Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wenn die Post einen Fehler macht, ist das sein Problem. Er hat ein Vertragsverhältnis mit der Post und nicht du.


    Setze ihm nachweisbar eine Frist zur Lieferung. Wenn diese fruchtlos verstreicht kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Teil woanders kaufen. Die Mehrkosten kannst du dann als Schadensersatz von ihm verlangen.

  • Du hast nun schon diesen Thread hier gefunden, dann lies ihn doch auch. Ungefähr in jedem dritten Posting geht es genau um so eine Geschichte.

  • Jimmythebob


    Zitat

    Setze ihm nachweisbar eine Frist zur Lieferung. Wenn diese fruchtlos verstreicht kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Teil woanders kaufen. Die Mehrkosten kannst du dann als Schadensersatz von ihm verlangen.


    Als Schadenersatz von ihm verlangen? Wenn er schon das Geld von der Auktion nicht rausrücken will, wird der wohl alles aber wohl keine Mehrkosten rausrücken.


    flashhawk


    Danke für deinen konstruktiven Beitrag, werd ich mir merken. So wie ich wohl zu faul war zig hundert Seiten zu welzen, so hilfreich war deine Antwort. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
      Jimmythebob
    Als Schadenersatz von ihm verlangen? Wenn er schon das Geld von der Auktion nicht rausrücken will, wird der wohl alles aber wohl keine Mehrkosten rausrücken.


    Ob du nur die Rückgewähr des Kaufpreises von ihm einklagen musst oder zugleich auch noch einen Schadensersatz statt der Leistung, ist doch egal ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • ebay/Papal: Verkäufer! hat ein Antrag auf Käuferschutz gestellt


    Hallo,
    ich habe einen Artikel bei ebay ersteigert, der sich als defekt herausstellte. Da der Verkäufer auf meine Mail nicht reagierte, stellte ich bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz.
    Darauf reagiete der Verkäufer, er möchte den Artikel zurückhaben. Ich sagte natürlich, ich bin aber nicht bereit, die Versandkosten hierfür zu übernehmen.
    Daraufhin stellte der Verkäufer einen Antrag auf Käuferschutz. Ich bekam folgende Mail von service@paypal.de:


    Guten Tag ....!


    Der Verkäufer hat veranlasst, dass ein Antrag auf Käuferschutz gestellt
    wurde. PayPal wird die Korrespondenz zur Lösung des Problems zwischen Ihnen
    und dem Verkäufer prüfen und eventuell weitere Informationen anfordern.


    Wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, müssen Sie diese in
    einem festgelegten Zeitraum bereitstellen. Wenn Sie nicht innerhalb dieses
    Zeitraums antworten, wird der Fall geschlossen und in der Angelegenheit zu
    Gunsten der Verkäufers entschieden.



    Danach folgen nur die Transaktiondetails, aber keine Frage, ich kann nicht reagieren. Auch in meinem Paypal-Konto finde ich nur meinen Antrag auf Käuferschutz, nicht den des Verkäufers.


    Ich verstehe es nicht. Hat jemand Ahnung, wie dies läuft oder sowas schon mal erlebt?


    Viele Grüsse und einen schönen Juni!
    Jürgen

  • Ich frage mich, wieso ein Verkäufer einen Antrag auf Käuferschutz stellen kann :confused:

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • ist der verkäufer privatmann oder gewerblich...? Wenn gewerblich kein problem, wenn privat auch nicht, da du versicherten versand verlangt hast, nur darauf kommt es an... mahnbescheid würde ich ins auge fassen....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wieso hat eigentliche die Post den Fehler gemacht? Hat die den Paketschein ausgefüllt? :confused:


    Die Post ist auch nur ein kundenorientiertes Unternehmen und tut das was der Kunde will. Wenn der Kunde also kommt und will ein Sendung verschicken, wird grundsätzlich gefragt, ob als Päckchen oder Paketsendung.


    Der Verkäufer hat schuld und muss dafür geradestehen. Punkt.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Wie würdet ihr bewerten, wenn ihr einen Artikel von Privat für 1€ ersteigert habt, der bei unversichertem Versand nicht bei euch angekommen ist?


    Das Beförderungsrisiko geht auf den Käufer über und wegen den 3,50€ möchte ich dem Verkäufer keinen Stress mit einen Nachforschungsauftrag machen.
    Positiv bewerten mit Text, dass der Verkäufer sich kooperativ verhalten hat, aber der Artikel nicht angekommen ist? Oder neutral?


    Der Kauf & Versand sind schon über eine Woche her und ein Maxibrief sollte nicht so lange unterwegs sein. Der Verkäufer hat gefragt, warum ich noch nicht bewertet habe. Werde ihm erstmal vorschlagen, dass ich noch ein paar Tage warte - glaube aber nicht, dass da noch was ankommt.


    Viele Grüße,
    Alexander

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