Man hat mich jetzt auch um eine Spende zu Gunsten des notleidenden Stadtsäckels gebeten. Schliesslich müssen die armen Leute, die an Sonntagen Dienst schieben, ja auch mal bezahlt werden:
Sitewation
Wobei ich noch 1,5 m weiter Richtung Wasser stand.
Abgebildet sind ca 25% der Platzfläche, keine Durchgangsstrasse (da Sackgasse), Verkehr nur durch Anwohner (und Besucher) der wenigen links hinterm Fotografen stehenden Häuser (3 EFH und 1 MFH). Rechts keine Bebauung, wie man erahnen kann ;).
Das Haus (MFH), dem wir einen Besuch abstatteten, hat zwar Parkplätze, die aber am fraglichen Sonntag wg einer Veranstaltung (ca 1km weg) zugeparkt waren. Also hab ich geguckt, wo ich am wenigsten stören würde - 25 EUR bei Rückkehr.
[small]"Ihnen wird vorgeworfen, ... folgende Owi nach §24/§24a/§24c StVG begangen zu haben:
Sie parkten länger als 1 Stunde im Haltverbot (Zeichen 283).
§12 Abs. 1, §49 StVO; §24 StVG; 52.2 BKat
Beweism.: Zeuge
25,00 EUR"[/small]
Woraus ich lerne, dass ein Zeuge ein Beweismittel ist. Immerhin etwas.
Und dass die Bußgeldstelle davon ausgeht, dass ich StVO, StVG und BKat im Bücherregal stehen habe.
Hab ich aber nicht. Und die Suchmaschine spuckt für §24a/§24c StVG aus:
§ 24a 0,5 Promille-Grenze
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Wird unterstellt, dass jemand, der da parkt, automatisch besoffen sein muss?
Oder wurden StVO und StVG verwechselt?
Und wenn ja, lohnt es sich, deswegen ein Fass aufzumachen oder um Erläuterung zu bitten?
Könnte ja auch eine übliche(?) Pauschalformel sein nach dem Motto "Wenn wir Dich schon nicht wegen Mordes drankriegen, dann doch wenigstens wegen Auf-den-Boden-Spuckens...?
§ 24 'ohne alles' befasst sich ja mit Owis...
§ 12 Abs. 1
...Haltverbot (Zeichen 283) Das hab ich verstanden.
§49 StVO: In dem Wust habe ich den (1) 12 gefunden (Halten und Parken): Auch ok.
[i]52.2 BKat:
Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen, länger als 1 Stunde: 25 €[i] Auch kapiert.
Ist das Zuschütten mit §§ und Abs. ohne den zugehörigen Text eine Beschäftigungstherapie für den Delinquenten, damit der mal weiss, wie man seine Freizeit auch verbringen kann?
Und abschliessend:
Wäre es auch verboten gewesen, auf der Wiese zu parken?
Sprich: bezieht sich das 283 nur auf die geteerten Flächen?