Psssst! ![]()
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Original geschrieben von Sebastian
Es war mein Fehler, also stehe ich auch dazu.Aber das ist doch das Grundproblem. Alle haben zwar eine große Klappe und wollen Verantwortung haben. Aber wenn man dann mal mist gebaut hat, wird versucht mit allen Mitteln sich dagegen zu drücken (Da trennt sich dann die Spreu vom Weizen). Sieht man ja an etlichen anderen Threads hier.
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Re: SCNR
ZitatOriginal geschrieben von Cocho
Dann wurdest du sicher vor dem 5. September 1997 abgeschleppt
Alt genug ist er ja ;).
BTT: Wundere mich manchmal was für einen Schwachsinn manche im Netz diskutieren wollen.
Grundsätzlich halte ich es so: Wer auf unserem Privatgrundstück oder der Hofeinfahrt parkt wird von mir in der Form zugeparkt, das er keine Chance hat, wegzukommen, ohne das er bei mir schellen und sich entschuldigen muss. Das ist für die meisten Lektion genug.
Tankstellenpächter ist im Recht und feddich.
-Andi-
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Damit stehst Du aber auf dünnem Eis, denn wenn Dir der andere wirklich was will, zeigt er Dich wegen Nötigung an. Ein Auto ist schließlich ein Verkehrsmittel und keine Waffe. Wenn ich mir die Mentalität betrachte, die in diesem Thread vereinzelt durchscheint, könnte es tatsächlich klüger sein gleich abzuschleppen, als sich selbst angreifbar zu machen...
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He Leute, es macht doch keinen Sinn darüber zu diskutieren. Ihr wißt doch daß wir Deutsche, und unser liebstes Stück dass Auto, ein ganz anderes Rechtsempfinden haben als der Rechtsstaat sich das so vorstellt.

Ich zitiere mal ein Kommentar zum Mannesmannprozess kurz nach dem Urteil der Busgeldzahlungen:
"Der größte Fehler, verglichen mit dem Ende, war es aber, diesen Prozess überhaupt anzufangen. Es mag sein, dass Richter und Staatsanwälte sich gut als Katalysatoren für öffentliche Symbolhandlungen eignen, um über Selbstbedienungsmentalität und Gutsherrenart von Managern zu schwadronieren. Aber viel mehr als eine Prise kleinbürgerlich-neidisches Moralin ist dabei nicht herausgekommen." Und um genau das war es sieben lange Jahre offenbar gegangen: um Moral, nicht um das Recht. Bemerkenswert für ein Land, das sich rechtsstaatlich nennt.“
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Zitat
Original geschrieben von KingBoa
"eingeschränktes parkverbot" schild gekennzeichnet. Und lt. meinem Anwalt, darf so etwas auf einem Privatgrundstück nicht stehen.Mal am Rande - wir kommt ihr beide denn darauf? Ich darf auf meinem Privatgrund aufstellen was ich will - und wenn ich Spass dran habe teer ich mir ne Strasse und stell Einbahnstrassenschilder und Ampeln auf (
) - gegen welches Recht verstosse ich da denn Deiner Meinung nach bzw. der Deines Anwalts?Hast Du jemals in Deinem Leben z.B. auf einem Supermarktparkplatz gestanden? Stehen da Verkehrsschilder? -> Ja, nicht gerade selten. Ist das Privatgrund? -> Ja.
Der einzige Unterschied ist, dass Du für Verkehrsvergehen auf Privatgrund z.B. keine Punkte oder Geldstrafen von Flensburg und Co bekommen kannst - einen Platzverweis oder eben abgeschleppt werden dagegen schon!
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Zitat
Damit stehst Du aber auf dünnem Eis, denn wenn Dir der andere wirklich was will, zeigt er Dich wegen Nötigung an. Ein Auto ist schließlich ein Verkehrsmittel und keine Waffe. Wenn ich mir die Mentalität betrachte, die in diesem Thread vereinzelt durchscheint, könnte es tatsächlich klüger sein gleich abzuschleppen, als sich selbst angreifbar zu machen...
Damit kann er sehr wohl durchkommen.Ich hab das früher auch mal mit einem notorischen Falschparker auf meinen damaligen Stellplätzen vor dem Haus durchgespielt. Wir haben den Wagen zugeparkt und erst Abends nach 12 Stunden wieder freigelassen. Der Typ mußte dann mit dem Taxi zur Arbeit. Fakt ist, daß man solange mein beim Zuparken seine eigenen Autos auf dem eigenen Grundstück läßt kaum was zu befürchten hat. (anwaltlich geklärt).
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Zitat
Original geschrieben von tribal-sunrise
Der einzige Unterschied ist, dass Du für Verkehrsvergehen auf Privatgrund z.B. keine Punkte oder Geldstrafen von Flensburg und Co bekommen kannst - einen Platzverweis oder eben abgeschleppt werden dagegen schon!Dann fahre mal auf einem Supermarktparkplatz ohne gültigen Führerschein, und lasse Dich bei der Nummer erwischen. Alle Grundstücke, die öffentlich zugänglich sind (Parkplätzer, Waldwege die nicht abgesperrt sind, Tankstellen) sind öffentlicher Verkehrsraum! Das ist ein Irrtum den viele begehen.
ZitatAlles anzeigen
Öffentlicher Straßenverkehr:1. alle nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (egal, ob sie dem ruhenden oder fließenden Verkehr dienen)
2. Verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf verwaltungsrechtliche Widmung oder auf Eigentumsverhältnisse auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist
Ausgenommen sind hiervon Flächen, die erkennbar nicht für Verkehrsbewegungen bestimmt und/oder geeignet sind.
Straßenverkehr erfaßt selbstverständlich auch Parkplätze von Supermärkten und Tankstellen (während der Öffnungszeiten)
Fundstellen: § 1 VwV zu § 1 StVO, BGHSt 16, 7,9, Bay VRS 58, 216; 64, 140 etc etc etc etc, dazu gibt es nun wirklich genügend Urteile
Hier auch mal was zum Thema Pocketbikes und Supermarktparkplatz: http://www.presseportal.de/pol…irmaid=4971&keygroup=bild
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War vielleicht zugegeben etwas allgemein geschrieben - das Beispiel "ohne Führerschein" ist aber auch eine andere Liga als Parken und darum ging es ja hier - selbstverständlich meinte ich damit nicht dass damit ein Parkplatz ein Freibrief zum Unsinnmachen ist ...
Fakt ist, dass die StVo auf einem Parkplatz nur bedingt gilt - AFAIK nur §1 - hierzu gibt es zahlreiche Urteile ...
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Zitat
Original geschrieben von tribal-sunrise
Mal am Rande - wir kommt ihr beide denn darauf? Ich darf auf meinem Privatgrund aufstellen was ich will - und wenn ich Spass dran habe teer ich mir ne Strasse und stell Einbahnstrassenschilder und Ampeln auf (
) - gegen welches Recht verstosse ich da denn Deiner Meinung nach bzw. der Deines Anwalts?Es ist in der Tat so, wie es diger schon gesagt hat:
Wenn das Grundstück nicht befriedet ist (also mit einem Zaun umgeben und einer Schranke verschließbar), dann bleibt es eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche.
Das hat zur Folge, daß ich z.B. als Tankstellenpächter zwar ein Halteverbotsschild aufstellen kann, dies aber mangels amtlichem Prüfzeichen bedeutungslos ist.
Dennoch habe ich natürlich als Pächter/Eigentümer das Recht, abschleppen zu lassen - allerdings nicht aufgrund des (bedeutungslosen) Verbotsschildes, sondern aufgrund der Besitzstörung durch den "Falschparker".
Ach übrigens, KingBoa: Möchtest Du nicht vielleicht Deine Adresse hier hinterlegen? Ich würde gerne mein Auto dreimal die Woche vor Deiner Garage parken. Macht Dir doch nichts aus, oder (Wenn Du mich abschleppen lässt, zeig isch disch an, alda!)?

cu
NoTeen
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