Der Neckermann Canon A640 Digitalkamera Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Scheffel
    Gibt's hier überhaupt jemanden, der mehr unternommen hat, als einen Brief zu schreiben?

    Hier. ;)


    Sieht nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht wirklich schlecht aus, mein Ansprechpartner sitzt allerdings auch deutlich über der Textbaustein-Serviceabteilung. ;) Nähere Details werde ich aber aus verschiedenen Gründen nicht liefern können. Nur soviel: Wer etwas Schwung in die Sache bringen will, sollte sich nicht unbedingt mit der Service-Hotline und/oder service@neckermann.de aufhalten.

  • Und woher bekommt man die Ansprechpartner? Die Namen findet man, aber die Adressen? Oder hast Du einfach "zu Händen Herrn X" verschickt?


    Ich wäre ja bereit für einen zweiten Brief ;)

    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
    weil sie gleichzeitig Alt und Entfernen drücken

  • Wenn man Namen findet, ist der Rest ja eher einfach. Da nicht davon auszugehen ist, dass NM mehrere Büroadressen in Frankfurt belegt, dürfte


    neckermann.de GmbH
    Frau Margit Mustermann [small][evtl. mit Angabe der Abteilung][/small]
    Hanauer Landstraße 360
    60386 Frankfurt


    wohl zum Ziel führen.

  • Tja, äh, dann werde ich das mal versuchen.

    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
    weil sie gleichzeitig Alt und Entfernen drücken

  • Neckermann u. Co. will Amazon aufmischen


    Klick


    Bei ihrem bisherigen provinziellen Geschäftsgebaren, muss wohl aber so mancher zuvor noch dringend seine Hausaufgaben machen ..... :D



    Vielleicht dient das A640-Desaster bereits für interne Schulungszwecke! :p


    Glück auf Jungs, es kann wirklich nur noch besser werden!

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Re: Neckermann u. Co. will Amazon aufmischen




    Und wenn Sie Ihre Hausaufgaber erledigt haben, nennen Sie Myby
    http://www.letsbuyit.com/ .



    Siemensanier

  • neues von den Neckermännern...


    Um mal wieder etwas zum eigentlichen Thema beizutragen:


    Die Rechtsabteilung von NM hat sich mit einem Schreiben gemeldet...
    Darin steht u.a. folgendes:


    - Irrtum wurde sofort korrigiert, nachdem NM auf ihn aufmerksam geworden war
    - Verweis auf das BGH-Urteil vom 26.01.05 - VII ZR 79/04, wonach in vergleichbaren Fällen dieser Art bereits wiederholt Internetanbietern das Recht auf Irrtumsanfechtung zugestanden worden ist


    In diesem Urteil geht es um ein Notebook zu einem regulären Preis von 2.650€, dass durch einen Fehler in der Software zu einem falschen Preis von 245€ in die Produktdatenbank der Internetseite übertragen worden ist.
    Das Notebook wurde sogar zu diesem Preis ausgeliefert.


    Das Ergebnis war, dass das Versandhaus Anspruch auf Rückübereignung des Notebooks gem. § 812 (1) S.1, 1. Alt. hat.


    NM könnte sich also somit auch die angeblich 5 deutschlandweit ausgelieferten Exemplare der Canon Kamera zurückholen. :D


    Mal schauen, wenn ich nachher Zeit habe, suche ich mal nach einem Link zum Urteil. Vielleicht ist ja auch jemand schneller...

  • Ach menno. Und ich dachte, ich wäre NM inzwischen so viel wert, dass man individuell auf mein Schreiben eingeht. Aber wenn ich mir das so anschaue, dann scheinen wir den selben Brief erhalten zu haben. Wenigstens die Unterschrift von de Groote ist original und kommt nicht aus dem Drucker und das Schriftbild ist im Vgl. zu bisher seriöser. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    - Irrtum wurde sofort korrigiert, nachdem NM auf ihn aufmerksam geworden war

    Das ist eine Luftnummer. Korrigiert im Sinne von Preis auf der Homepage geändert mag ja sein, aber eine wirksame Anfechtung (auf was das Gelaber wohl hinaus soll) kann ich aus den erhaltenen Schreiben bis heute nicht erkennen.


    Zitat

    - Verweis auf das BGH-Urteil vom 26.01.05 - VII ZR 79/04, wonach in vergleichbaren Fällen dieser Art bereits wiederholt Internetanbietern das Recht auf Irrtumsanfechtung zugestanden worden ist

    Naja, der Fall liegt IMHO anders.


    Mir erzählt der Herr auch noch, dass der gravierende Irrtum daran erkennbar sei, dass ich in der jetzigen Jahreszeit einen Deko-Tannenbaum zugeschickt bekommen hätte. Davon weiß ich allerdings nichts. Sowas habe ich - wie auch die Kamera - nicht erhalten.


    Nun denn, neue Runde neues Glück.


    P.S.: Link zum Urteil: http://www.jurpc.de/rechtspr/20050026.htm (wobei es eigentlich Kammer 8 ist)

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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