Arbeitsvertrag - Berufsbezeichnung wofür relevant ? Zeugnis? Sonstiges

  • Ciao,


    in einem Arbeitsvertrag wird doch bestimmt eine Berufsbezeichnung angegeben. Wofür ist die relevant? Für das spätere Arbeitszeugnis? Falls man mal arbeitslos wird? Sonstige Behörden? Versicherungen (Kfz, ...)? Sonstiges....?


    Eigentlich denke ich das man ja quasi alles möglich reinschreiben kann. Was der AG später im Zeugnis draus macht ist doch Wurst, oder?


    Worauf sollte man bei einem Arbeitsvertrag sonst noch achten?


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Hi,


    diese Bezeichnung würde ich in späteren CV´s als Berufbezeichnung angeben.


    In etwa so:
    Von X bis Y angestellt bei Firma ABC als <Berufsbezeichnung>...


    Grüße SpeedTriple

  • Re: Arbeitsvertrag - Berufsbezeichnung wofür relevant ? Zeugnis? Sonstiges


    Zitat

    Original geschrieben von Vito
    Eigentlich denke ich das man ja quasi alles möglich reinschreiben kann. Was der AG später im Zeugnis draus macht ist doch Wurst, oder?


    Blöd nur wenn den AG deine Berufsbezeichnung aus deinem Arbeitsvertrag in dein Zeugnis schreibt obwohl du was ganz anderes gearbeitet hast. Da ist der Stress quasi Vorprogrammiert ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Re: Arbeitsvertrag - Berufsbezeichnung wofür relevant ? Zeugnis? Sonstiges


    Zitat

    Original geschrieben von Vito
    Ciao,


    in einem Arbeitsvertrag wird doch bestimmt eine Berufsbezeichnung angegeben. Wofür ist die relevant? Für das spätere Arbeitszeugnis? Falls man mal arbeitslos wird? Sonstige Behörden? Versicherungen (Kfz, ...)? Sonstiges....?
    ...


    Das geschieht vielleicht auch, weil der Gesetzgeber eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit vorschreibt.


    Gruß


    Pitter

  • Durch die Berufsbezeichnung werden die damit verbundenen Tätigkeiten eingegrenzt und typisiert - mit allen sich daraus ergebenden Nebenwirkungen.


    Ein Beispiel aus meiner Branche:
    Als Einzelhändler kann ich eine Verkäuferin im Arbeitsvertrag typisieren. Ich kann sie einstellen als "Kassenkraft", "Fleisch- und Wurstfachverkäuferin" oder einfach nur als "Verkäuferin".


    In den ersten beiden Fällen steht in der Regel ein höheres Tarifgehalt an, eine Kassenkraft erhält in der Regel zusätzlich ein monatliches Mankogeld bezahlt.


    Eine "Fleisch- und Wurstverkäuferin" kann sich erfolgreich zur Wehr setzen, wenn ihr Vorgesetzter sie plötzlich an der Kasse anlernen möchte. Eine "Verkäuferin" kann für alle Tätigkeiten im Laden eingesetzt werden.


    Ein kluger Arbeitgeber wird also stets darum bemüht sein, die Berufsbezeichnung so allgemein wie möglich zu formulieren.


    Wenn Du im Endeffekt während Deines Arbeitsverhältnisses ganz andere Dinge getan hast als die, die Deine Berufsbezeichnung vermuten lassen würden, dann gehen diese dennoch in das Arbeitszeugnis ein im Rahmen der Beschreibung Deiner Aufgaben.


    Als Arbeitnehmer solltest Du darauf achten, daß die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag das Tätigkeitsfeld so weit einschränkt, daß man Dir, z.B. bei einer Verschlechterung des Arbeitsklimas, nicht ohne Weiteres Arbeiten zuweisen kann, die Du eigentlich nie machen wolltest.


    cu


    NoTeen

  • Ciao,


    vielen Dank.


    Leuchtet alles soweit ein. Gute Beispiele und Agumente.


    Allerdings geht es um eine Neugründung einer Firma. Dabei gibt es verschiedene Geschäftsführer die auch alles mögliche selber machen.
    Bei dem Job soll es sich um ein "Mädchen" für alles handeln. Jedoch keine typische Bürokraft. Sondern eher im Bereich "Assistent der Geschäftsleitung" aber keine Sekretärin. Sondern jemand der
    - im Büro Sachen (Buchhaltung, Angebote, ...),
    - IT spezifische Sachen, (Backup, PC Technik),
    - Multimedia (Grafikbearbeitung, Shop Pflege, Webseiten Pflege)
    - Vertrieb (Telefon, Messen, Außendienst),
    - Managment, Projektplanung, teilweise Geschäftsführungs Angelegenheiten


    Assitent der Geschäftleitung finde ich halt nicht passend bzw. lenkt das mehr Richtung Sekretärin. Halt ein richtiger Allrounder (nur der Begriff ist ja auch verschrien).
    Es ist halt ne sehr kleine Firma, wodurch die ganzen Bereich berührt werden.
    Die Stelle wird vermutlich von einem gelernten IT-Ler besetzt (mich :) ). Da würde im Lebenslauf "Assistent der GL/GF" irgendwie komisch aussehen (falls sich das mal negativ entwickeln sollte).
    Klar würde ich als AN nun versuchen alles einzugrenzen damit ich nicht "mehr aus Auge" bekomme, allerdings schneide ich mir damit auch selbst in den Finger, da eventuell eine Teilhaberschaft (Bürogemeinschaft, Kooperation) vorstellbar ist. Da kann ich es mir nicht erlauben (und will ich auch nicht weil der Job wohl Spaß macht) so kleinkariert zu sein.


    Bin gespannt auf eure Antworten. :)


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Ciao,


    mhhh :rolleyes: finde das auch eher unpassend. Nicht nur von der Bezeichnung und der Tätigkeit, als auch eher störend im Lebenslauf.


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Ein schöner Sammelbegriff für "alles mögliche" ist "Professional Services" - wenn man das Ganze dann noch titeltechnisch aufblasen will, ist es halt der "Leiter Professional Services".

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Moin,


    Zitat

    Jedoch keine typische Bürokraft. Sondern eher im Bereich "Assistent der Geschäftsleitung" aber keine Sekretärin. Sondern jemand der


    "Office Managerin" heisst sowas heute neudeutsch. Wir hatten auch eine davon bei meinem letzten AG.

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