Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Es gab doch mal die Regelung, dass neue eBay-Verkäufer bis 50 Transaktionen bzw. Bewertungen verpflichtet waren, PayP*l als Zahlungsmethode anzubieten.


    Ich finde auf der eBay-Homepage keine Informationen mehr hierüber.


    Ist diese Regelung noch aktuell?
    Müssen neue eBay-Verkäufer noch verpflichtend PayP*l als Zahlungsmethode anbieten?

  • Zitat

    Original geschrieben von Norbert100
    Es gab doch mal die Regelung, dass neue eBay-Verkäufer bis 50 Transaktionen bzw. Bewertungen verpflichtet waren, PayP*l als Zahlungsmethode anzubieten.
    Ich finde auf der eBay-Homepage keine Informationen mehr hierüber.
    Ist diese Regelung noch aktuell?


    Diesen Unsinn hat soweit ich weiß die BaFin Ebay untersagt, genau wie die geplante geforderte Überweisung des Geldes an Paypal, welche dann erst Tage später das Geld an den Verkäufer senden wollte.


    Hintergrund dafür ist, daß Paypal in Deutschland keine Banklizenz hat, sondern als Zahlungsinstitut agiert. Wenn so eine Mistbude implodiert, sind die Kundengelder futsch, weil die gesetzliche Einlagensicherung der Banken bei Nichtbanken nicht greift.

  • Danke für Eure Infos!


    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Nein, Paypal-Pflicht wurde abgeschafft. Eigentlich war gedacht, dass bald alle Zahlungen über ebay laufen.



    Es ist gut, dass der Zwang zum Anbieten von Payp*l als Zahlungsoption nicht mehr existiert.


    Dass eBay die Pläne, alle Zahlungsabwicklungen seiner Mitglieder abzuwickeln, aufgrund der Intervention der BaFin wieder verwerfen musste, bedeutete ja nicht zwangsläufig, dass eBay den Payp*l-Zwang bis 50 positive Bewertungen aufhebt.

  • Hallo zusammen,
    habe auch mal wieder "Spaß" bei ebay: Habe aufgrund Neuanschaffung mein altes iPhone 4 von Mai 2011 verkauft. Es war wirklich einwandfrei, abgesehen von leichten Gebrauchsspuren am Alu von der Bumpernutzung.
    Diese habe ich mit Bildern versehen angegeben und den Rest beschrieben. Ich habe es dennoch vorsorglich als "defekt" verkauft, da jeder etwaig auftretende Fehler mir ja hätte genau so passieren können.
    Ist heute bei der Käuferin eingegangen und mich erreichte folgende Mail:
    "ich habe das iPhone erhalten, vielen Dank für die schnelle Zusendung!


    Ich habe leider ein Problem mit der Telefonie, es rauscht und knackt, dann höre ich den anderen abgehackt... .


    Ich habe mich mit Apple zwecks der Gewährleistung in Verbindung gesetzt, ich müsste 169€ oder waren es 189€ für ein Austauschgerät zahlen, die iPhones werden wohl nicht repariert. Dies ist jetzt natürlich ein Problem für mich, ich bin alleinerziehend und habe mir das Geld für Ihr iPhone schon hart erspart!"


    Habe ihr mal empfohlen, einen Bumper und vor allem eine andere Simkarte in einem anderen / besseren Netz zu benutzen.


    Kann / muss ich mehr machen? Wie seht Ihr den Fall?


    -Andi-

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  • Hast Du denn geschrieben dass es funktioniert? Dann hilft auch der Vermerk "Defekt" nicht weiter.


    Ansonsten liest sich das eher wie der (traurige) Versuch noch ein paar € Nachlass rauszuschinden - wenn man jetzt gehässig wäre könnte man ja die Rückfrage stellen warum eine alleinerziehende Mutter die knapp bei Kasse ist denn meint unbedingt ein iphone haben zu müssen oder ob da die finanziellen Prioritäten nicht falsch gesetzt sind...


    Und wenn keine konkreten Forderungen nach Rücknahme oder Nachlass kommen würde ich da an Deiner Stelle gar nichts weiter machen.

  • andere frage: wegen ein paar kratzern am rahmen stellt man ein gerät als "defekt" ein und nimmt einen deutlich minderen erlös in kauf?
    oder hattest du auch diese aussetzer und hast es nur als defekt verkauft ohne genaue angabe des defekts?

  • Ich habe es als "defekt" verkauft, um mich vor genau solchen "Vorwürfen" abzusichern. Das Gerät hat einwandfrei funktioniert (und tut dies wahrscheinlich immer noch). Wenn ich nicht ein neues iPhone besorgt hätte, würde ich es jetzt noch immer benutzen. Ohne Rauschen oder sonstigem Fehler.


    Ich will damit nur vermeiden, dass solche Vorwände eines (angeblichen) Mangels genutzt werden, wenn ein Käufer sich nach Erhalt überlegt: "Och, da habe ich vielleicht doch etwas zu viel bezahlt, mittlerweile bekäme ich das Gerät ja eigentlich woanders 50€ günstiger. Ich denke mir mal was aus um den Preis zu mindern oder das Gerät ganz zurückzugeben."


    Der Passus mit dem "alleinerziehend" klingt für mich auch irgendwie sehr nach "Tränendrüse" :rolleyes:


    -Andi-

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  • Die ganze Geschichte klingt doch nur hanebüchen. Die Käuferin hat das Gerät – das du ihr als defekt verkauft hast! – heute bekommen und sich auch gleich heute „mit Apple in Verbindung gesetzt" und auch schon heute eine Antwort von Apple erhalten und sich auch sofort heute wieder bei dir gemeldet und will jetzt post festum noch ein bisschen am Preis drehen … :rolleyes:


    Ich würde darauf gar nicht mehr reagieren.

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