Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    OK, anscheinend habe ich es Missverstanden. Das macht die Sache ja noch schlimmer! :mad: :mad:


    Stimmt,
    aber es macht auch die "Rasterfahndung" noch bedenklicher, da auch die Zahlung für den Zugang zu der KiPo-Seite sowie das unterstellte Betrachten derselben noch keine Straftat darstellen.


    Gruß oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Udo Vetter schreibt meist sehr volksnah, teilweise aber unsauber.


    Volksnah? War das nicht die Zeitung mit den vier großen Buchstaben? ;)


    Er hat selbstverständlich eher die Seite des Strafverteidigers angenommen, aber das ist in Sachen Kinderporno eher nicht volksnah, zumindest wenn es um die Verteidigung der Beschuldigten geht. Volksnah bedeutet im Zusammenhang mit Kinderpornos eher unsere Verfassung zu vergessen und selbst zum Unmensch zu werden und die Todesstrafe zu fordern.


    Was meintst du damit, dass er unsauber schreibt? Er hat für den Laien erklärt, dass Besitz nicht das bloße Betrachten von Bildern & Co. ist und dies mit einem guten und verständlichen Beispiel dem "Videoabend" zugänglich gemacht.


    Wenn du mit unsauber unwissenschaftlich meinst, so mag dies evtl. zu treffen, aber unsauber heißt für mich auch, dass er etwas falsch gemacht hat und dies trifft nicht zu oder etwa doch?

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler


    Ich hoffe die Sache regelt sich in die Richtung dass der Beitrag gelöscht wird. Das Thema allerdings sollte weiterhin offen bleiben !

    Der Beitrag ist von mir soeben entfernt und der User gesperrt worden.


    Bitte entfernt alle entsprechenden Zitate aus Euren Postings, da ansonsten die beanstandeten Vorwürfe weiterhin offen im Forum stehen.


    Und BTW: Ich hoffe auch, daß die Diskussion in geordneten Bahnen weiterläuft, damit wir hier kein Schloss drankleben müssen. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling


  • Ich meinte juristisch unsauber, was aber ganz OK ist, wenn das Gewollte rüberkommt. Hier war es sein oben verlinktes Interview auf Heise, vorauf VBLer's Irrtum resultierte.


    Zitat: "Im Übrigen richtete sich die Maßnahme gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Diese Straftat wiegt nach dem Gesetz ungefähr so schwer wie Sachbeschädigung"


    Später weist er zwar auf Besitz, etc. hin, so ist es aber falsch.


    Die später gelinkten Ausführungen aus seinem Blog hingegen sind top!


    Gruß oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Ich wusste ja gar nicht, wie schlimm das in England schon ist :flop:


    Da kann man sich schon fast "V wie Vendetta angucken" und hat ne Doku darüber ;)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Kinderpornos: 10.000 Euro Geldbuße für Computer-Netzbetreiber


    Anbei nochmals ein knifliger Fall zum Thema Datenschutz, Mithaftung und Kinderpornographie. Aus dem o.g. Beiträg gehen zwar relativ wenig Detailinformationen hervor, aber ich halte das Strafmaß für gering, wenn der Netzbetreiber tatsächlich von den Inhalten gewusst haben sollte.


    Sollte der Netzbetreiber aber nachweislich keine Kenntnis von dem Inhalt der Dienste gehabt haben, wäre das Strafmaß meiner Meinung nach unangemessen. Aus dem Urteil liese sich die generelle Verpflichtung für Netzbetreiber als Vermittler (Access-Provider) ableiten, die Daten Ihrer Kunden auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dies düfte sicherlich den einen oder anderen Anbieter insbesondere dann überfordern, wenn das strafrechtliche Vergehen nicht eindeutig ist.

  • Diese Entscheidung ist selbstverständlich ebenfalls eine Katastrophe. Es handelt sich um den Betreiber eines Newsservers. Als reiner Access-Provider kann dieser natürlich nicht für Postings von Usern verantwortlich sein. Offenbar hat man den Betreiber seinerzeit auch nicht vorher aufgefordert, bestimmte Gruppen zu sperren, sondern hat den Laden einfach gestürmt.


    Die Geldbuße zahlt er vermutlich deswegen, weil er halt endlich Ruhe haben will. Eigentlich hätte er es durchboxen sollen und hätte am Ende vermutlich sogar gewonnen, weil das Vorgehen damals wahrscheinlich als unverhältnismäßig eingestuft worden wäre. Selbst heute ist es ja so, dass ein Access Provider erst dann zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er über illegale Inhalte informiert wurde und sich dann immernoch weigert, diese zu entfernen, obwohl er technisch dazu in der Lage wäre.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • aktuell folgender Link aus den Nachrichten:


    [URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,471278,00.html]Link zu Spiegel-Online[/URL]


    Demnach war die Aktion rechtmässig.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • natürlich war sie rechtmässig, war ja nichts anderes zu erwarten.


    auch wenn sie rechtmässig "gemacht" wurde.


    das ist ja der witz an den gesetzen, man kann sie nach belieben (des staates) zurechtbiegen (interpretieren).

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