Der Neckermann Canon A640 Digitalkamera Thread

  • Könnt ihr eure Privatdiskussionen bitte per PM austragen?
    Der Thread ist dazu da, Neuigkeiten bzgl der Digicam bzw des Schriftverkehrs zu posten.


    Danke!

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Zitat

    Original geschrieben von maddsch
    Könnt ihr eure Privatdiskussionen bitte per PM austragen?
    Der Thread ist dazu da, Neuigkeiten bzgl der Digicam bzw des Schriftverkehrs zu posten.


    Danke!


    Für jemanden, der nicht mal in der Lage bzw. willens ist, ein eigenes Schreiben an Neckermann zu formulieren, hängst Du Dich aber ganz schön weit aus dem Fenster.


    Das hier ist kein Schnäppchen-Alarm-Thread, sondern ein Diskussionsthread zum Thema Neckermann und A640. Ich kann nirgends sehen, warum sich die Diskussion auf die von Dir genannten Punkte beschränken sollte, solange es bei den Postings um das Thema NM/A640 geht. Und das tut es ja wohl.

  • Wieder mal ein Tropfen Öl von mir ;)


    Hier hat einer 10 Mal den 20€ Gutschein für 10 Kamerabestellungen (ich befürchte, es wurden jeweils 2 Cams bestellt) verwendet und jetzt 180 Euro Guthaben bei NM:


    Zitat

    ich hab den gleichen für jede bestellung eingelöst..sollte das nicht gehen?
    und 20€ gutschrift haben ja afaik alle canon-besteller bekommen..ich hatte eigentlich 10 bestellungen warums nur 180€ gab..ich denke, weil bei der ersten bestellung noch ein paar schuhe dazu waren, die geliefert wurden..ergo sehe ich nicht das problem, das guthaben ohne ersichtlichen grund erhalten zu haben..aber ich warte einfach ab..man kann auch seine neuen bestellungen bezahlen, ohne das es probleme mit der verrechnung gibt oder? oder sind solche schwierigen buchhalterische sachen für ein großes unternehmen wie nm nicht möglich?


    Link zum Beitrag

    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
    weil sie gleichzeitig Alt und Entfernen drücken

  • Hier wurde aber auch schon berichtet, dass NM noch nach Jahren Beträge für "nicht-gültige" Gutscheine nachberechnet hat.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • "großes Kino"


    Öl... prima, danke. Nach 56 Seiten Thread fehlt wirklich eine Möglichkeit, nur noch gezielte Infos über neueste Entwicklungen zu erhalten. :rolleyes: Lässt sich nicht endlich die Verwendung von Öl auf Salat oder Haare beschränken?


    Und der Spruch gehört mittlerweile auch unter Strafe gestellt:

    Zitat

    Original geschrieben von Saturn: echt großes Kino hier.

    Zitat

    Original geschrieben von DeusExMachina: Wirklich großes Kino

    Zitat

    Original geschrieben von Killbillys: Das ist hier ganz großes Kino !

    Zitat

    Original geschrieben von Vito: großes Kino!!!

    Zitat

    Original geschrieben von Scheffel: DAS ist großes Kino hier

    Zitat

    Original geschrieben von Scheffel: Dieser Thread hier ist schon ganz großes Kino, wie ein Feuer, auf das man hin und wieder einen klitzekleinen Tropfen Öl gießt...

  • bitte "ich hol mal Popcorn" nicht vergessen, wenn du schon anscheinend alternative freizeitgestaltung suchst.

  • Zitat

    Original geschrieben von lizzard
    wenn du schon anscheinend alternative freizeitgestaltung suchst.


    Was heisst hier "alternative"?
    TT IST DIE Freizeitgestaltung. Da hat es keine Alternativen neben zu geben :):)

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Mehr Substanz!


    Wie gewünscht, hier mal eine Neuigkeit mit "mehr Substanz":


    Auf unser freundliches aber bestimmtes Schreiben bzgl. des Widerspruchs gegen die einseitige Stornierung und des Bestehens auf die Einhaltung des eingegangenen Kaufvertrages haben wir heute eine Antwort bekommen - und zwar eine die tatsächlich Bezug auf das Schreiben nimmt.
    Neben allerlei tiefsten Entschuldigungen und vielen Worten des äussersten Bedauerns findet sich ein wirklich wichtiger und relevanter Satz:


    "...steht uns (...) das Recht zur Irrtumsanfechtung zu, von dem wir hier umgehend Gebrauch machen mussten."


    Das kann sich nur auf den "2-Fehler-Brief" beziehen, denn es ist in der Vergangenheit formuliert und der heute eingegange Brief ist genau 4 Wochen nach Kauf absolut nicht "umgehend".


    Daher ist die einzig zu klärende Frage nunmehr: Ist der "2-Fehler-Brief" eine Irrtumsanfechtung, bzw. ist er als eine solche zu verstehen / deuten / auszulegen?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Mehr Substanz!


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Daher ist die einzig zu klärende Frage nunmehr: Ist der "2-Fehler-Brief" eine Irrtumsanfechtung, bzw. ist er als eine solche zu verstehen / deuten / auszulegen?


    Kann, muss aber nicht zwingend so sein.
    In einer Anfechtung muss nicht zwangsläufig auch das Wort "Anfechtung" auftauchen, es reicht wenn erkennbar ist was denn mit dem Schreiben gemeint bzw. bezweckt ist. Je nachdem wer so eine Erklärung abgibt (Privatperson oder Anwalt etc.) werden da aber andere Maßstäbe angesetzt.


    Ob die 2- oder 3- Fehlerschreiben nun eine unverzügliche Anfechtungserklärung darstellen oder nicht, tja das müsste dann schon ein Richter entscheiden.


    Heißt für mich im Ergebnis, dass man sich bei NM dazu entschieden hat es ggf. auch auf ne Verhandlung ankommen zu lassen und sich nicht von den Schreiben der verärgerten Kunden beeindrucken zu lassen.


    Wer also immer noch Wert darauf legt bei NM sein "Recht" einzufordern sollte daher zum Anwalt gehen und den Rechtsweg bestreiten, man hätte da evtl. sogar ne Chance. Bleibt die Frage ob man sich deswegen so einen Streß antun will oder nicht.


    CH

  • Re: Re: Mehr Substanz!


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ob die 2- oder 3- Fehlerschreiben nun eine unverzügliche Anfechtungserklärung darstellen oder nicht, tja das müsste dann schon ein Richter entscheiden.


    Genau darauf würde es hinauslaufen - allerdings werde ich (wie ich vor gefühlten 200 Seiten in diesem Thread auch schon schrieb) dies nicht entscheiden lassen.
    Was ich mich z.B. aber frage: Gibt es bestimmte Mindestanforderungen an Form und Inhalt, die Fehler-Schreiben ja z.B. noch nichtmal unterschrieben?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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