Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wie es schon etliche Male hier durchexerziert wurde: Um Mängelrechte (die nicht ausgeschlossen wurden) geltend machen zu können muss der Käufer nachweisen können, dass die Konsole schon in dem Moment defekt gewesen ist, als sie dem Versandunternehmen übergeben worden ist.


    Das kann er in der Regel nicht, und wenn überhaupt nur mit in Relation zum einem "Schaden" von 64€ unverhältnismäßigen Mitteln.


    Was natürlich dumm war, dem Käufer das Angebot zu machen, sich anderweitig auf Kosten des Verkäufers eine Ersatzkonsole zu besorgen. Zum einen kann dies schon einen Vertrag begründen, aus dem dann tatsächlich eine Zahlungspflicht für Ersatzbeschaffungskosten resultiert, zum anderen könnte man darin (je nach Wortlaut) auch ein Anerkenntnis der Mangelhaftigkeit der Konsole sehen.


    Für mich klingt das stark nach leeren Drohungen. Von Seiten ebay sind, solange nicht via Paypal gezahlt worden ist, keinerlei Sanktionen zu befürchten.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Waggl Daggl
    Die Logik "Käufer tritt in Vorleistung" kann ich nicht ganz folgen.
    [...]
    Ich würde die Logik folgen, Geld kommt immer zuerst :-)


    Der Käufer tritt in Vorleistung in dem er zuerst das ersteigerte bezahlt und dann die Ware geschickt bekommt.
    Soll das ganze jetzt rückabgewickelt werden funktioniert es wieder genau so:
    Der Käufer tritt wieder in Vorleistung, in dem er die bemängelte Ware zuerst zurück schickt (damit der Verkäufer sie prüfen kann), und dann sein Geld wieder zurück bekommt.


    Natürlich hast du vollkommen recht! Rein logisch und rein moralisch ist das ziemlicher Quatsch es so zu machen, aber IMHO (!) rein rechtlich völlig in Ordnung!


    Ich meine aber auch mal gehört zu haben, daß wenn dem Verkäufer der Mangel bereits beim Kauf bekannt war, daß diese "ominöse" Regel dann nicht mehr gilt.
    Vielleicht kann dazu noch jemand etwas mehr sagen, der sich rechtlich etwas besser auskennt? :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich habe bei ebay ein Nokia 7110 ersteigert: Link


    Das Handy ist in einem schlechten Zustand und entspricht nicht der Artikelbeschreibung.
    Ich habe nun von meinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht und das Handy an die bei Ebay hinterlegte Adresse zurückgesendet. Nun kam das Paket zurück das an der angegeben Adresse keine Person XY wohnhaft sei.


    Auf E-Mails/Anrufe erfolgt leider keine Reaktion. Wie soll Ich nun vorgehen?
    Da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht muss er die Rücksendekosten tragen wie es in den AGBs vermerkt ist oder?

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Ich habe Winterkompletträder geholt von Privat, also Felgen und Reifen.


    Die Beschreibung listet kurz und knapp die Fakten auf wie Profiltiefe, Zustand, das meiste wird über die Artikelmerkmale-Tabelle abgehandelt. Passt auch alles.


    Allerdings kamen jetzt mehrere Pakete - Felgen und Reifen getrennt! Die Reifen müssen noch aufgezogen und ausgewuchtet werden und wir können sie nicht sofort anschrauben. Wir fragen uns, ob man wohl erwarten könne, Kompletträder montiert geliefert zu bekommen?!

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt auch ein kleines Problemchen. Ich habe in der Bucht nach Reisegutscheinen geschaut, einen gefunden und prompt ersteigert. Es handelte sich hier um einen Hotelgutschein für eine Woche Dubai. Anfangs wunderte ich mich über den extrem günstigen Preis des Ganzen und habe mich dann mal etwas schlau gemacht. Diese Gutscheine werden reihenweise bei 9live usw. als Gewinne verteilt und das anbietende Reisebüro steht auch schon auf der Schwarzen Liste der Verbraucherzentralen. (Horrende Extrakosten bei der Reise, nicht das Hotel was im Prospekt stand, etc.) Natürlich wollt ich eine vernünftige Reise und mich vor Ort nicht tot ärgern über versteckte Kosten etc.


    Ich habe dem Verkäufer geschrieben, das ich auf Grund der herausgefundenen Tatsachen vom Kauf zurück treten möchte. Er besteht auf die Erfüllung des Kaufvertrages. Wie ist hier die rechtliche Lage, da ich ja von privat an privat gekauft habe?

    ˆ\_/
    .O.o
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  • Selbst wenn es sich um ein 'weniger legales' Angebot handelt? Ich meine, ich würde niemals etwas verkaufen, wo ich wüsste, das es nicht wirklich legal ist!

    ˆ\_/
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