind und komischerweise nur 2€ bieten um meinen SofortKauf kaputt zu machen.
    Und ganz mysteriös das Sie zufällig ein P910i zum SofortKauf-Preis von € 399 eingestellt haben.
    MfG Andreas".


    Wie handhabt Ihr solch offensichtliche Manipulationsversuche?!


    -Andi-

    Signatur:
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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm



    Wie handhabt Ihr solch offensichtliche Manipulationsversuche?!


    Reinen SK auf 288€ festelgen.


    Da du ein Gebot gestrichen hast, kannst du das Angebot nicht mehr überarbeiten und somit auch nicht den SK-Preis stufenweise nach unten schrauben, falls es nicht weggeht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich hatte doch schon vor längerer Zeit von meinem Problem mit einem Verkäufer und ner Grafikkarte berichtet:


    Karte verschickt, die war aber ohne Kühler, da sie in nem Rechner mit Wakü lief. Karte war funtktionsfähig (hab Zeugen). Käufer schreibt mir nach 2 Wochen daß karte kaputt sei und er den Preis zurückhaben will.


    Ich natürlich gesagt ist nicht, da ich extra in die Auktion geschrieben hatte ohne Rückgabe wegen fehlenden Kühlers. Naja, 1 Monat später kam von Ebay ne Mail wegen Käuferschutzantrag, ich solle mein Problem schildern. Tat ich auch, ich führte alles haargenau auf. Dann schien die Sache erledigt, denn 5 Monate passierte gar nichts.


    Nach den 5 Monaten war auf einmal mein Account gesperrt. Ich wande mich per Mail an Ebay, die schrieben mir zurück, daß der Käuferschutzantrag stattgegeben wurde und der Käufer das Geld erhaöten hatte Oo.


    Auf die Frage warum man das einfach so mache sagt man mir ich hätte mich nicht dazu geäußert...


    Ehrlich gesagt finde ich das ne riesen Schweinerei von Ebay, denn erst lassen die sich ewig zeit, dann bekommt der Käufer auch noch das Geld für ne Karte erstattet, weil er zu dämlich war einen Kühler draufzubauen (oder er hat sie gar ohne in betrieb genommen) und dann bekomm ich auch noch eins reingewürgt... Emails scheinen die auch nicht zu lesen, denn ich bin mir 100% sicher daß ich die Stellungnahme am selben Tag noch geschrieben habe (und zwar über die Website).


    Ebay meint meinen Acc bekomme ich wieder wenn ich die Summe zurückbezahle, die der Käufer durch den Käuferschutzantrag bekommen hat. Dabei weiß ich bis heute nicht, um wieviel es sich handelt...


    Das Ärgerliche daran finde ich daß man einfach so nach fast nem halben Jahr mir der Acc gesperrt wurde, ohne Vorankündigung.


    Zu der ganzen Geschichte hab ich von Ebay nur 1 Mail bekommen (vor der Sperrung)...


    Naja rückzahlen werde ich auf gar keinen Fall auch nur einen Cent... Die können mich mal...

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Folgendes:


    Habe am 16.09 ein Handyzubehör-Teil bei Ebay ersteigert und per PayPal gezahlt. Am 17.09.05 bekam ich eine E-Mail, dass der Artikel heute verschickt wurde.


    Der Verkäufer hat 5 € versicherten Versand angegeben, die ich auch gezahlt habe.


    Nach fast einer Woche lag dann ein Briefumschlag im Briefkasten, Warensendung 70 Cent, wo das Zubehör-Teil drin war. Von Versicherung kann dort keine Rede sein.




    Da Frage ich mich, was passiert mit dem Rest? Auch wenn man den Briefumschlag berechnet, macht er doch trotzdem ca. 4 € Gewinn. Und Versandkosten sind doch steuerfrei oder? D.h. er kassiert pro Kunde 4 € einfach so steuerfrei.



    Ich habe ihn angerufen, und gesagt, dass bisher nichts angekommen ist. Nun will er von mir eine Eidestaatliche Versicherung, dass ich den Artikel nicht bekommen habe, damit er einen Nachforschungsantrag stellen und Anzeige auf Unbekannt erstatten kann.



    Eine andere Möglichkeit wäre für mich, morgen zu behaupten, dass die Ware angekommen ist und ihn auffordern mir Versandkosten zu erstatten. Notfalls auch mit Anwalt. Aber ich bin eigentlich der Meinung man kann Warensendungen nicht nachvollziehen, weg ist weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von 42606820


    Eine andere Möglichkeit wäre für mich, morgen zu behaupten, dass die Ware angekommen ist und ihn auffordern mir Versandkosten zu erstatten. Notfalls auch mit Anwalt. Aber ich bin eigentlich der Meinung man kann Warensendungen nicht nachvollziehen, weg ist weg.


    Man sollte Unrecht nicht mit Unrecht vergelten!


    Du hast für eine Leistung bezahlt, den versicherten Versand!


    Diese Leistung ist jedoch in dieser Form nicht erbracht worden, ergo würde ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, um eine Rückzahlung zu vereinbaren.


    Auch nicht schlecht, eine eidesstattliche Versicherung von seinen Kunden zu verlangen - muß ich mir merken! :D

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Der Händler ist nicht zufällig ein Herr C. aus D.?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von 42606820
    Folgendes:
    Nach fast einer Woche lag dann ein Briefumschlag im Briefkasten, Warensendung 70 Cent, wo das Zubehör-Teil drin war. Von Versicherung kann dort keine Rede sein.


    Und genau das ist falsch. Versendet ein gewerblicher Verkäufer Ware, so haftet er IMMER für Untergang und Beschädigung. Also ist der Käufer versichert.


    Ob sich der Verkäufer jetzt rückversichert oder nicht, obliegt wohl seiner eigenen Kalkulation.


    Nächster Punkt: Wie kommst Du drauf, dass Versandkosten steuerfrei sind? OK, die Post berechnet keine MWSt, der Unternehmer, der die Frachtkosten von Dir verlangt, muss davon aber 16% Vater Staat geben. Ohne Vorsteuerabzug.


    Ich verstehe Dein Problem nicht: Du wolltest den Artikel, Du wolltest ihn zugeschickt haben. Du warst bereit, dafür x + 5 € zu bezahlen. Du hast den Artikel, Du hast ihn zugeschickt bekommen.


    Was wäre anders, wenn da jetzt ein versichertes Paket angekommen wäre?

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Auch nicht schlecht, eine eidesstattliche Versicherung von seinen Kunden zu verlangen - muß ich mir merken! :D


    Hier aber wohl angebracht. 42606820 schreibt, er habe die Ware erhalten, behauptet aber gegenüber dem VK wissentlich und absichtlich etwas anderes.


    "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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