Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Danke euch. Ich habe noch wie Geld bekommen über Paypal (habe schon länger keine Lust mehr, bei eBay was zu verkaufen), daher war mir das nicht klar.


    Immerhin stellt sich der Verkäufer nicht an und ist willig ...

    Mit Grüßen ...

  • Wer oder was ist denn dafür verantwortlich, wie viele und welche Testberichte an eine Artikelbeschreibung gehängt werden?

  • So, ich bin jetzt auch in die Falle des neuen ebay gegangen.



    Ich habe einen Artikel direkt an den Verkäufer bezahlt, weil mein paypal eine Zeitlang gesperrt war. Die Sache ist auch längst erledigt, mit beidseitigen positiven BW :)
    War ja nur Kleinkram, zwei Sachen mit insgesamt 15eur.


    Jetzt sagt ebay, dass sie eine Forderung in Höhe des Kaufpreises haben, die ihnen vom VK abgetreten wurde und drohen mit ihrem Inkassobüro.


    Ich lasse mir jetzt erstmal die Abtretungsurkunde schicken, bisher habe ich als Alt-Mitglied nichtmal eine generelle AGB-Änderung bekommen, in der die Forderungsabtretung allgemein angekündigt wird.
    Soweit ich weiss, steht das nur in den AGB, die mit neuen VK vereinbart werden.


    Nunja, ich denke nicht, dass die Abtretung rechtswirksam ist, meiner Erinnerung nach bedarf das der Schriftform und einklagbar ist das so nicht.


    Das "neue ebay" dient also dazu, mal richtig aufzuräumen und den ganzen Ärger, den eine Vielzahl kleiner Privatverkäufer machen, loszuwerden.
    Größere Subunternehmer von ebay mit ihren shops machen ja in der Regel alles richtig, weil sie ihre Geschäftsgrundlage nicht verlieren möchten, den meisten Ärger gibts sicher mit "pseudo-privaten" und anderen Einzelverkäufern.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Nunja, ich denke nicht, dass die Abtretung rechtswirksam ist, meiner Erinnerung nach bedarf das der Schriftform und einklagbar ist das so nicht.


    Wenn ich nicht falsch liege kann der Verkäufer ohne deine Mitwirkung die Forderung wirksam an Ebay abtreten. Aber solange du keine Kenntnis von der Abtretung erlangt hast, kannst du noch wirksam an den alten Gläubiger, also den Verkäufer, leisten (siehe § 407 BGB).


    Also keine Unterlagen anfordern und Ebay einfach mitteilen, du wusstest nichts von einer Abtretung und hast an den alten Gläubiger geleistet und damit ist für dich alles erledigt. Wenn sie Geld wollen, sollen sie sich an den Verkäufer wenden.

  • Ich habe nun mit dem VK die Transaktionen einvernehmlich abgebrochen.
    So bekommt er die Gebühren zurück und für mich ist die Sache damit erledigt.


    Man sollte sich allerdings vor Augen halten, dass zumindest aus der Sicht von ebay, ebay der alleinige Ansprechpartner bei Transaktionen auf ebay.de/at ist und nur Sachfragen über den Artikel an seinen Subunternehmer weiterleitet.


    Daraus werden sich interessante Konstellationen ergeben. Z.B. wenn ein VK Markenfakes anbietet, oder das Gerät nicht der Beschreibung entspricht (Schrott geliefert), würde ich nun ebay als alleinigen Ansprechpartner auffassen.


    Da werden sie dann wohl ganz schnell sagen "war ja alles nicht so gemeint, wo haben sie die Abtretungsurkunden?" *ggg*
    Das Wort "Abtretung" kommt ja bisher nur in der elektronischen Form der AGB vor, schriftlich hat das keiner. Und dass es sich um ein Subunternehmer-Vertragsverhältnis handelt, werden dann die Gerichte entscheiden, sowas muss ja nicht von den Beteiligten als solches benannt werden.

  • Ich habe vor gut zwei Wochen noch auf die gewohnte Art und Weise bezahlt. Paypal ist ja bereits jetzt schon für private Verkäufer pflicht - wie's umgekehrt aussieht, weiss ich allerdings nicht.

  • Habe aktuell etwas Ärger mit einem Verkäufer, glaube zwar nicht, dass ich da noch viel machen kann, aber vielleicht übersehe ich ja eine Möglichkeit, von daher wollte ich fragen.


    Also habe einen Artikel bei dem Händler gekauft und über Paypal bezahlt. Warenwert etwas über 30 Euro, Händler sitzt in China und hat von dort auch die Ware verschickt. Ware (ein kleiner Hubschrauber) kam beschädigt an und hat sich bei der ersten Inbetriebnahme mit viel Qualm der abartig gestunken hat, verabschiedet.


    Händler hat eine Beschreibung und Fotos bekommen auf denen man eindeutig sehen kann, dass das Ding auf der Platine verbrannt ist. Händler stellt sich aber stur. Habe daraufhin einen Fall bei eBay eröffnet und die sagen, dass sie das Geld ersetzen wenn ich den Artikel versichert an den Händler zurück schicke.


    Das ist natürlich absolut lächerlich bei einem Warenwert von 30 Euro da in dem Fall die Versandkosten den Warenwert wohl deutlich übersteigen dürften.


    Habe ich noch irgendwelche Optionen?

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