o2 sieht sich in einem harten Flatrate-Kampf - und plant tarife ohne AGB !!!

  • Wahrscheinlich steht dann nur noch ein Satz drin


    "o2 Germany ist jederzeit berechtigt, Leistungen und Preise in beliebigem Umfang anzupassen." :D

    Viele Grüße
    Martin

  • Nein. Wenn keine AGBs dabei sind, gelten nur die Vertragsbedingungen und zus. viel. noch die gesetzlich allgemeinen Vertragsbedingungen, welche Gerichte als "nicht sittenwidrig" ansehen. Damit dürfte O2 sich eher ins Knie schießen...

  • Na ja, ganz ohne AGB wird es nicht gehen.
    Aber die Fußnoten und Sternchentexte kann man doch deutlich reduzieren.


    Ein Anfang wurde doch durch die Genion Card S schon gemacht.
    Keine Laufzeit, keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz ist doch schon ziemlich Kunden- und Verbraucherfreundlich.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Wenn das so kommen sollte, dann ist das für die Kunden ein sehr großer Vorteil, denn dann gilt das BGB. AGB werden in der Regel nur dann verwendet, wenn von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    AGB werden in der Regel nur dann verwendet, wenn von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll.


    Nö.


    Sie werden dann genutzt, wenn für eine Vielzahl von Verträgen die gleichen Bedingungen gelten sollen Sie dienen eigentlich nur einer Vereinfachung.

    iPhone X 256GB

  • :confused: Ohne AGBs würden auch für eine Vielzahl von Verträgen die gleichen Bedingungen gelten, nämlich die des BGB, TKV, TKG, etc.
    Und das AGB der Vereinfachung dienen halte ich eher für ein Gerücht.


    In Wahrheit sind AGBs natürlich nur ein einfaches Mittel, um den ungleich schwächeren Vertragspartner eigene Bedingungen aufzuwängen. Zum Glück hat das der Gesetzgeber erkannt und Mitte der 70er Jahre das AGBG erlassen (mittlerweile § 305ff BGB).

  • crooks hat recht.
    AGB (und nicht AGBs --> ist schon Plural) beinhalten allgemeingültige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, die für jeden O2 Mobilfinkvertrag ihre Geltung haben.


    Von gesetzlichen Regelungen (BGB, AGB und wie sie alle auch heißen mögen...) dürfen übrigens keine Verträge abweichen, da sie sonst nichtig sind. Natürlich sichern sich die meisten Gesellschaften über die sog. salvatorische Klausel ab: wenn eine AGB Klausel gegen irgendwelche rechlichen Bestimmungen verstößt, gilt nur diese nicht, die anderen aber schon.


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Und das AGB der Vereinfachung dienen halte ich eher für ein Gerücht.


    Ich nicht... es vereinfacht doch die Abzocke der Kunden durch die Mobilfunkbetreiber ;-)

    MfG
    Rainghost
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    I'll be back...

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