Probleme mit Garantie / Gewährleistung bei HP und Notebooksbilliger.de

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Dann hast Du sowieso schlechte Karten, da Du verpflichtet bist, den Händler "umgehend" über den Mangel in Kenntnis zu setzen.


    Womit begründest du die Pflicht, dass ein Vebraucher als Käufer einen Mangel unverzüglich rügen muss?



    LarryT78:


    Du schreibst es doch schon selbst: Die Lautsprecher sind irgendwann nach Übergabe kaputtgegangen. Der Verkäufer haftet aber nur für solche Mängel, die bei Übergabe vorhanden gewesen sind (unstreitig nicht der Fall) oder zu diesem Zeitpunkt zumindest schon angelegt gewesen sind (ggf. hier möglich, für diesen Umstand bist du aktuell aber bereits in vollem Umfang darlegungs- und ggf. beweispflichtig). Also schauts schlecht aus, es sei denn, es handelt sich bei deinem Problem um einen Serienfehler dieser Baureihe.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Naja, früher gab es nur 6 Monate Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr zu gunsten des Kunden (AFAIR)...


    Ganau. Und deshalb gaben viele Hersteller eine Herstellergarantie. Teilweise sogar ziemlich lang.


    Inzwischen haben viele Hersteller dieses "Angebot" deutlich reduziert. Warum Garantie geben, wenn die Kunden auch so mit "24" Montaten zufrieden sind?

  • Die 12 Monate HP-Garantie ist IMHO nur bei Businessgeräten zu finden, bei denen fast immer vom Kunden eine Garantieverlängerung (3Jahre und/oder Vor-Ort) dazugekauft wird. Bei Massenmarktgeräten gibt auch HP 24 Monate Garantie!


    MfG Kai

  • Wo immer du das gelesen hast, dies ist schlicht und ergreifend falsch. Du kannst auch Massenmarktgeräten eine Garantieverlängerung dazukaufen. (und jetzt bitte mit der Gesetzlichen Gewährleistung verwechseln)

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Hatte mir vor etwa 2 Jahren auch bei genanntem Händler ein Notebook gekauft, welches vom Hersteller selbst nach 1,5 Jahren noch kostenlos abgeholt, repariert und wieder gebracht wurde, auch ohne dass ich irgend eine Garantie Verlängerung oder ähnliches hätte. Scheint also sehr vom Hersteller abhängig zu sein und nicht jeder schickt einen nach 13 Monaten weg...

  • Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    Scheint also sehr vom Hersteller abhängig zu sein


    Vom Hersteller natürlich und auch teilweise sehr vom Bestimmungsland des Produkts.

  • Ich habe genau das gleiche wie der Threadersteller bei notebooksbilliger.de erlebt.
    Netzteil nach 9 Monate defekt. Hersteller pleite. Händler lehnt Mangelbehebung ab.
    Fazit: Bei notebooksbilliger kauf ich nichts mehr. Fertig

  • Re: Re: Probleme mit Garantie / Gewährleistung bei HP und Notebooksbilliger.de


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Gewährleistung: Wie richtig vom Verkäufer angegeben greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Ein Gutachten welches Du in Auftrag geben müsstest um hier den nötigen Beweis zu erbringen ist wirtschaftlich einfach Nonsens. (Mal abgesehen vom zweifelhaften Ergebnis).


    es ist übrigens andersrum. Normal ist, dass du nachweisen musst, dass der Fehler von Anfang an bestand. Die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten. Da wird davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand. Im Zweifelsfall muss dann der Händler nachweisen, dass es eben nicht so war.

  • Wenn man denn so spitzfindig sein will müsste es korrekterweise heißen, nach 6 Monate greift die Beweislastumkehr aus § 476 BGB nicht mehr...


    Wobei das inhaltlich nicht viel zur Sache beiträgt sondern lediglich Wortklauberei ist.
    Denn sonst könnte man sich auch noch wieder in Diskussionen verrennen bei denen es daraum geht ob denn die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist oder nicht etc. pp.

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