Supermarkt - Preise an Ware nicht identisch mit dem Kassenpreis

  • Beim einkaufen habe ich einige Artikel gekauft, welche sich im Angebot befanden.


    Zuhause habe ich den Kassenzettel kontrolliert und festgestellt, dass viele Produkte teurer waren als angeschlagen.


    Recht auf Erstattung?
    Sind immerhin 6€.


    Bestes Beispiel war das Waschpulver, sollte 7,77€ kosten und hat 11,95€ gekostet, wurde von der Aktionspräsentation entnommen.

  • Reklamationen dieser Art machen immer nur Sinn wenn sie direkt vor Ort erfolgen, d.h. schon beim kassieren immer ein Auge drauf haben.


    Soll Dich nicht abhalten es dennoch zu versuchen, im Zweifel wird der Marktleiter aber nur müde lächeln.

  • Rein rechtlich gesehen hast du keinerlei Anspruch auf den Aktionspreis.
    Die Preise im Laden können von denen an der Kasse abweichen, weil erst hier das Geschäft zustande kommt. Du legst die Ware aufs Band und zeigst damit an, du möchtest den Artikel kaufen. Dann wird dieser gescannt. Der Preis erscheint und mit deiner Bezahlung nimmst du das Preisangebot an - zack Geschäft zustande gekommen.


    Du kannst aber trotzdem mal zurückgehen mit dem Werbeflyer und dem Kassenbon. Dort steht das Datum drauf und beweißt, dass du im Aktionszeitraum die Ware gekauft hast, aber mit dem falschen Preis. Jeder größere Discounter zahlt dir dann auch die entsprechende Differenz aus.

  • Falls die Aktionspreise auch jetzt noch gelten, solltest Du keine Probleme haben, den zuviel gezahlten Betrag erstattet zu bekommen, da ja auch jetzt noch nachweisbar ist, dass die Waren billiger ausgepreist sind, als auf dem Kassenzettel steht.


    Falls die Kassiererin versehentlich zu wenig Geld rausgibt, so muss dies aber in der Tat gleich reklamiert werden. Sonst könnte ja später jeder kommen. Ist ja hier aber nicht der Fall.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Steht vor dem Preis der Artikelname ? Wenn ja, ist das ein eindeutiger Grund zu einer gerechtfertigten Reklamation ! Und wenn der Herr Marktleiter nur müde lächelt erzähl dem mal was von Mund zu Mund Propaganda !

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    Steht vor dem Preis der Artikelname ? Wenn ja, ist das ein eindeutiger Grund zu einer gerechtfertigten Reklamation ! Und wenn der Herr Marktleiter nur müde lächelt erzähl dem mal was von Mund zu Mund Propaganda !


    Das ist leider falsch. Wieso gerechtfertigt?
    Wie kingpin166 schon erläutert hat, wird der Preis an der Kasse angenommen oder verweigert.


    Alles, was jetzt noch möglich ist, lässt auf Kulanz und guten Willen des Verkäufers schliessen.

  • Heutzutage ist doch alles gerechtfertigt, was man durch Aufstampfen mit den Füßen und Erheben der Stimme erreichen kann :rolleyes:


    Mal im Ernst: Fehler passieren. Und wenn Du den Kassenbeleg vorweisen kannst und die Artikel tatsächlich mit dem Angebotspreis ausgezeichnet waren (oder sogar noch sind), dann wird Dir kein vernünftiger Verkäufer eine Erstattung des zuviel gezahlten Betrages verweigern, sofern Du ihn höflich mit dem Sachverhalt konfrontierst und evtl. auch bereit bist einzugestehen, daß Du das Ungeschick *leider* erst zuhause bemerkt hast.


    Viel Glück!


    NoTeen

  • ...aber noch nicht von jedem ;)


    Aktuelles Bsp:


    Nach Weihnachten wird ja Vorweihnachtliches traditionell abverkauft.
    Und standardmässig auf die Hälfte ausgepreist.
    Wodurch zB Lindt-Kram in realistische Preisregionen vorstösst... :D
    - u. a. auch "Lindor", obwohl das ja inzwischen ein Ganzjahresprodukt ist.


    Mein kleiner Vorrat für den Monat Februar (Haltbarkeitsdaten 03 ... 06)
    war einzeln ausgezeichnet, was ich schonmal ziemlich arbeitsaufwändig fand.
    An der Kasse wurde dann alles eingescannt, was normalerweise zu gerundeten 50%-Preisen führt. Wobei mir auffiel, dass kein einziger Preis mit den roten Aufklebern übereinstimmte.
    Gleich statt zu zahlen reklamiert, da ich in der Warteschlange via Kopfrechnen auf einen niedrigeren Preis gekommen war; diesmal wollte die Dame dann (nach lautem "STORNO!" quer durch den Laden) alle meine Preise von Hand eintippen,
    was a) zu 10% weniger führte (8,70 statt 9,60)
    und b) zu der Erklärung, der Lehrling hätte das Auszeichnen zu verantworten... :rolleyes:

  • Bei einem Laden ist das Preisschild mit der Ware eine Anpreisung des Händlers.
    Wenn du zur Kasse gehst, dann machst du das Angebot, das Waschmittel mit dem angepriesenen Preis von 7,77 EUR zu kaufen.
    Ein gültiger Kaufvertrag kommt dann nur zustande, wenn die Willenserklärungen (auch der Preis muss stimmen) übereinstimmen. Das ist hier nicht der Fall, der Vertrag kann demnach angefochten werden.
    Aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen bekanntlich Welten. Theoretisch musst du zwar alles vor Ort sofort prüfen, aber das ist bei dem schnellen Scannen der Waren ja schlichtweg nicht möglich.


    Was für ein Laden wars denn?

  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario



    Was für ein Laden wars denn?


    Der mit dem "Wir lieben Lebensmittel".
    Bin da eigentlich zufrieden, viel Auswahl, Frische, Sauberkeit und modern.


    Habe das nun schriftlich aufgesetzt und abgeschickt.

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