Nokia verlangt aber eine Rechnung bei Garantiereparaturen....
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Nokia verlangt aber eine Rechnung bei Garantiereparaturen....Mir wurde aber gesagt das es SEIN KANN, dass NSC eine Rechnung sehen will.
Ich denk mir mal, wenn man dennen freundlich entgegen tritt, dann wird es sicherlich kein Problem sein auch kurz via IMEI nachzusehen ob es noch Garantie hat.
Zumal das verkaufte Handy eins ist, dass absolut Top ist. Man liest hier von kaum Problemen, obwohl es schon mehr als 1 Jahr auf dem Markt ist.
Wenn es runterfällt oder mit Wasser in Berührung kommt dann ist es vorbei mit Garantie ( egal ob vom Händler oder Nokia )Ich will dem Käufer ja nichts schlechtes, ich hab aber nur geschrieben das Garantie bis 2008 vorhanden ist ( was laut IMEI-Check ja auch 100% so ist ) ist ja Fakt das man über die IMEI erkennen kann ob das Handy noch Garantie hat oder nicht. Von einer Rechnung hab ich NICHTS geschrieben.
Also eigentlich nicht mein Problem. ( hätte er gefragt hätte ich ihn auch nicht angelogen )Gelogen habe und hätte ich ja auch nicht. -
Zitat
Original geschrieben von TeddybaerW
Garantie bis Juni 2008.[..]
Also den Stress von ihm versteh ich jetzt auch nicht, kaufe ich ein Auto ( oder sonstiges ) bei dem steht es ist farbig dann kann ich ja auch nicht "wünschen/wollen" das es blau ist wenn der eigentliche Artikel aber lila ist,dieses aber nicht angegeben wurde. ( Ja doofes Beispiel aber ich hoffe ihr versteht
)
Was hat eine Artikelbeschreibung "farbig" mit der eindeutigen Aussage "Garantie bis Juni 2008" gemeinsam?ZitatOriginal geschrieben von TeddybaerW
Ich will dem Käufer ja nichts schlechtes, ich hab aber nur geschrieben das Garantie bis 2008 vorhanden ist [...]
Also eigentlich nicht mein Problem.
Liest du auch die Antworten, die man dir gibt? Offensichtlich nicht, denn sonst hättest du das alles nicht nochmal geschrieben.Ich habe dir die rechtliche Seite erklärt.
Und nein, du mußt dem Käufer nicht die Rechnung geben. Du mußt ihm nur ermöglichen, daß er die mit dir vereinbarte Garantie bis Juni 2008 wahrnehmen kann.
Und dies funktioniert nach den Garantiebedingungen von Nokia nur mit dem Originalkaufbeleg.
Wenn du es anders schaffst, ihm die vereinbarte Garantie zu ermöglichen, ist doch alles super, du mußt nur deine vertraglichen Pflichten erfüllen. -
Moin zusammen!
Mal ne grundsätzliche Frage:
Die lieben Verkäufer (Gewerblich) schreiben ja immer was nettes zum Widerruf.
Konkret zu den Rücksendekosten.
Unter anderem heißt es da oft, daß bei einem "Warenwert unter 40€" die Ware "auf Kosten des Käufers" zurückzusenden sei (bei Umtausch, Rücktritt usw).
Soweit so gut. (Ist ja auch rechtens)
Jetzt habe ich nur gelesen, daß diese besondere Regel (mit den 40€) nicht gilt wenn die Ware im Vorraus bezahlt wurde! Soll heißen, der VK muss bei Vorkasse immer die Versandkosten erstatten!
Ist das so richtig?
Kann das mal kurz jemand bestätgen!?Grüße
Eisi -
Ich bin kein Jurist, aber das habe ich noch nie gehört. Haste da ne Quelle für?
-
Stimmt.
Es ist sogar so (nach einen aktuellen Urteil) das du die Ware unfrei zurücksenden darfst . -
Zitat
Original geschrieben von masteruser
Stimmt.
Es ist sogar so (nach einen aktuellen Urteil) das du die Ware unfrei zurücksenden darfst .
Das hab ich wiederum noch nie gehört...
Quelle vergesse, sorry:
"FinanzTest" Jahrbuch 2006, Seite müsste ich gucken...
Werde den Kandidaten mal drauf hinweisen, ne "genauere" Quelle wär natürlich nicht schlecht...
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von eisi
Moin zusammen!Mal ne grundsätzliche Frage:
Die lieben Verkäufer (Gewerblich) schreiben ja immer was nettes zum Widerruf.
Konkret zu den Rücksendekosten.
Unter anderem heißt es da oft, daß bei einem "Warenwert unter 40€" die Ware "auf Kosten des Käufers" zurückzusenden sei (bei Umtausch, Rücktritt usw).
Soweit so gut. (Ist ja auch rechtens)
Jetzt habe ich nur gelesen, daß diese besondere Regel (mit den 40€) nicht gilt wenn die Ware im Vorraus bezahlt wurde! Soll heißen, der VK muss bei Vorkasse immer die Versandkosten erstatten!
Ist das so richtig?
Kann das mal kurz jemand bestätgen!?Grüße
EisiDie Art der Zahlung ist bei einem Warenwert von <=40€ bezgl. der Kostentragungspflicht der Rücksendekosten völlig irrelevant. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, der Preis der zurückzusendenen Sache 40€ nicht übersteigt, der Unternehmer die Kostentragungspflicht dem Verbraucher wirksam auferlegt hat und die gelieferte Sache der bestellten entpsricht, muss der Verbraucher den Rückversand bezahlen, egal in welcher Weise er an den Unternehmer geleistet hat.
Was du wohl falsch verstanden hast, ist die Regelung des § 357 II 3 Var. 2 BGB, die besagt, dass dem Verbraucher auch bei einem Preis der zurückzusendenen Sache >40€ die Rückversandkosten vertraglich auferlegt werden dürfen, wenn er den Kaufpreis im Zeitpunkt des Zugangs seines Widerrufs noch nicht geleistet haben sollte. Auf deutsch: Bei Sachen, die mehr als 40€ Kosten muss der Unternehmer immer den Rückversand bezahlen, wenn der Verrbraucher im Zeitpunkt des Widerrufs die Ware schon bezahlt hat. Ein Unterfall davon ist die von dir erwähnte Vorkasse.
Beim Rückgaberecht oder Rücktritt vom Kaufvertrag gelten wieder ganz andere Regelungen.
-
Zitat
Original geschrieben von masteruser
Stimmt.
Es ist sogar so (nach einen aktuellen Urteil) das du die Ware unfrei zurücksenden darfst .Stimmt nicht.

Das ginge für den Verbraucher sogar nach hinten los, da er in dieser Konstellation (also Preis <=40€ und vertragliche Auferlegung der Rücksendekosten) bei einer bestimmungsgemäßen Sache die Rücksendekosten zu tragen hat, in diesem Fall des unfreien Rückversands dann eben das erhöhte Strafporto (bei einem DHL-Paket IMHO derzeit 12€!).
Bei einem Warenwert von >40€ (und im Falle vertraglicher Rücksendekostenauferlegung auch bei Waren >40€ bei rechtzeitiger Kaufpreis- bzw. Ratenleistung) kann der unfreie Rückversand dem Verbraucher dagegen egal sein.
-
Ok, unabhängig davon daß ich das jetzt nicht mehr alles verstanden habe, habe ich wohl auch einen Fehler in meiner "Problembeschreibung" gemacht...
Konkret:
Ich habe bei einem Händler mehrere Artikel (zur gleichen Zeit) bestellt, die in einem Paket geliefert wurden. Einen dieser Artikel möchte ich jetzt gerne zurücksenden (kein Problem laut Händler, mir gehts wie gesagt nur um das Porto) weil er mir "nicht gefällt". Dieser eine Artikel hat einen geringeren Wert als die 40€, das Gesamtpaket war deutlich teurer. Bezahlt habe ich per Vorkasse.Wenn ich deinen Text nur zur Hälfte richtig verstanden habe booner, dann Frage ich mich allerdings wie das beim Thema Widerruf dann damit zusammen passt, daß der Händler die "Kosten- und Gefahrtragung der Rücksendung" zu tragen hat!? Spricht, selbst wenn derHändler dem Käufer die Kosten bis zu 40€ Warenwert auferlegen kann, wie kann er dann seinen Pflichten bzgl. der "Gefahrtragung" nachkommen?? Ich könnte ja auch "unversichert" zurücksenden, dann wär der Händler ja voll gelackmeiert!?

Zum Thema Unterschied hab ich das hier noch gefunden:
http://www.traum-projekt.com/f…berecht-online-shops.html
Bei mir würde es sich also um eine Rückgabe und nicht um einen Widerruf handeln, oder?
Kommt das hin?Fragen über Fragen... :confused:
edit: Und bevor die Korinthenk**** wieder aufschreien, mir geht es nicht um die 3,50 Mark Rücksendekosten, ich war nur einigermassen verwirrt, da ich eben besagte Textstelle im "FinanzTest" gefunden habe...!!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!