Finanzamt zieht KFZ-Steuer ohne Rechnung ein

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Aber nen Beleg darüber, dass ich meine KFZ Steuer bezahlt habe, bekomme ich doch trotzdem noch ?


    :confused: Bekommst Du bei anderen Unternehmen, bei denen Du per Lastschrift zahlst, neben der Rechnung, auf der steht: "Rechnungsbetrag wird von ihrem Konto eingezogen..." noch einen weiteren Beleg, in dem Dir die erfolgreiche Lastschrift bestätigt wird? Warte doch erstmal 1-2 Tage ab, bis dann evtl. der Brief vom FA kommt. Anrufen kannst Du ja dann immer noch.


    Edit: Hast Du Dein Auto nach dem 01.04.06 angemeldet? Falls ja, hast Du denn voriges Jahr schon einmal die Kfz-Steuer bezahlt? Was steht denn in dem dazugehörigen Brief?

  • Also ich habe ein Zeitschriftenabo, was halb- und das andere was vierteljährig eingezogen wird. Für beide bekomme ich nur einmal im Jahr eine Rechnung, aber für die Zwischenabbuchung nicht... Finde ich auch ok so...


    Wenn Du tatsächlich eine Einzugsermächtigung abgegeben hast, dann ist das schon ok so... Wenn nicht, dann hat das FA natürlich nichts einzuziehen, das ist klar... Aber nur meine Meinung...

  • Bei uns gibts gar keine Rechnung. Letztes Jahr bekam ich für für einen Wagen glatt ne Mahnung, weil die Steuerbefreiung ausgelaufen war!
    Auf Nachfrage, ob nicht erst eine Rechnung, dann eine Mahnung sinnvoller wäre, bekam ich gesagt, man schriebe keine Rechnungen, es wäre alles bei der Anmeldung erklärt worden...(hmm hat das Autohaus gemacht)


    Daraufhin habe ich denen eine Einzugsermächtigung erteilt (am Telefon) und nun buchen die immer einmal im Jahr ab - ohne Rechnung natürlich :p

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Bei uns gibts gar keine Rechnung. Letztes Jahr bekam ich für für einen Wagen glatt ne Mahnung, weil die Steuerbefreiung ausgelaufen war!
    Auf Nachfrage, ob nicht erst eine Rechnung, dann eine Mahnung sinnvoller wäre, bekam ich gesagt, man schriebe keine Rechnungen, es wäre alles bei der Anmeldung erklärt worden...(hmm hat das Autohaus gemacht)


    Daraufhin habe ich denen eine Einzugsermächtigung erteilt (am Telefon) und nun buchen die immer einmal im Jahr ab - ohne Rechnung natürlich :p


    Genauso läufts bei mir. Hab bei meinem BMW ne Blanko-Einzugsermächtigung zugeschickt bekommen und hab da das Finanzamt ermächtigt, den Betrag jährlich abzubuchen. Einerseits praktisch, andererseits wundert man sich in Zukunft vllt. was das jetzt für ein Betrag war, der einem abgebucht wurde :D

  • mücke --->> ELEFANT!


    Bei mir haben die für meinen DIESEL mit Filter, die Steuer ohne berechnet.

  • Ich finde es sollte schon vorher (mindestens 10 Werktage vor Abbuchen) ne Rechnung bzw. Steuerbescheid zugesendet werden, damit man entsprechende Buchungskonto auch entsprechend füllen kann und nicht aus Versehen in den Dispo rutscht und Zinsen blechen darf.


    Bei monatlichen Belastungen wie Festnetz, Mobilfunk oder DSL ist eine Einzugsvermächtigung auf jeden Fall emfelenswert.


    Aber bei Steuerbescheiden sehe ich keinen Sinn drin. Übrigens lässt sich die Einzugsermächtigung jederzeit wiederrufen, und bereits eingeläste Lastschriften kannst du bei der Bank zurückgehen lassen.


    Bei Neuanmeldung von Kraftfahrzeugen muss man zwar ne Einzugsermächtigung erteilen, aber man kann diese sofort am Tag darauf wiederrufen. Und wenn sie es trotzdem versuchen sollten, einfach die Lastschrift zurückgehen lassen.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich finde es sollte schon vorher (mindestens 10 Werktage vor Abbuchen) ne Rechnung bzw. Steuerbescheid zugesendet werden, damit man entsprechende Buchungskonto auch entsprechend füllen kann und nicht aus Versehen in den Dispo rutscht und Zinsen blechen darf.


    sorry, aber das ist doch Dein Problem. Auf dem ersten KFZ-Steuer Bescheid steht wann eingezogen wird und auch für die folge Jahre. So kann man gleich richtig disponieren wenn man immer so knapp sein Konto hält.


    Warum soll das Finanzamt zusätzlich nochmal eine Erinnerung schicken? Sie haben das doch im ersten Steuerbescheid getan und damit ist doch alles korrekt.



    Grüße

  • Ist schon lustig. An normale Firmen werden zig Anforderungen gestellt, wie ordentliche Rechnungen auszusehen haben (Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Steuernummer...) aber das Finanzamt muss noch nichtmal eine Rechnung bzw. hier Steuerbescheid drucken.

  • Ich habe den Steuerbescheid bekommen und ca. 1 Monat später wurde abgebucht. Das war allerdings die erste Zahlung nach Anmeldung des Wagens, mal schauen wie es nächstes Jahr läuft.

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